Beschluss: zur Kenntnis genommen


Die Altablagerung Varel Langendamm, Lehmweg wird seit mehreren Jahren von der unteren Bodenschutzbehörde überwacht und untersucht. Dabei zeigte sich, dass bislang kein akuter Handlungsbedarf bestand. Weil die bisher vorliegenden Daten zum Deponieinhalt, über die möglichen Emissionen und die geologischen Verhältnisse noch nicht ausreichend sind, werden zur weiteren Aufklärung derzeit Bohrungen und Analysen vorgenommen.

Eine Entscheidung über zu ergreifende Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen kann erst auf Grundlage eines ausreichenden Bildes über die Altablagerung und die zu erwartenden Gefahren getroffen werden. Ein Zwischenbericht wird in Kürze fertiggestellt.

Entsprechend dem in der Altlastenerkundung üblichen und zweckmäßigen Vorgehen werden notwendige weitere Untersuchungen schrittweise strukturiert, so dass für Folgeuntersuchungen, z.B. die Untersuchung des tieferen Grundwasserleiters, erst die Ergebnisse vorausgegangener Erkundungen, z.B. jene der Bohrarbeiten zur Deponieranderkundung oder jene der Erkundung des oberflächennahen Grundwasserleiters vorliegen müssen.


Umbeeinflusst hiervon wird prioritär nach jedem Untersuchungsschritt überprüft, ob die derzeit auch von Gutachterseite gewonnene Einschätzung bestätigt bleibt, dass keine Schadstoffe aus der Altablagerung in nicht mehr tolerierbaren Konzentrationen ausgetragen werden, oder die bereits früher getroffenen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ausreichend sind.


Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Der Kreisausschuss wird ebenfalls um Kenntnisnahme gebeten.