Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Anfrage KTA Just (E-Mail vom 18.06.21) zum LROP-V 2020 und Windenergieerlass - Entwurf 23.03.21:

Anfrage zu LROP und Winderlass
Zur Kreistagssitzung am 23.06.2021 TOP 6.2.2 Entwurf LROP bzw. zur schriftlichen Beantwortung

Sehr geehrter Herr Ambrosy,

können Sie mir zu TOP 6.2.2 Entwurf LROP in der Kreistagssitzung eventuell kurz mündlich und/oder, soweit dafür ausführlichere Ausführungen nötig oder sinnvoll sind, gern vorher oder anschließend schriftlich, folgende Fragen beantworten:

1. Sind Neuerungen im gerade erlassenen aktuellen Winderlass des Landes bereits in den LROP-Entwurf eingeflossen und wenn ja , welche, bzw. welche Winderlass-Neuerungen sind in einem zweiten LROP-Entwurf zu erwarten?

2. Ergeben sich aus Winderlass bzw. Übernahmen ins LROP für den Landkreis und sein RROP andere, ggf. erhöhte Anforderungen an zu ermöglichende Leistung, zur Verfügung zu stellende Flächen oder zeitliche Zielvorgaben? Welche?

3. Welche zusätzlichen Potentiale ergeben sich für die bislang im RROP vorgesehenen Vorrangflächen für Windanlagen aus der wohl neu aufgenommenen Möglichkeit einer Rotor-out-Planung?

4. Welche ggf. erhöhten Zielvorgaben oder zusätzlichen Potenziale ergeben sich für einzelne Kommunen oder Vorrangflächen?

Freundliche Grüße
Janto Just
Freie Bürger

 

Beantwortung durch die Verwaltung vom 21.06.2021:

Anfrage KTA Just (E-Mail vom 18.06.21) zum LROP-V 2020 und Windenergieerlass - Entwurf 23.03.21

Vorbemerkung: Im Landkreis Friesland bestimmt das RROP lediglich Windvorranggebiete ohne Ausschlusswirkung i. S. d. § 35 Abs. 3 S.3 BauGB. Diese Ausschlusswirkung haben jedoch kreisweit die Städte und Gemeinden durch ihre Flächennutzungspläne erzielt. Die Städte und Gemeinden können weitere Standorte im Rahmen der Bauleitplanung bestimmen, dürfen jedoch nicht hinter die Vorgaben des RROP zurückgehen. Das Repowering von Standorte ist im RROP jedoch ausdrücklich gefordert.

 

1.    Sind Neuerungen im gerade erlassenen aktuellen Winderlass (WEE) des Landes bereits in den LROP-Entwurf eingeflossen und wenn ja, welche, bzw. welche Winderlass-Neuerungen sind in einem zweiten LROP-Entwurf zu erwarten?

-       Soweit die Landkreise sowie die Städte und Gemeinden als Träger der Regionalplanung und der Bauleitplanung im eigenen Wirkungskreis tätig werden, dient der WEE als Orientierungshilfe zur Abwägung, ist aber keine verpflichtende Vorgabe. Dies ist keine Neuerung.

-       Der WEE ist für die Kommunen verbindlich, soweit sie im übertragenen Wirkungskreis als Immissionsschutz- und Bauaufsichts-, Naturschutz- oder sonstige Fachbehörden bei der Genehmigung und Überwachung von Windenergieanlagen tätig werden. Dies ist jedoch keine Neuerung.

-       Das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) (Anlage 1) enthält in Abschnitt 4.2 Ziff. 04 Ziele und Grundsatze über die planerische Sicherung raumbedeutsamer Standorte für die Windenergie. Die Ziele des LROP sind durch die Träger der Regionalplanung zu beachten. Die Grundsätze sind als Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen.

-       Im ersten Entwurf LROP 2020 wurden die Zielvorgaben pro Landkreis gestrichen und insgesamt auf das Land Niedersachsen umgelegt. Eine unmittelbare Anpassungspflicht für das RROP besteht nicht.

-       Der zweite LROP-Entwurf liegt in der Zuständigkeit vom Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)  und ist noch nicht veröffentlicht worden. Hier muss auf das ML als  Ansprechpartner verwiesen werden.

2.    Ergeben sich aus Winderlass bzw. Übernahmen ins LROP für den Landkreis und sein RROP andere, ggf. erhöhte Anforderungen an zu ermöglichende Leistung, zur Verfügung zu stellende Flächen oder zeitliche Zielvorgaben? Welche?

-       Es ergeben sich keine verbindlichen Vorgaben für das RROP des Landkreises. Insgesamt wurde in der Begründung des RROP 2020 zu Kap. 4.2, Ziffer 02 (S.262 f.) bereits auf den WEE [Anm. d. Verf.: alter Stand] als Einordnung eingegangen und es wurde dargelegt, dass der Windenergie substantiell Raum gegeben wurde:

„Der niedersächsische Windenergieerlass ermittelt für den Landkreis Friesland eine (Potenzial-)Fläche von rd. 391,9ha, die zur Erzeugung von Windenergie genutzt werden kann, was einer Landkreisfläche von 0,63% entspricht. Diese Fläche wird zur Erfüllung der landespolitischen Zielvorgabe benötigt, um bis zum Jahr 2050 landesweit mindestens 50 Gigawatt (GW) durch Windenergie zu erzeugen. Laut Landes-Raumordnungsprogramm sind durch das RROP insgesamt Vorrangflächen mit einer installierbaren Nennleistung von mindestens 100 MW auszuweisen und zu sichern. Im Landkreis Friesland sind mit Stand Dezember 2019 rund 200 MW Nennleistung durch Windenergieanlagen (WEA) in den neuen Vorranggebieten für Windenergienutzung auf rd. 781ha installiert. Es bleibt daher festzuhalten, dass der Windenergie insgesamt als auch im raumordnerischen Sinne substanziell Raum gegeben ist und sowohl die Vorgaben des LROPs als auch die Zielvorstellung des Windenergieerlasses erfüllt sind.“

-       Zunächst bleibt damit festzuhalten, dass für die bestehenden Vorranggebiete rechtskräftig sind und als Ziel der Raumordnung für die Städte und Gemeinden verbindlich und damit weiterhin durch die Bauleitplanung zu sichern sind. Grundsätzlich ist eine Leistungserhöhung durch Repowering angestrebt.

-       Um die konkrete Verfügbarkeit von hinreichenden Flächen für den weiteren Ausbau der Windenergie an Land planerisch zu sichern, beabsichtigt die Landesregierung im Rahmen der Novellierung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) als Grundsatz der Raumordnung einen Flächenbedarf von 1,4 % bis zum Jahr 2030 und von 2,1% ab 2030 bezogen auf die gesamte Landesfläche festzuschreiben. Überträgt man die derzeit umgesetzten 781 ha Windenergienutzung im Landkreis Friesland auf den neuen Entwurf des WEE, so ist derzeit ein Flächenanteil von 1,28 % der Landkreisfläche für die Windenergie gesichert.

3.    Welche zusätzlichen Potentiale ergeben sich für die bislang im RROP vorgesehenen Vorrangflächen für Windanlagen aus der wohl neu aufgenommenen Möglichkeit einer Rotor-out-Planung?

-       Im RROP 2020 des Landkreises Friesland wurden nur Vorranggebiete für Windenergienutzung festgelegt, sodass keine Ausschlusswirkung erzielt wurde; sie sind damit nicht unmittelbar zulassungsbegründend.

-       Entsprechend ist über eine „Rotor-in“ oder „Rotor-out“ Regelung im nachgelagerten Bauleitplanverfahren zu entscheiden, die die Vorgaben des RROP weiter unter Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls konkretisieren muss.


4. Welche ggf. erhöhten Zielvorgaben oder zusätzlichen Potenziale ergeben sich für einzelne Kommunen oder Vorrangflächen?

-       In der Raumordnung und Regionalplanung stellt sich diese Frage aktuell nicht, da hier bereits abschließende Regelungen getroffen sind und keine unmittelbare Anpassungspflicht besteht.  Ob und wie weit die neu eingeführten Grundsätze des LROP für einzelne Landkreise verbindlich werden, bleibt bis auf weiteres offen.

-       Darüber müssen die Städte und Gemeinden für ihre Bauleitplanung laufend prüfen, ob sie den Anforderungen an die Rechtsprechung genügen und der Windenergie substanziell Raum  verschafft haben; unabhängig davon, ob auf den gesamten Landkreis betrachtet diese Anforderung ggf. schon erfüllt sein könnte.