Sitzung: 23.06.2021 Kreistag des Landkreises Friesland
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anfrage KTA Just (E-Mail vom 18.06.21) zum
LROP-V 2020 und Windenergieerlass - Entwurf 23.03.21:
Anfrage zu LROP und
Winderlass
Zur Kreistagssitzung
am 23.06.2021 TOP 6.2.2 Entwurf LROP bzw. zur schriftlichen Beantwortung
Sehr geehrter Herr Ambrosy,
können
Sie mir zu TOP 6.2.2 Entwurf LROP in der Kreistagssitzung eventuell kurz
mündlich und/oder, soweit dafür ausführlichere Ausführungen nötig oder sinnvoll
sind, gern vorher oder anschließend schriftlich, folgende Fragen beantworten:
1. Sind Neuerungen im gerade erlassenen aktuellen Winderlass des Landes bereits
in den LROP-Entwurf eingeflossen und wenn ja , welche, bzw. welche
Winderlass-Neuerungen sind in einem zweiten LROP-Entwurf zu erwarten?
2. Ergeben sich aus Winderlass bzw. Übernahmen ins LROP für den Landkreis und
sein RROP andere, ggf. erhöhte Anforderungen an zu ermöglichende Leistung, zur
Verfügung zu stellende Flächen oder zeitliche Zielvorgaben? Welche?
3.
Welche zusätzlichen Potentiale ergeben sich für die bislang im RROP
vorgesehenen Vorrangflächen für Windanlagen aus der wohl neu aufgenommenen
Möglichkeit einer Rotor-out-Planung?
4. Welche ggf. erhöhten Zielvorgaben oder zusätzlichen Potenziale ergeben sich
für einzelne Kommunen oder Vorrangflächen?
Freundliche Grüße
Janto Just
Freie Bürger
Beantwortung
durch die Verwaltung vom 21.06.2021:
Anfrage KTA Just (E-Mail vom 18.06.21) zum
LROP-V 2020 und Windenergieerlass - Entwurf 23.03.21
Vorbemerkung: Im Landkreis Friesland bestimmt das RROP lediglich
Windvorranggebiete ohne Ausschlusswirkung i. S. d. § 35 Abs. 3 S.3 BauGB. Diese
Ausschlusswirkung haben jedoch kreisweit die Städte und Gemeinden durch ihre
Flächennutzungspläne erzielt. Die Städte und Gemeinden können weitere Standorte
im Rahmen der Bauleitplanung bestimmen, dürfen jedoch nicht hinter die Vorgaben
des RROP zurückgehen. Das Repowering von Standorte ist im RROP jedoch
ausdrücklich gefordert.
1. Sind
Neuerungen im gerade erlassenen aktuellen Winderlass (WEE) des Landes bereits
in den LROP-Entwurf eingeflossen und wenn ja, welche, bzw. welche
Winderlass-Neuerungen sind in einem zweiten LROP-Entwurf zu erwarten?
- Soweit die Landkreise sowie die Städte
und Gemeinden als Träger der Regionalplanung und der Bauleitplanung im eigenen
Wirkungskreis tätig werden, dient der WEE als Orientierungshilfe zur Abwägung,
ist aber keine verpflichtende Vorgabe. Dies ist keine Neuerung.
- Der WEE ist für die Kommunen
verbindlich, soweit sie im übertragenen Wirkungskreis als Immissionsschutz- und
Bauaufsichts-, Naturschutz- oder sonstige Fachbehörden bei der Genehmigung und
Überwachung von Windenergieanlagen tätig werden. Dies ist jedoch keine
Neuerung.
- Das Landes-Raumordnungsprogramm
Niedersachsen (LROP) (Anlage 1) enthält in Abschnitt 4.2 Ziff. 04 Ziele und
Grundsatze über die planerische Sicherung raumbedeutsamer Standorte für die
Windenergie. Die Ziele des LROP sind durch die Träger der Regionalplanung zu
beachten. Die Grundsätze sind als Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und
Sicherung des Raums als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen
zu berücksichtigen.
- Im ersten Entwurf LROP 2020 wurden die
Zielvorgaben pro Landkreis gestrichen und insgesamt auf das Land Niedersachsen
umgelegt. Eine unmittelbare Anpassungspflicht für das RROP besteht nicht.
- Der zweite LROP-Entwurf liegt in der
Zuständigkeit vom Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (ML) und ist noch
nicht veröffentlicht worden. Hier muss auf das ML als Ansprechpartner verwiesen werden.
2. Ergeben
sich aus Winderlass bzw. Übernahmen ins LROP für den Landkreis und sein RROP
andere, ggf. erhöhte Anforderungen an zu ermöglichende Leistung, zur Verfügung
zu stellende Flächen oder zeitliche Zielvorgaben? Welche?
- Es ergeben sich keine verbindlichen
Vorgaben für das RROP des Landkreises. Insgesamt wurde in der Begründung des
RROP 2020 zu Kap. 4.2, Ziffer 02 (S.262 f.) bereits auf den WEE [Anm. d. Verf.:
alter Stand] als Einordnung eingegangen und es wurde dargelegt, dass der
Windenergie substantiell Raum gegeben wurde:
„Der
niedersächsische Windenergieerlass ermittelt für den Landkreis Friesland eine
(Potenzial-)Fläche von rd. 391,9ha, die zur Erzeugung von Windenergie genutzt
werden kann, was einer Landkreisfläche von 0,63% entspricht. Diese Fläche wird
zur Erfüllung der landespolitischen Zielvorgabe benötigt, um bis zum Jahr 2050
landesweit mindestens 50 Gigawatt (GW) durch Windenergie zu erzeugen. Laut
Landes-Raumordnungsprogramm sind durch das RROP insgesamt Vorrangflächen mit
einer installierbaren Nennleistung von mindestens 100 MW auszuweisen und zu
sichern. Im Landkreis Friesland sind mit Stand Dezember 2019 rund 200 MW
Nennleistung durch Windenergieanlagen (WEA) in den neuen Vorranggebieten für
Windenergienutzung auf rd. 781ha installiert. Es bleibt daher festzuhalten,
dass der Windenergie insgesamt als auch im raumordnerischen Sinne substanziell
Raum gegeben ist und sowohl die Vorgaben des LROPs als auch die Zielvorstellung
des Windenergieerlasses erfüllt sind.“
- Zunächst bleibt damit festzuhalten,
dass für die bestehenden Vorranggebiete rechtskräftig sind und als Ziel der
Raumordnung für die Städte und Gemeinden verbindlich und damit weiterhin durch
die Bauleitplanung zu sichern sind. Grundsätzlich ist eine Leistungserhöhung
durch Repowering angestrebt.
- Um die konkrete Verfügbarkeit von hinreichenden
Flächen für den weiteren Ausbau der Windenergie an Land planerisch zu sichern,
beabsichtigt die Landesregierung im Rahmen der Novellierung des
Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) als Grundsatz der Raumordnung einen
Flächenbedarf von 1,4 % bis zum Jahr 2030 und von 2,1% ab 2030 bezogen auf die
gesamte Landesfläche festzuschreiben. Überträgt man die derzeit umgesetzten 781
ha Windenergienutzung im Landkreis Friesland auf den neuen Entwurf des WEE, so
ist derzeit ein Flächenanteil von 1,28 % der Landkreisfläche für die
Windenergie gesichert.
3. Welche
zusätzlichen Potentiale ergeben sich für die bislang im RROP vorgesehenen
Vorrangflächen für Windanlagen aus der wohl neu aufgenommenen Möglichkeit einer
Rotor-out-Planung?
- Im RROP 2020 des Landkreises Friesland
wurden nur Vorranggebiete für Windenergienutzung festgelegt, sodass keine
Ausschlusswirkung erzielt wurde; sie sind damit nicht unmittelbar
zulassungsbegründend.
- Entsprechend ist über eine „Rotor-in“
oder „Rotor-out“ Regelung im nachgelagerten Bauleitplanverfahren zu
entscheiden, die die Vorgaben des RROP weiter unter Würdigung der konkreten
Umstände des Einzelfalls konkretisieren muss.
4. Welche ggf. erhöhten Zielvorgaben oder zusätzlichen Potenziale ergeben sich
für einzelne Kommunen oder Vorrangflächen?
- In der Raumordnung und Regionalplanung
stellt sich diese Frage aktuell nicht, da hier bereits abschließende Regelungen
getroffen sind und keine unmittelbare Anpassungspflicht besteht. Ob und wie weit die neu eingeführten
Grundsätze des LROP für einzelne Landkreise verbindlich werden, bleibt bis auf
weiteres offen.
- Darüber müssen die Städte und
Gemeinden für ihre Bauleitplanung laufend prüfen, ob sie den Anforderungen an
die Rechtsprechung genügen und der Windenergie substanziell Raum verschafft haben; unabhängig davon, ob auf
den gesamten Landkreis betrachtet diese Anforderung ggf. schon erfüllt sein
könnte.