Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Beschluss mit Maßgabe (Beschlussvorschlag aus KA vom 21.07.2021) :

Zur personellen Stärkung des – bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wilhelmshaven mbH organisatorisch zugeordneten – Regionalmanagements Strukturwandel Kohleausteig beauftragt der Verwaltungsausschuss der Stadt Wilhelmshaven die Verwaltung, STARK-Mittel sowie ergänzende Fördermittel bzw. Zuwendungen zu beantragen. Mit der personellen Verstärkung soll das Regionalmanagement zusätzlich eine prozessual und koordinierende Unterstützung zu den Themen

a)    der Transformation des (regionalen) Energiesystems

b)    der nachhaltigen digitalen Transformation der Region

erbringen.

 

Zusätzliche Maßgabe:

Mit dem Land sind Gespräche über die Personalanteile und Aufgabenstrukturen zu führen.

 

Der Kreisausschuss Friesland stimmt dieser Vorgehensweise zu.

 


Der Landrat ergänzt, dass der Kreisausschuss um Prüfung gebeten hat, ob Förderprojekte, die gemeinsam eingereicht werden und ihren Standort in Friesland haben, auch förderfähig seien. Die Prüfung durch das Bundesministerium für Europaangelegenheiten hat ergeben, dass dies grundsätzlich möglich sei.

 

Auf die Frage von KTA Herr Just hin, wie die in der Vorlage erwähnte Stelle für das Regionalmanagement bewertet sei und welche Qualifikationen erforderlich seien, erklärt der Landrat, dass eine Stellenausschreibung noch erfolgen müsse, er aber von einer Ingenieursstelle (abgeschlossenes Hochschulstudium) ausgehe, die vermutlich mit E9-E11 bewertet werde, je nach Abschluss und Erfahrung. Der Kreisausschuss werde hierbei beteiligt und informiert.

 

Weiter führt der Landrat aus, dass das Regionalmanagement mit vorhandenem Personal arbeitet und sollte für die Umsetzung der Projekte weiteres Personal benötigt werden, laufe dies über Fördergelder.

 

Auf die Frage des Herrn KTA Just, wie die Förderung genau zu verstehen sei, erklärt der Landkreis am fiktiven Beispiel der Mobilitätszentralen an bestimmten Knotenpunkten, dass ca. 90 % der Kosten von den Fördermitteln getragen werden und die restlichen 10 % dann auf die Kommunen aufgeteilt werden, die es betrifft bzw. die davon vornehmlich profitieren. Es gäbe also keinen Grundsatz, dass der Landkreis immer 20 % trage, sondern eine individuelle Bewertung der Projekte.

 

Herr KTA Just bittet um Angabe, wieviel  die 1,5 Stellen kosten werden bzw. wie hoch der Förderanteil sein wird. Der Landrat erklärt, dass er auf eine 80 -90 %-ige Förderung hofft und erklärt, die Kosten Arbeitgeberbrutto einer E 10/ E 11er Stelle dem Protokoll hinzufügen zu lassen.

 

 

 

Nachtrag der Verwaltung v. 11.10.2021:

Die Arbeitgeberkosten betragen wie folgt:

 

E 10/Stufe 3       mtl. 5.160 € (ab 04/2022 mtl. 5.250 €) / jährl. ca. 67.460 €

 

E 11/Stufe 3       mtl. 5.440 € (ab 04/2022 mtl. 5.540 €) / jährl. ca. 71.100 €

 

               


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen

Ja:

35

Nein:

2

Enthaltung:

2