Beschlussvorschlag (KA 6.10.):

Die Neufassung der Entschädigungssatzung gilt als vorberaten. Der Kreistag wird unter Berücksichtigung der empfohlenen Änderungen um Verabschiedung einer entsprechenden Satzung gebeten. 

 

Beschluss des Kreistages:

1.

Die Entschädigungssatzung des Landkreises Friesland für die Kreistagsabgeordneten und die nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 20. März 2019 wird zum 31. Oktober 2021 aufgehoben.

 

2.

Der beigefügten Neufassung der Entschädigungssatzung unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderungen und der sich ergebenden textlichen Anpassungen wird zugestimmt. Die Satzung tritt zum 01. November 2021 in Kraft.

 

 

 


Der Landrat Herr Ambrosy trägt vor, wie im Kreisausschuss entschieden wurde (Verweis auf das Protokoll vom KA vom 06.10.2021).

 

Der Kreisausschuss vom 6.10. empfiehlt:

-       § 1: Höhe der Aufwandentschädigung (AE) auf 230 € zu belassen. (entsprechend der Empfehlung der Landesentschädigungskommission)

 

-       § 2: Systemwechsel einleiten – bisher: stv. LR AE 230 € zzgl. 300 €/ Fr./Gr.-Vorsitzende bisher 230 € zzgl. 130 €

Die Landesentschädigungskommission schlägt vor diese AE zu vervielfachen:

stv. LR = 2,5-fache der AE (575 € statt bisher 530 €); Beigeordnete, Fr./Gr.-Vorsitzende = 2-fache der AE (460 €)

 

Damit solle erreicht werden, die Lücke entsprechend der Kommission zu normieren. Vor allem sei wichtig, das Wort „zusätzlich“ zu streichen.

 

Bei mehreren Funktionen eines KTA sei ihm nur die höchste ihm zustehende bzw. keine weitere gleich hohe Summe zu gewähren (keine Addition). Dies sei mehrheitlich vom KA beschlossen.

 

-       § 3: im vierten Spiegelstrich heiße es: […an höchsten zwei Fraktions- bzw. Gruppensitzungen teilzunehmen…]

(Zwei Sitzungen empfiehlt die Kommission, dem entspricht auch der KA)

 

-       § 3 Nr. 1: Sitzungsgeld in Höhe von 30 € soll bleiben. Einer Erhöhung auf 40 € wurde seitens KA nicht zugestimmt.

 

-       Änderung die/der Kreistags- bzw. Ausschussvorsitzende erhält für jede tatsächlich geleitete Sitzung ein doppeltes Sitzungsgeld (60 €).

[Anm.: Dies gilt auch für stellvertretende Vorsitzende bzw. spontan bestimmte Vorsitzende.]

 

-       Zahlung eines Sitzungsgeldes bei Hybridsitzungen (Nr. 1+2)

 

-       4. Neu: Auswirkungen auf Lohn und Gehalt sowie Lohnfortzahlung – Minderung der Rentenhöhe – Aufklärungspflicht und Beratungsangebot seitens der Kreisverwaltung

 

-       § 7 Ablieferungssollbestimmung: alles über 6.200 Euro nach Steuern abzuführen. Gesetz analog. Nds. Nebentätigkeitsverordnung - § für HVB gültig anwenden: Freigrenze auf 9.300 Euro erhöhen.

 

Der Vorsitzende Herr Pauluschke schlägt vor, einzeln zu diskutieren und abzustimmen.

 

Herr KTA Chmielewski erklärt, dass er sich enthalten werde und begründet dies damit, dass die Entschädigungssatzung die neuen KTA genauso betreffe wie die Änderung bzgl. hybrider Ratssitzungen – Online-Streaming von Kreistagssitzungen -  in der Hauptsatzung. Wenn über letztere nicht abgestimmt werden könne, sollte man über die Entschädigungssatzung auch nicht entscheiden. Außerdem erklärt er, dass im vorgeschlagenen Entwurf Funktionsträger bevorteilt würden.

 

KTA Herr Zillmer schlägt vor, die allgemeine Aufwandsentschädigung auf 280 € zu erhöhen und die Mehrbelastung von Beigeordneten und Ausschussvorsitzenden damit aufzuwerten, dass sie das doppelte Sitzungsgeld (60 € statt 30 €) erhalten.

 

Auf Nachfrage von Herrn KTA Osterloh erklärt Landrat Herr Ambrosy, dass das Sitzungsgeld gezahlt werde, egal, ob die Sitzungsteilnehmer/innen dem Kreistag angehören oder nicht, d.h. wenn jemand von extern teilnimmt oder ein KTA zu einem externen Gremium entsendet werde (Gleichbehandlung).

 

Der Vorsitzende Herr Pauluschke gibt den informellen Hinweis, dass die Empfehlungen der Landesentschädigungskommission immer davon ausgehen, dass die Gelder (also Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder) summiert werden.

 

KTA Frau Schlieper ergänzt, dass man mit 230 € Aufwandsentschädigung plus Sitzungsgeld schon etwas über den Empfehlungen sei und eine Anpassung an das empfohlene System der Entschädigungskommission, eine Vergleichbarkeit mit den anderen Kommunen in Niedersachsen schaffe. Man wolle den neuen Kreistagsabgeordneten diese Aufgabe der Erhöhung abnehmen, sie aber nicht angreifbar machen.

 

Bezüglich der Entscheidung über das Live Streaming handele es sich laut KTA Frau Schlieper um eine sehr persönliche Entscheidung, die deshalb von den Betroffenen persönlich entschieden werden solle. Natürlich bleibe dem neuen Kreistag die Möglichkeit auch noch einmal Änderungen in der Entschädigungssatzung vorzunehmen.

 

KTA Herr Just stimmt KTA Herrn Chmielewski zu, dass gemäß der Vorlage nur Funktionsträger bevorteilt werden. Insbesondere Kreisausschussmitglieder zusätzlich so zu bevorteilen, sei fragwürdig. Er spricht sich für eine leichte Erhöhung für alle KTA aus. Weiter erklärt er bezüglich § 7, dass die Summe von ca. 9000 € nicht bescheiden sei, sondern in Richtung Berufspolitiker gehe.

 

Herr KTA Neugebauer spricht sich auch für eine Erhöhung des Sitzungsgeldes auf 40 € und der allgemeinen Aufwandsentschädigung auf 280€ aus. Der neue Kreistag werde damit nicht angreifbar, da dieser Kreistag beschließen würde.

 

Der Landrat Herr Ambrosy erklärt, dass er in diesem TOP sich eher in beratender Funktion sehe. Er sehe in der Anpassung des Systems ein „Reparieren“ der Situation, da Friesland der einzige Landkreis in Niedersachsen sei, der bislang die Beigeordneten nicht „besser“ stelle, obwohl sie unstrittig mehr Arbeit hätten als die anderen KTA. Bezüglich § 7 merkt er an, dass es sich um eine Ungleichbehandlung handeln würde, wenn er als hauptamtlicher HVB weniger abführen müsste, als jemand, der ihn in der Sitzung vertritt und auf freiwilliger Basis dieselbe Aufgabe ausführt.

 

Herr KTV Pauluschke lässt daraufhin die Punkte einzeln abstimmen:

 

Antrag der CDU-Fraktion:

§1 Aufwandsentschädigung erhöhen auf 280€

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

Ja:

13

Nein:

23

Enthaltung:

3

 

 

Beschlussvorschlag Kreisausschuss:

§1 Aufwandsentschädigung auf 230 € belassen

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen

Ja:

24

Nein:

12

Enthaltung:

3

 

 

Antrag der Mehrheitsgruppe:

§ 2 Nr. 1 Streichung des Wortes „zusätzlich“ und Einführung eines Systemwechsels (s. o.)

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen

Ja:

20

Nein:

14

Enthaltung:

5

 

 

Weitergehender Antrag der Gruppe ZV/SWG/UWG:

§3 Abs. 1 und 3: Sitzungsgeld von 30 auf 40 erhöhen:

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

Ja:

4

Nein:

25

Enthaltung:

10

 

Somit bleibt es bei Sitzungsgeld in Höhe von 30 €.

 

KA-Vorschlag:

§ 3 Nr. 1 – vierter Spiegelstrich – ZWEI Fraktions-/ bzw. Gruppensitzungen zu belassen

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen

Ja:

23

Nein:

12

Enthaltung:

3

(1    Abwesenheit)

 

KA-Vorschlag:

§ 3 Nr. 2 Die/der Kreistags- bzw. Ausschussvorsitzende erhält für jede tatsächlich geleitete Sitzung ein doppeltes Sitzungsgeld (60 €).

[Red. Hinweis: zur Klarstellung wird in der Satzung auf die Anwendbarkeit auf stv. Vorsitzende bzw. spontan bestimmte Vorsitzende hingewiesen.]

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen

Ja:

36

Nein:

2

Enthaltung:

1

 

§ 3 Ergänzung Hybridsitzungen

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Ja:

39

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

KA-Vorschlag:

§ 6 Verdienstausfall/ Nachteilsausgleich/ Kinderbetreuung

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Ja:

38

Nein:

0

Enthaltung:

1

LR-Vorschlag:

§ 7 Abführungspflicht analog HVB (9.300 €)

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen

Ja:

24

Nein:

11

Enthaltung:

4

 

 

Abschließend lässt Herr KTV Pauluschke über die Beschlussvorschläge der Vorlage abstimmen:

 

 

 


Abstimmungsergebnis zu 1:

Einstimmig beschlossen bei drei Enthaltungen.

Ja:

36

Nein:

0

Enthaltung:

3

 

 

Abstimmungsergebnis zu 2:

Mehrheitlich beschlossen. Die CDU-Fraktion bittet um Vermerk im Protokoll, dass sie mit „Nein“ gestimmt hat.

Ja:

21

Nein:

12

Enthaltung:

6