Beschlüsse:

  1. Dem Antrag an die Landesschulbehörde auf Genehmigung der Errichtung einer sechszügigen Integrierten Gesamtschule, vorläufig für den Sekundarbereich I, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 ab dem Schuljahr 2009/2010 in den Gebäuden der Hauptschule Schortens und der Realschule Schortens an der Beethovenstraße wird zugestimmt.



  1. Dem Antrag an die Landesschulbehörde auf Genehmigung der Aufhebung der Hauptschule und der Realschule Schortens, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 ab dem Schuljahr 2009/2010, wird zugestimmt.


  2. Dem Antrag an das Nds. Kultusministerium als oberste Schulbehörde auf Genehmigung der Integrierten Gesamtschule als Ganztagsschule zum 01.08.2009 wird zugestimmt.



zu 1:

Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur hat in seiner Sitzung am 30.06.2008 mehrheitlich empfohlen, der qualifizierten Elternabfrage, die durch die Projektgruppe „IGS in Friesland“ erarbeitet worden ist, unter der Maßgabe zuzustimmen, dass für die IGS ein Standort für Schortens vorgesehen ist. HS/RS Schülerinnen/Schüler aus Schortens werden in Sande beschult.


Daraufhin hat der Kreisausschuss des Landkreises Friesland in seiner Sitzung am 02.07.2008 der Ausarbeitung und Durchführung einer qualifizierten Elternabfrage mit einem Standort in Schortens zugestimmt. Die vom Landkreis Friesland ausgearbeitete Elternabfrage wurde am 29.07.2008 mit der Landesschulbehörde, Standort Osnabrück, abgestimmt.


Die Elternabfrage fand in dem Zeitraum vom 25.08. bis 05.09.2008 in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen im Landkreis Friesland statt. Parallel zur Elternbefragung wurden vom 01.09.2008 bis 04.09.2008 in allen Festlandsgemeinden im Landkreis Friesland Informationsveranstaltungen zum Thema „IGS Friesland“ angeboten. Insgesamt wurden an den Grundschulen 4.500 Bögen für die Elternabfrage verteilt. Von diesen Bögen wurden 2.280 Fragebögen ausgefüllt und dem Landkreis Friesland zur Auswertung zugeleitet.


Bezüglich der Auswertung der Elternabfrage verweise ich auf die Anlage 1 zur dieser Vorlage. Diese Übersicht wurde in die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der einzelnen Grundschulen eingeteilt. Dieser Übersicht ist zu entnehmen, dass in jeder Jahrgangsstufe die für die Errichtung einer IGS notwendige Schülerzahl (130 Schülerinnen/Schüler) bei Weitem erreicht würde.


Im Einzelnen:


Würden Sie Ihr Kind bei einer IGS anmelden?


Jahrgangsstufe 1: 222 Schülerinnen/Schüler

Jahrgangsstufe 2: 290 Schülerinnen/Schüler

Jahrgangsstufe 3: 275 Schülerinnen/Schüler

Jahrgangsstufe 4: 292 Schülerinnen/Schüler



Würden Sie Ihre Kinder zur IGS Schortens anmelden?


Jahrgangsstufe 1: 216 Schülerinnen/Schüler

Jahrgangsstufe 2: 296 Schülerinnen/Schüler

Jahrgangsstufe 3: 261 Schülerinnen/Schüler

Jahrgangsstufe 4: 290 Schülerinnen/Schüler


Da, wie oben ausgeführt, von den in Betracht kommenden 4.500 Schülerinnen/Schüler 2.280 ausgefüllte Elternabfragebögen zurückgekommen sind, kann grundsätzlich unterstellt werden, dass noch ein höheres Interesse an dem Besuch einer IGS im Landkreis Friesland vorhanden ist.


Der genannte Sachverhalt wird in der 2. Projektgruppensitzung „IGS in Friesland“ erörtert. Diese 2. Projektgruppensitzung findet ebenfalls am 24.09.2008 um 10:00 Uhr statt.


Über das Ergebnis der Projektgruppensitzung wird mündlich in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur berichtet.


Generell kann somit festgehalten werden, dass ein ausreichendes und dauerhaftes Interesse der Erziehungsberechtigten an der Errichtung einer IGS in Schortens gegeben sein dürfte, so dass die Schulbehörde gem. § 106 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 NSchG ein ausreichendes Bedürfnis zur Errichtung einer IGS anerkennen dürfte.


Des weiteren ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gem. § 106 Abs. 2 S. 2 NSchG durch den Landkreis Friesland als Schulträger der IGS darzulegen, dass der Besuch von Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien im Gebiet des Landkreises Friesland unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet bleiben muss.


Im Rahmen dieser Prüfung wird in der Anlage 2 auf die Auswirkungen auf die einzelnen Schulstandorte im Landkreis Friesland für die Schuljahre 2009/2010 bis 2016/2017 eingegangen, wenn eine fünfzügige IGS errichtet wird.


Der Anlage 2 ist zusammenfassend zu entnehmen, dass nach jetzigem Stand bei einer Errichtung einer fünfzügigen IGS in Schortens der Besuch von Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien im Gebiet des Landkreises Friesland unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet ist.


Die Fahrtzeiten der Schülerinnen/Schüler halten sich im Rahmen dessen, was nach der Satzung des Landkreises Friesland über die Schülerbeförderung zulässig ist. Sie bewegen sich auch innerhalb dessen, wie das Land Niedersachsen den Begriff "zumutbare Bedingungen" auslegt, nämlich Fahrtzeiten von nicht mehr als einer Stunde je Hinfahrt und Rückfahrt.


Durch die fünfzügige IGS würde ferner der Schulstandort Sande gestärkt, siehe die Gegenüberstellung der Auswirkungen bei "Errichtung einer IGS Schortens" und "keine Errichtung IGS Schortens" in der Anlage 2.


Schuleinzugsbereiche sind erforderlich, um die Verteilung der Schortenser Schülerinnen/Schüler entsprechend sicherzustellen.


Da im Rahmen der durchgeführten Elternabfrage festgestellt worden ist, dass für durchschnittlich 268 Schülerinnen/Schüler ein Interesse bei der IGS angemeldet wurde, wird in der Anlage 3 dargestellt, wie die Auswirkungen bei Errichtung einer sechszügigen IGS in Schortens sind.


Zusammenfassend ist festzuhalten, dass auch bei einer sechszügigen Errichtung einer IGS in Schortens der Besuch von Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien im Gebiet des Landkreises Friesland unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet bleibt. Die Fahrtzeiten der Schülerinnen/Schüler würden sich im Rahmen dessen halten, was nach der Satzung des Landkreises Friesland über die Schülerbeförderung zulässig ist. Sie bewegen sich auch innerhalb dessen, wie das Land Niedersachsen den Begriff "zumutbare Bedingungen" auslegt, nämlich Fahrtzeiten von nicht mehr als einer Stunde je Hinfahrt und Rückfahrt. Im Falle der Errichtung der IGS Schortens ist die Beschulung der nicht aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler aus der Stadt Schortens, die eine Hauptschule/Realschule besuchen wollen, bei Beibehaltung des angenommenen Verteilers an den weiterführenden Schulen in Jever und Sande möglich.


Hierzu ist grundsätzlich die Festlegung von Schuleinzugsbereichen erforderlich, um die Verteilung der Schortenser Schülerinnen und Schüler entsprechend sicherzustellen.


Da unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schülerzahlen, des vom Schulträger zu ermittelnden Interesses der Erziehungsberechtigten sowie der Ziele des Schul-entwicklungsplans ein Bedürfnis zur Errichtung einer IGS in Schortens besteht und

- wie ausgeführt - der Besuch der Regelschulen unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet bleibt, ist der Landkreis Friesland nach Auffassung der Verwaltung gemäß § 106 Abs. 2 S. 1 NSchG berechtigt, neben Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien Gesamtschulen zu führen.


Die IGS würde in einem ersten Schritt für den Sekundarbereich I beantragt. Gem. § 5 Abs. 3 Nr. 2 NSchG umfasst der Sekundarbereich I die Schuljahrgänge 5 bis 10 der allgemeinbildenden Schulen.


Eine Antragstellung für den Sekundarbereich I und für den Sekundarbereich II (der Sekundarbereich II umfasst gem. § 5 Abs. 3 Nr. 3 b NSchG die 11. bis 13. Schuljahrgänge der Gesamtschulen) würde von der Landesschulbehörde zur Zeit nicht genehmigt, da ein Bedürfnis zur Erweiterung der IGS um die Sekundarstufe II zur Zeit noch nicht gegeben ist. Ein solches Bedürfnis wäre bei dem Aufbau der IGS zur 11. Jahrgangsstufe vor dem Schuljahr 2015/2016 zu prüfen.


Ein Antrag auf Erweiterung der IGS um die Sekundarstufe II würde durch den Landkreis Friesland rechtzeitig gestellt werden. Da die Räumlichkeiten in den Schulgebäuden der Hauptschule und der Realschule in Schortens für eine sechszügige IGS nicht ausreichend sind, wäre die Oberstufe der IGS in den Räumlichkeiten des Mariengymnasiums Jever, Standort Schortens am Mühlenweg, unterzubringen.


Das Mariengymnasium Jever könnte ab dem Schuljahr 2014/2015 komplett am Standort Jever, somit ohne Außenstelle, geführt werden. Hier wären dann ausreichend Raumkapazitäten vorhanden.


Die Sekundarstufe I der IGS könnte dann komplett in den Räumlichkeiten der Hauptschule und der Realschule Schortens geführt werden (benötigt: 36 Klassenräume, vorhanden: 38 Klassenräume). Die Oberstufe (dreizügig, somit 9 Klassenräume) könnte im Schulgebäude am Mühlenweg in Schortens geführt werden (Bestand: 18 Klassenräume).


Das Mariengymnasium Jever wäre in seinem Bestand bei einer Vierzügigkeit gesichert.


Unter Berücksichtigung des bestehenden großen Interesses der Erziehungsberechtigten an der Errichtung einer IGS dürfte auch ein Bedürfnis zur Erweiterung um die Sekundarstufe II unter Berücksichtigung des Übergangs von der 4. Jahrgangsstufe auf die weiterführenden Schulen (hier: Gymnasium, ca. 41 %, sh. z. B. zu den o. a. Ausführungen zu 3.1.4.) zu bejahen sein. Bei einer sechszügigen IGS ist eine dreizügige Oberstufe, wie sie nach der VO-Schulentwicklungsplanung notwendig ist, gewährleistet.


Es wird darauf hingewiesen, dass die in den Anlagen 2 und 3 dargestellten Auswirkungen eine Momentaufnahme unter Berücksichtigung der durchgeführten Elternabfrage darstellen.


Die Auswirkungen können bei einer konkreten Anmeldung der Schülerinnen/Schüler für das Schuljahr 2009/2010 bei der IGS anders sein, wenn die Anmeldungen nicht deckungsgleich mit den Ergebnissen der durchgeführten Elternabfrage sind.


Hier ist ergänzend auf § 59 a NSchG hinzuweisen, wonach die Aufnahme in Gesamtschulen beschränkt werden kann, soweit die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule übersteigt.


Kosten der IGS


Einrichtung einer IGS am Standort Schortens aus Sicht der Schülerbeförderung


Die verkehrliche Anbindung des Standortes Schortens ist zur Zeit für einen späteren Schulstandort nicht optimal, da der ÖPNV auf eine Beförderung in Richtung Jever bzw. Varel ausgerichtet ist.


Nordkreis:

Situtation Wangerland:

Aus dem Wangerland gibt es verschiedene Busverbindungen nach Jever; Problem ist hier, dass die Fahrten in Jever enden und nicht nach Schortens durchgebunden sind, bzw. Fahrtzeiten von 90 Minuten und mehr plus Wartezeiten erreicht werden.


Eine Anbindung an die Bahn in Jever ist nicht gegeben, da die Ankunftszeiten der Busse auf die Schulen in Jever abgestimmt sind und bei einer Abstimmung auf die NWB Probleme im Bezug auf Warte- und Schulwegzeiten entstehen.


Eine Einrichtung einer weiteren Linie, die 2-3 Fahrtrouten (Horumersiel, Hooksiel, Tettens) umfassen müsste, wäre nur im Freistellungsverkehr möglich, da die Unternehmen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Betriebsführung keine weiteren Fahrten zusätzlich im bestehenden Fahrplan anbieten können.


Diese Mehrleistungen wären vom Landkreis zu zahlen;die entstehenden Kosten können jedoch nicht aus den Regionalisierungsmitteln beglichen werden, da es sich um reinen Schülerverkehr handelt und nicht um eine generelle Verbesserung bzw. Erweiterung des Angebotes im ÖPNV.


Die Kosten würden pro Tag und Fahrzeug ca. 100 - 150 € betragen, bei 3 Fahrzeugen und gemittelten 125 € pro Schultag also ca. 75.000,- €/p.a. plus Karten für die NWB ab Jever.


Ankunft wäre in Schortens um 7:28 Uhr, so dass bei einem Schulbeginn um 7:45 Uhr der Fußweg von ca. 850 m zu schaffen ist.

Eine Anbindung zur 2. Stunde ist nicht gegeben, da die NWB im Stundentakt verkehrt und dementsprechend um 8:28 Uhr ankommt und 7 Minuten bis zum Schulbeginn als nicht ausreichend für den Fußweg zu sehen ist.


Bei den Rückfahrten ist zu bemerken, dass die Abfahrten ab Jever ins Wangerland an die Schulzeiten in Jever gekoppelt sind und lediglich eine Busverbindung nach Jever gegeben ist, so dass evtl. die Abfahrt nach der 6. Stunde bedient werden kann.


Mögliche Verschiebungen der Schulendzeiten in Jever, um die SchülerInnen aus Schortens mit in den nach Fahrplan verkehrenden Fahrzeugen zu transportieren, führen ebenfalls zu Auswirkungen auf die Fahr- und Wartezeiten.

Die Warte- und Fahrtzeitenbindung entfällt jedoch nach der 7. Stunde.


Sollten die bestehenden Verbindungen ins Wangerland nicht genutzt werden können, so sind zusätzliche Fahrzeuge erforderlich, die von Schortens über Schortens und Jever ins Wangerland fahren müßten. Hier würden ebenfalls Kosten im Freistellungsverkehr entstehen in Höhe von weiteren ca. 50.000 €


Situation Jever:

Ein Transfer nach Schortens zur 1. Stunde ist mit der NWB möglich; eine Bedienung der 2. oder 3. Stunde ist nicht möglich, die Situation ähnelt damit der im Wangerland, so dass Transfer ab der 2. Stunde bestellt werden müßte. Für die Rückfahrten müsste die Bahnverbindung bis Jever oder Busverbindung Richtung Upjever/Rahrdum genutzt werden.


Bei einem IGS-Standort Schortens wären z.Zt. Mehrkosten in der Schülerbeförderung von wahrscheinlich 100.000 € die Folge.


Die Änderung der Busverbindungen benötigt einen zeitlichen Vorlauf von ca. einem halben Jahr, damit in Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen eine Möglichkeit erarbeitet werden kann, diese Kosten zu mindern.


Da die dann neuen Linien und Fahrpläne jedoch der Genehmigung durch die LNVG unterliegen, muss das Genehmigungsverfahren auf jeden Fall mit berücksichtigt werden.


Südkreis:

Situation Varel (Stadt):

Eine Anbindung mit der NWB ist gegeben; die Züge kommen um 7.29 Uhr in Schortens Bahnhof an; der Schulbeginn um 7:45 Uhr ist zu erreichen. Eine Bedienung zur 2. Stunde ist nicht möglich.


Der Rücktransport in Richtung Varel (Stadt) ist mit der Bahn möglich.


Situation Varel (Land):

Die Anbindung aus dem Vareler Umland zum Bahnhof Varel zur Abfahrt um 07.00 Uhr ist vorgesehen. Die Abfahrten sind in den Randgebieten gegen 6.30 Uhr.


Situation Bockhorn:

Eine Verbindung zur 1. Stunde sind gegeben; Fahrtbeginn ist beispielsweise um 6.28 Uhr an der Haltestelle Bockhorn Rathaus.

Mit mehreren Umstiegen endet die Fahrt am Bahnhof Schortens um 7.29 Uhr.

Spätere Fahrten oder Anbindungen zur 2. Stunde sind nicht gegeben.

Rückfahrten nach Bockhorn sind nur nach der 6. und 7. Stunde möglich; spätere Möglichkeiten bestehen nicht.

Alle Verbindungen beinhalten jedoch erhebliche Warte- und Fahrzeiten.


Situation Zetel:

Eine Anbindung zur ersten Stunde ist zumindest von Zetel, ZOB gegeben, Fahrtbeginn wäre 6:45, Fahrtende 7:29 am Bahnhof Schortens. Spätere Anbindungen sind nicht gegeben.


Für weite Teile von Zetel müsste ein Zubringerverkehr eingerichtet werden, weil die Haltestellen, die eine Verbindung ermöglichen lediglich Zetel ZOB, Kanelstadt und die auf der Route Richtung Sande befindlichen Haltestellen sind.


Ggfs. wären hier 2 Fahrzeuge einzusetzen, Kosten wie im Wangerland gemittelt 125,- € pro Schultag, also ca. 50.000,- €.

Gleiches gilt aber auch für die Anbindung Neuenburg, eine Verbindung zur 1. Stunde ist gegeben, darüber hinaus sind keine weiteren Fahrten in Richtung Schortens zur 2. oder gar 3. Stunde vorgesehen.

Diese müssten ebenfalls zusätzlich bestellt und gezahlt werden.

Rückfahrten von Sande nach Zetel bzw. Neuenburg sind um 13.32 Uhr bzw. 14:00 Uhr möglich. Eine Verteilung auf die einzelnen Ortsteile müsste wiederum bestellt werden mit den o. g. Kosten.


Auch hier wäre aus den bereits o.a. Gründen eine frühzeitige Beteiligung der Verkehrsunternehmen erforderlich, um die Kosten der Schülerbeförderung für den Standort einer IGS in Sande zu minimieren.


Bei Einrichtung einer IGS am Standort Schortens würden für den Landkreis Friesland nach jetziger Berechnung jährlich Mehrkosten in Höhe von mindestens 200.000,- € im Freistellungsverkehr entstehen.


Auch im Bereich der Schülerbeförderung im Linienverkehr werden schätzungsweise 20.000 € Mehrausgaben für die Beförderung von Schülerinnen und Schüler (je Jahrgangsstufe) entstehen, deren Wohnort bislang im Nahbereich oder im Gemeindegebiet ihrer zuständigen weiterführenden Schule liegt.


Dem gegenüber stehen Einsparungen durch den Wegfall der Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur IGS Wilhelmshaven in Höhe von ca. 20.000 € jährlich (je Jahrgangsstufe).


Zusätzlich fallen Kosten für die Beförderung der Schüler aus Schortens nach Jever/Sande an. Es handelt sich dabei um durchschnittlich 82 Schüler, für die jeweils Schülerjahreskarten beschafft werden müssen. Diese kosten durchschnittlich 400 €. Es würden demnach weitere Mehrkosten in Höhe von ca. 33.000 € (je Jahrgangsstufe) jährlich entstehen (unter der Voraussetzung, dass der ÖPNV genutzt werden kann und keine zusätzlichen Freistellungsverkehre benötigt werden).


Aus diesen Gründen ist die Errichtung der IGS frühzeitig mit den Verkehrsunternehmen zu klären und abzustimmen. Evtl. können einige Fahrten in die bestehenden Fahrpläne aufgenommen werden, so dass die Kosten im Freistellungsverkehr sich verringern könnten.


Ggfs. ist zu überlegen, wie die Schullandschaft im Hinblick auf die Schulanfangszeiten in Friesland zu verändern wäre, um eine Optimierung der Bus- und Bahnverbindungen erreichen zu können und den finanziellen Mehraufwand so gering wie möglich zu halten.


Gastschulgeld für IGS-Schüler in Wilhelmshaven


Der Landkreis Friesland hat mit der Stadt Wilhelmshaven eine Vereinbarung geschlossen, wonach sich der Landkreis Friesland dazu verpflichtet, Gastschulgelder für friesländische Schülerinnen und Schüler zu zahlen, solange der Auswärtigenanteil 25 % der Gesamtschülerzahl übersteigt.


Unter diesen Voraussetzungen werden sich die Gastschulgeld vsl. wie folgt entwickeln:


2008/2009 ca. 420 SchülerInnen 95.000 €

2009/2010 ca. 370 SchülerInnen 83.250 €

2010/2011 ca. 320 SchülerInnen 72.000 €

2011/2012 ca. 270 SchülerInnen 0 € *)


*)Annahme, dass ab diesem Schuljahr der Auswärtigenanteil unter 25 % liegt.



Kosten, die im Rahmen der notwendigen Herrichtung der Schulgebäude der Hauptschule und Realschule Schortens für Zwecke der IGS entstehen


Die für den Ganztagsschulbetrieb notwendige Mensa wird im Jahr 2009 endausgebaut. Mit einem Provisorium ist bereits in diesem Jahr begonnen worden, da die Hauptschule Schortens zum 01.08.2008 Ganztagsschule geworden ist.


Z. Zt. kann über weitere Kosten, die bei der Errichtung einer IGS entstehen, keine konkrete Aussage getroffen werden. Dieses bleibt unter anderem der Ausarbeitung eines pädagogischen Konzepts für die IGS vorbehalten (z.B. verstärkte naturwissenschaftliche Ausrichtung etc.). Im Übrigen wird auf die Ausführungen hingewiesen, wie sie in der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur dargelegt wurden.


In der Anlage 4 ist zusammenfassend der Status quo, d. h. die Schullandschaft ohne IGS-Errichtung, dargestellt, ferner die Auswirkungen auf die Schulstandorte bei Errichtung einer fünfzügigen und einer sechszügigen IGS.


Da die Errichtung einer Gesamtschule genehmigungsbedürftig ist, wird vorgeschlagen, gem. § 106 Abs. 7 S. 1 NSchG dem Antrag an die Landesschulbehörde auf Genehmigung der Errichtung einer sechszügigen IGS, vorläufig für den Sekundarbereich I, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 ab dem Schuljahr 2009/2010 in den Gebäuden der Hauptschule Schortens und der Realschule Schortens in der Beethovenstraße zuzustimmen. Es wird die Errichtung einer sechszügigen IGS empfohlen, da durch die Anzahl von maximal 180 Plätzen dem offensichtlichen Elternwunsch nach einer IGS eher entsprochen wird als durch die fünfzügige IGS mit maximal 150 Plätzen.



Zu 2:

Nach § 106 Abs. 1 NSchG sind die Schulträger verpflichtet, Schulen nach Maßgabe des Bedürfnisses zu errichten, zu erweitern, einzuschränken, zusammenzulegen, zu teilen oder aufzuheben.


Gem. § 106 Abs. 7 S. 1 NSchG bedürfen die Schulträger für schulorganisatorische Entscheidungen nach § 106 Abs. 1 NSchG der Genehmigung der Schulbehörde.


Nach § 106 Abs. 4 NSchG stellt die Schulbehörde im Benehmen mit dem Schulträger insbesondere unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schülerzahlen, des vom Schulträger zu ermittelnden Interesses der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerinnen/Schüler sowie der Ziele des Schulentwicklungsplanes fest, ob ein Bedürfnis nach § 106 Abs. 1 NSchG besteht.


Wie zu 1. ausgeführt, ist der Landkreis Friesland nach Auffassung der Verwaltung unter Berücksichtigung des gegebenen Bedürfnisses berechtigt, eine Gesamtschule zu führen. Diese IGS soll, jahrgangsweise mit dem Schuljahr 2009/2010 beginnend, in den Schulgebäuden der Hauptschule Schortens und der Realschule Schortens errichtet werden.


Diese Errichtung ist jedoch nur möglich, wenn jahrgangsweise die Hauptschule und die Realschule Schortens, beginnend mit der 5. Jahrgangsstufe in dem Schuljahr 2009/2010 „auslaufen“, so dass ab dem Schuljahr 2009/2010 in Schortens jeweils die Jahrgangsstufen 6 bis 10 der Hauptschule Schortens und Realschule Schortens beschult werden. Die Jahrgangsstufen 5 der Hauptschule Schortens und Realschule Schortens würden in Sande in der HS/RS Sande bzw. in Jever in der HS/RS Jever beschult werden, siehe Ausführungen zu 1.


In dem Schuljahr 2010/2011 würden in Schortens noch die Jahrgangsstufen 7 - 10 beschult, für die laufenden Schuljahre weiter abnehmend.


Bei diesem „Auslaufen“ der Haupt- und Realschule Schortens würde ab dem Schuljahr 2014/2015 keine Beschulung für Hauptschüler und Realschüler an der Hauptschule und der Realschule in Schortens mehr erfolgen.


Da die für das Schuljahr 2009/2010 vorgesehene Nichtbeschulung der Jahrgangsstufe 5 der Hauptschule Schortens und der Realschule Schortens im schulrechtlichen Sinne eine (Teil-)Aufhebung einer Schule darstellt, ist es nach Rücksprache mit der Landesschulbehörde notwendig, einen Antrag an die Landesschulbehörde auf Aufhebung der Hauptschule Schortens und der Realschule Schortens, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 ab dem Schuljahr 2009/2010, zu stellen.


Zu 3:

Nach § 23 Abs. 1 NSchG können allgemeinbildende Schulen (also auch: Gesamtschulen) als Ganztagsschulen geführt werden.


Nach § 23 Abs. 4 S. 1 NSchG bedarf eine Ganztagsschule der Genehmigung der Schulbehörde (hier: Nds. Kultusministerium als oberste Schulbehörde). Gem. § 23 Abs. 4 S. 2 NSchG wird die Genehmigung auf Antrag des Schulträgers oder der Schule oder des Schulelternrates erteilt, wenn ein geeignetes pädagogisches Konzept vorliegt und die organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen geschaffen sind.


Auch wenn für die zu errichtende IGS noch kein pädagogisches Konzept vorliegt, sollte in jedem Falle bereits jetzt ein Antrag auf Genehmigung der IGS als Ganztagsschule zum 01.08.2009 gestellt werden, da für viele Erziehungsberechtigte der Ganztagsschulbetrieb einen integralen Bestandteil einer Gesamtschule darstellt, sh. auch diesbezüglich das Ergebnis der durchgeführten Elternabfrage.


Gem. Runderlass des Nds. Kultusministeriums vom 16.03.2004 werden neue Ganztagsschulen ausschließlich als offene Ganztagsschulen gem. Ziffer 8.2 dieses Runderlasses genehmigt. Die offenen Ganztagsschulen gem. Ziffer 8.2 dieses Runderlasses erhalten grundsätzlich keinen Zuschlag zur Personalversorgung. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass genehmigte Ganztagsschulen nach Ziffer 8.2 dieses Erlasses zu einem späteren Zeitpunkt mit einem entsprechenden Zuschlag zur Personalversorgung nach den Ziffern 6.3 und 7 des Erlasses bedacht werden.


So wäre es nach Rücksprache mit dem Nds. Kultusministerium nicht ausgeschlossen, dass bei einer Errichtung einer IGS in den Räumlichkeiten der Hauptschule Schortens , die zum 01.08.2008 eine genehmigte Ganztagsschule nach Ziffer 8.2 des Runderlasses wurde, diese IGS bei Umwandlung der Hauptschule zur IGS zu einem früheren Zeitpunkt mit einem entsprechenden Zuschlag zur Personalversorgung berücksichtigt wird.


Herr Thöle geht kurz auf das angewandte Verfahren ein, welches sich aufgrund der vorliegenden Beschlüsse aus Projektgruppe, Ausschuss für Schule, Sport und Kultur sowie Kreisausschuss nach eingehender Abstimmung mit der Landesschulbehörde ergeben hat.


In der Zeit vom 25.08. bis zum 05.09.2008 wurde die qualifizierte Elternabfrage mit dem IGS-Standort Schortens durchgeführt. Dieses wurde mit begleitenden Informationsveranstaltungen in jeder Festlandsgemeinde flankiert.


Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Nieders. Schulgesetzes kann eine Gesamtschule nur dann errichtet werden, wenn das ausreichende und dauerhafte Interesse dargelegt und das dreigliedrige Schulsystem unter zumutbaren Bedingungen erreicht werden kann. Die Darstellung der Schulentwicklung bei Errichtung einer IGS in Schortens zeigt auf, dass diese Voraussetzungen im Landkreis Friesland erfüllt werden.


Herr Thöle hebt besonders hervor, dass die vorgelegte Darstellung der möglichen Entwicklung der Schulstandorte auf den hier vorliegenden Zahlen basiert. Diese wird das nach § 59 a NSchG vorgeschriebene Losverfahren, welches Frau Nordhues detailliert beschreibt, keinesfalls ersetzen. Die von der Verwaltung entwickelten Parameter dienen einer groben Vorabschätzung der künftigen Entwicklung der Schullandschaft im Kreisgebiet.


In der sich anschließenden Diskussion werden die Auswirkungen einer sechszügigen Gesamtschule beleuchtet. Das Interesse der Eltern ist zur Zeit größer als das Angebot, welches der Landkreis vorhalten kann. Eine sieben- oder achtzügige IGS wird aber die anderen Schulstandorte, an denen im dreigliedrigen System beschult wird, in ihrer Existenz noch frühzeitiger bedrohen, als es die demografische Entwicklung des Landkreises befürchten lässt. Aus diesem Grunde soll die IGS Schortens auf eine Sechszügigkeit beschränkt werden.


Die Auswertung der Elternabfrage hat ergeben, dass es auch im Südkreis ein erhebliches Interesse an einer IGS gibt. Hier ist allerdings davon auszugehen, dass der weite Schulweg nach Schortens viele Eltern davon abhalten könnte, ihre Kinder an der IGS Schortens anzumelden. Es sollte bei gutem Start in Schortens über die Errichtung einer IGS im Südkreis nachgedacht werden.


Die sechszügige IGS wird die Erweiterung um die mindestens dreizügige Oberstufe ermöglichen. In der Elternabfrage ist deutlich geworden, dass dieses Kriterium ein wesentliches Merkmal für die Entscheidung zum Schulbesuch der IGS Schortens sein wird.


Herr Ambrosy geht abschließend auf Nachfrage auf die Kostensituation ein. Er teilt mit, dass für das kommende Haushaltsjahr 2009 für ggfls. notwendige bauliche Maßnahmen von ca. 250.000 € sowie 50.000 für den laufenden Schulbedarf eingeplant werden. Bezüglich der Auswirkungen auf die Schülerbeförderungskosten wird auf die Vorlage verwiesen. Darüber hinaus macht er deutlich, dass die Kosten für die IGS als zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, damit das vorliegende „Sanierungsprogramm Schulen“ nach Plan durchgeführt werden kann.


Frau Nordhues beschreibt anhand des § 59 a NSchG das vorzunehmende Losverfahren, welches eingesetzt werden muss, wenn mehr Anmeldungen als vorhandene Plätze vorliegen.


Es ist nicht möglich, die Schortenser oder Sander Schüler bei der Durchführung des Losverfahrens zu bevorzugen. Es wird lediglich eine Gewichtung leistungsstärkerer und -schwächerer Schüler vorgenommen.


Abstimmungsergebnisse


zu 1.:

einstimmig bei zwei Enthaltungen


zu 2.:

einstimmig bei einer Enthaltung


zu 3.:

einstimmig