Nachtrag: 27.10.2021 Nummer 1

Beschluss: mehrheitlich gewählt

Beschluss:

Der Kreistag wird um Wahl der/des Kreistagsvorsitzenden entsprechend der Vorgaben der §§ 61 I S.3, 67 NKomVG gebeten.

 

Vorgeschlagen ist Herr KTA Jannes Wiesner.

 

 

 


Begründung:

Zur Wahl der/des KT-Vorsitzenden besagt § 61 I NKomVG:

 

 

„Nach der Verpflichtung der Abgeordneten wählt die Vertretung in ihrer ersten Sitzung aus der Mitte der Abgeordneten ihre Vorsitzende oder ihren Vorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode. Die Wahl wird von dem ältesten anwesenden und hierzu bereiten Mitglied geleitet.

Die Vertretung beschließt ferner über die Stellvertretung der oder des Vorsitzenden.“

 

Herr Ratzel bittet um Vorschläge.

Herr Mandel schlägt Herrn Jannes Wiesner vor.

Es gibt keine weiteren Vorschläge.

 

Herr Ratzel erklärt, dass im niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz zu Wahlen geschrieben stehe, dass die Wahl schriftlich erfolgen müsse. Sobald nur eine Person zur Wahl stehe, könne durch Zuruf oder Handzeichen gewählt werden, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mitgliedes der Vertretung sei die Wahl „Geheim“ durchzuführen.  Gewählt sei die Person für die die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung gestimmt hat. Die Mehrheit seien 22 zu erreichende Stimmen.

 

Herr KTA Just bittet um Vorstellung.

 

Herr KTA Wiesner stellt sich kurz vor: „Ich komme aus dem Wangerland, 20 Jahre alt, bisher Parteivorsitzender SPD Wangerland, aktuell das erste Mal im Kreistag vertreten. Ich studiere Jura und möchte mich dafür bedanken, für die Nominierung der Mehrheitsgruppe. Ich möchte dem Amt mit Respekt begegnen und dies parteiunabhängig und –übergreifend. Ebenfalls möchte ich für alle Ansprechpartner sein und kollegial miteinander umgehen.“

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gewählt, Herr KTA Wiesner nimmt die Wahl an.

Ja:

26

Nein:

1

Enthaltung:

12