Sitzung: 03.11.2021 Kreistag des Landkreises Friesland
Beschluss:
Die ehrenamtliche Vertretung des Landrates erfolgt durch drei
gleichberechtigte Vertreter/innen.
Begründung:
§
81 Abs. 2 NKomVG lautet wie folgt:
Die
Vertretung wählt in ihrer ersten Sitzung aus
den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder
Stellvertreter …des Hauptverwaltungsbeamten, die … ihn vertreten bei der
repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des
Hauptausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung
der Sitzungen des Hauptausschusses und der Verpflichtung der Abgeordneten sowie
ihrer Pflichtenbelehrung. Soll es unter den Stellvertreterinnen und
Stellvertretern eine Reihenfolge geben, so wird diese von der Vertretung
bestimmt…“
Der
Kreistag Friesland hat zu Beginn der Wahlperiode 2011 – 2016 beschlossen,
angesichts der Vielzahl der wahrzunehmenden repräsentativen Termine drei
gleichberechtigte Stellvertreter/innen des Landrates zu wählen. Diese
Konstellation hat sich in den vergangenen Jahren in der Praxis bewährt und
sollte beibehalten werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja: |
39 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |