Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Gruppen SPD/GRÜNE/FDP und CDU/ZV/UWG/WPW benennen in der Reihenfolge der Zugriffsrechte die von ihnen beanspruchten Ausschussvorsitze sowie die/den jeweilige/n Vorsitzenden.

 

Der Kreistag wird um einen Feststellungsbeschluss gebeten.

 

 

 


Begründung:

§ 71 Abs. 8 NKomVG lautet wie folgt:

„Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung.

 

Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der Abgeordneten, die den Ausschüssen angehören.“

 

Zu besetzen sind die 8 Vorsitze der Ausschüsse nach § 25 GO sowie des Ausschusses für Grundstücksverwaltung NWK Sanderbusch (Mitglieder sind personenidentisch mit denen des Ausschusses für Finanzen und Digitalisierung) gemäß § 71 Abs. 8 NKomVG.

 

Die Berechnung der Reihenfolge der 9 Zugriffsrechte nach dem d’Hondtschen Höchstzahlenverfahren hat folgendes Ergebnis (sh. Seite 2 der übersandten Berechnung der Sitzanteile in den Ausschüssen):

 

Zugriff Nr.

1:            Gruppe SPD/GRÜNE/FDP

2:                                                           Gruppe CDU/ZV/UWG/WPW

3:            Gruppe SPD/GRÜNE/FDP

4:            Gruppe SPD/GRÜNE/FDP

5:                                                           Gruppe CDU/ZV/UWG/WPW

6:            Gruppe SPD/GRÜNE/FDP

7:            Gruppe SPD/GRÜNE/FDP

8.                                                           Gruppe CDU/ZV/UWG/WPW

9:            Gruppe SPD/GRÜNE/FDP

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen bei einer Enthaltung

Ja:

38

Nein:

0

Enthaltung:

1