Sitzung: 03.11.2021 Kreistag des Landkreises Friesland
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0014/2021
Beschluss:
Die Gruppen SPD/GRÜNE/FDP und CDU/ZV/UWG/WPW benennen in der Reihenfolge der Zugriffsrechte die von ihnen beanspruchten Ausschussvorsitze sowie die/den jeweilige/n Vorsitzenden.
Der Kreistag wird um einen Feststellungsbeschluss gebeten.
Begründung:
§ 71 Abs. 8 NKomVG
lautet wie folgt:
„Die Ausschussvorsitze werden den
Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich
durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3
usw. ergeben. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Das Los zieht die
oder der Vorsitzende der Vertretung.
Die Fraktionen und Gruppen benennen die
Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen
und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der Abgeordneten, die den
Ausschüssen angehören.“
Zu besetzen sind
die 8 Vorsitze der Ausschüsse nach § 25 GO sowie des Ausschusses für
Grundstücksverwaltung NWK Sanderbusch (Mitglieder sind personenidentisch mit
denen des Ausschusses für Finanzen und Digitalisierung) gemäß § 71 Abs. 8
NKomVG.
Die Berechnung der
Reihenfolge der 9 Zugriffsrechte nach dem d’Hondtschen Höchstzahlenverfahren
hat folgendes Ergebnis (sh. Seite 2 der übersandten Berechnung der Sitzanteile
in den Ausschüssen):
Zugriff Nr.
1: Gruppe SPD/GRÜNE/FDP
2: Gruppe
CDU/ZV/UWG/WPW
3: Gruppe SPD/GRÜNE/FDP
4: Gruppe SPD/GRÜNE/FDP
5: Gruppe
CDU/ZV/UWG/WPW
6: Gruppe SPD/GRÜNE/FDP
7: Gruppe SPD/GRÜNE/FDP
8. Gruppe
CDU/ZV/UWG/WPW
9: Gruppe SPD/GRÜNE/FDP
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen bei einer Enthaltung
Ja: |
38 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |