Sitzung: 03.11.2021 Kreistag des Landkreises Friesland
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0015/2021
Beschluss:
Der Kreistag wird auf Basis der beigefügten Liste um
- Wahl der gemäß § 67 NKomVG zu entsendenden Vertreter/innen
- bzw. um Entsendung von Vertretern/Vertreterinnen
in Ausschüsse außerhalb des Kreistages und in sonstige Organisationen, denen der Landkreis Friesland angehört, gebeten.
Der Ausschuss für Grundstücksverwaltung NWK Sanderbusch – lfd. Nr. 41 – wird personenidentisch wie der Ausschuss für Finanzen und Digitalisierung besetzt.
Von der in der Liste dargestellten Wahrnehmung von Funktionen des Landrates bzw. der Verwaltung in örtlichen und überörtlichen Gremien wird Kenntnis genommen.
Begründung:
Der Landkreis
Friesland ist vertreten in verschiedenen Beteiligungen, Organisationen pp., die
in der beigefügten Besetzungsliste zusammengefasst sind. Der Kreistag
entscheidet über die vorzunehmenden Entsendungen von Kreistagsabgeordneten. Auf Seite 1 der Liste sind die rechtlichen
Grundlagen der Beschlussfassung festgehalten und bei den einzelnen Gremien
vermerkt.
Die Zahl der vom
Kreistag zu besetzenden Sitze ist in der Liste jeweils mit Klammerzusatz (z. B.
„HVB + … KTA“) vermerkt. Die Entsendungsrechte bemessen sich gemäß § 71 Abs. 6 NKomVG wie bei den
Ausschussbesetzungen nach dem d’Hondtschen Höchstzahlenverfahren. Die
Benennungsrechte sind insofern auch hier der Übersicht der
Sitzanteilberechnungen zu entnehmen (sh. Seite 2, ab zwei Sitze aufwärts
berechnet).
Eine Leerliste der
örtlichen und überörtlichen Gremien mit den jeweiligen Entsendungsrechten der
Gruppen SPD/FDP/GRÜNE und CDU/ZV/UWG/WPW ist beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja: |
39 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |