Sitzung: 11.11.2021 Jugendhilfeausschuss
Gemäß § 60 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 7 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) werden
• die stimmberechtigten Mitglieder Frau Hilke Schwarting-Boer und Herr Zenker-Wandschneider
• die beratenden Mitglieder Frau Estelle Haartje, Frau Leonie Huth, Frau Marion Kromminga-Wiebe, Herr Herko Zobel
• die stellvertretenden beratenden Mitglieder Herr Jacob Renken und Herr Alexander Witton
von Frau Vogelbusch verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Ferner erfolgt gemäß § 43 NKomVG die Pflichtenbelehrung auf die nach den §§ 40 – 42 NKomVG einzuhaltenden Pflichten:
- Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)
- Mitwirkungsverbot (§ 41 NKomVG)
- Vertretungsverbot (§ 42) NKomVG.
Nach Unterzeichnung wird die Verpflichtung aktenkundig gemacht. Die §§ 40-42 NKomVG sowie ein Auszug aus den Niedersächsischen Datenschutzgesetz werden als Druckfassung ausgehändigt.
Frau Vogelbusch verpflichtet die genannten Personen mit einer persönlichen Geste.