Beschluss: zur Kenntnis genommen

Das Gremium nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

 


Begründung:

Rechtliche Grundlagen:

SGB Vlll, 2. Kapitel, 2. Abschnitt (§§ 16 - 21): Förderung der Erziehung in der Familie

SGB Vlll, 2. Kapitel, 3. Abschnitt (§§ 22 - 26): Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

BKiSchG, § 3 KKG: Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz

 

Definition Prävention:

In der Sozialen Arbeit wird der Begriff Prävention häufig in drei Teile gegliedert:

Primäre Prävention: richtet sich an alle Eltern und Kinder, unabhängig von ihrer konkreten Lebenslage, vom Risikomilieu und –niveau zur Förderung psychischer Gesundheit und Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen.

Sekundäre Prävention: Richtet sich an Personen und Gruppen, bei denen aufgrund der psychosozialen Lebenslage ein spezielles Risiko besteht. Die konkrete Unterstützung/Förderung/Hilfe muss an die unterschiedlichen Lebenslagen angepasst sein.

Tertiäre Prävention: Richtet sich an bereits von einem „Störungsprozess“ betroffenen Eltern und Kinder, d.h. hier sind spezifische Hilfen in belasteten Lebenssituationen gemeint.

Die einzelnen Bereiche des Sachgebiets sind in den Präventionsbereichen unterschiedlich stark vertreten. Es werden Angebote für Eltern ab der Schwangerschaft bis zur Volljährigkeit angeboten, wobei der Fokus hier darauf gerichtet ist, nicht unbedingt nur früh im Alter, sondern vor allen früh in der Problemlage anzusetzen. Hier greifen alle Bereiche des Sachgebiets verzahnt ineinander.

Frau Renken stellt Frau Meisner als Sachgebietsleiterin vor und übergibt ihr das Wort.

 

Frau Meisner beschreibt die einzelnen Bereiche des Sachgebietes Prävention.

 

Die Familienhebammen begleiten ab der Schwangerschaft bis zum 1. Geburtstag des Kindes. Das Angebot richtet sich an Familien, Mütter und Väter, die eine über die allgemeine gesundheitsfördernde Arbeit einer Hebamme hinausgehende, psychosoziale Betreuung wünschen oder benötigen.

 

Die Fachberatungen Kindertagespflege sind die Ansprechpartnerinnen für Tagespflegepersonen, Interessentinnen oder Interessenten. Zu ihren Aufgaben gehören Akquise, Eignungsüberprüfung, Organisation von Fortbildungen, Beratungen von Tagespflegepersonen zu strukturellen und pädagogischen Fragen.

 

Die Fachberatung Kindertagesstätten unterstützt und berät im Landkreis Friesland die kommunalen Krippen und Kindertagesstätten. Zu den Aufgaben gehören Beratung zu Konzeptionen und Teams, Elementarpädagogik und Elternarbeit, Prozessbegleitung, Informations- und Netzwerkveranstaltungen, Organisation und z.T. Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, sowie Qualitätsentwicklung und -sicherung.

 

Zu der Fachberatung Kindertagesstätten gehört auch die Fachberatung Sprache. Aufgaben sind Organisation von Fortbildungen, Beratung hinsichtlich alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung, Fortschreibung des „Regionalkonzept Sprache“ gemeinsam mit den Trägern und Kita-Vertretern.

 

Das Familien- und Kinderservicebüro (FamKi) ist die erste Anlaufstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in den Städten und Gemeinden.   Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Vermittlung zur weiteren Anlauf- oder Beratungsstellen oder anderen Bereichen des Jugendamtes, Erziehungsberatung, Freizeitgestaltung, generelle Entwicklungsfragen, Krisen in der Familie, Trennungs- und Scheidungsberatung gehören zu den verschiedenen Themen in der Beratung. Wichtiger Bestandteil ist auch die Arbeit im Netzwerk mit den Akteuren vor Ort.

 

Die Koordinierungsstelle Kinderschutz / Netzwerk Frühe Hilfen deckt zwei Bereiche ab:

Im Netzwerk „Frühe Hilfen/Kinderschutz“ gehört die Organisation und Durchführung von Netzwerktreffen, Organisation sowie  teilweise die Durchführung von Veranstaltungen. Frau Meisner berichtet von der Zusammenarbeit mit Wilhelmshaven.

 

Zu den Aufgaben der Koordinierungsstelle Kinderschutz gehört die Entwicklung der Verfahrensabläufe hinsichtlich Meldungen zur Kindeswohlgefährdung innerhalb des Jugendamtes, sowie Handlungsempfehlungen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung außerhalb des Jugendamtes. Neben der engen Zusammenarbeit mit dem ASD sind die Kolleginnen und Kollegen, außerhalb der Hilfen zur Erziehung auch in Schulen und KiTas beratend tätig.

 

Auf Nachfrage erklärt Frau Meisner, dass neben der direkten Kontaktaufnahme durch die Familien auch Beratungsbedarf durch die Kinderärzte, KiTas und Schulen gemeldet wird. Die Bedarfe sind zeitweise sehr unterschiedlich. Große Nachfrage besteht im Bereich der Trennungs- und Scheidungsberatung. Derzeit begründen sich viele Beratungen  durch Schwierigkeiten im  Zusammenhang mit Corona.

 

Die Fachberatung Kindertagesstätten ist ab Januar 2022 personell mit  1 ¼ Stellen (2 Kolleginnen) besetzt. Im Landkreis Friesland gibt es neben den kirchlichen Kindertagesstätten mit eigenen Fachberatungen ca. 35 kommunale Einrichtungen. Nicht alle Kindertagesstätten nehmen die Beratungsmöglichkeiten in Anspruch. Die Kitaleitungen seien gut untereinander vernetzt, jedoch werden generell  aufbereitete Themen allen Kindertagesstätten als Information zur Verfügung gestellt versichert Frau Renken.