Frau Renken berichtet zunächst von der gestiegenen Anzahl der Schulbegleitungen nach § 35a SGB VIII. In 2015 waren 25 Integrationshelfer  im Bereich Schulbegleitung tätig. Bis 06/2021 seien bereits 57 Integrationshelfer verzeichnet. In 2015 wurden Kosten in Höhe von rund 419.000 € verzeichnet. Die Prognose für 2021 beliefe sich auf 1.500.000 € (Anlage I).

 

Frau Renken erklärt dazu, seit Einführung der Inklusion an den Schulen, sei die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Fördergutachten eine große Herausforderung. Was Schule nicht leisten kann, muss die Jugendhilfe als Ausfallbürge leisten und finanzieren. In vielen Fällen sei eine bei einer Schülerin oder Schüler installierte Schulbegleitung eine Unterstützung der schulischen Inklusion und weniger die Erfüllung eines vorhandenen Eingliederungshilfebedarfs. 

Sie merkt an, dass viele Schulbegleiter zur Qualifizierung einen Kurs an der Volkshochschule absolviert haben. In Zeiten des Fachkräftemangels sind pädagogische Fachkräfte als Schulbegleiter eher selten.

 

Im Bereich der stationären Hilfen seien die gestiegenen Kosten mit den höheren Entgelte der Einrichtungen zu begründen, so Frau Renken.  In 2015 waren es rund 4.882.000 €. Für 2021 beliefe sich die Prognose auf 8.750.000 € (Anlage II).

 

Frau Vogelbusch ergänzt, dass die Prognosen im Haushaltsentwurf 2022 eingeplant seien.

 

Frau Renken erläutert beispielsweise die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen. Selbstverständlich wird jedes Kind und Jugendlicher der/ die einen Bedarf an einer stationären Unterbringung haben auch untergebracht. Es wird dabei auf die passgenaue Vermittlung geachtet, z.B. ist die Frage, ob ein Kind eine Intensivgruppe benötigt oder geht auch eine Regelgruppe. Darüber hinaus sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehalten, bei gleicher Leistung den günstigsten Anbieter zu wählen.  Da auf einen stationären Heimplatz mittlerweile zwei Anfragen kommen, gestaltet sich diese Arbeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunehmend schwierig.

 

Frau Vogelbusch erklärt auf Nachfrage, dass das Aktionsprogramm des Bundes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zur Umsetzung direkt an die Einrichtungen gegangen sei.

 

Herr Zobel freut sich über die Möglichkeit der Antragstellung, die bereits gegeben sei. Leider sind Kosten für Personal nicht im Förderbudget enthalten und dies stelle ein Problem bei der Durchführung von Sport-, Freizeit- und Ferienaktivitäten dar.

 

Frau Herzog berichtet von dem Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ für den Primar- und Sekundarbereich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Die Richtlinie sei gerade erst erschienen, so dass nun die Umsetzung an den Schulen erfolgen könne.

 

Frau Sudholz schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.