Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Frau Grünefeld, Frau Huckfeld, Frau Lorentzen und Frau Niemeyer werden als sozial erfahrene Dritte nach § 116 SGB XII benannt.


In Widerspruchsangelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII) – sind nach § 116 Abs. 2 SGB XII sozial erfahrene Dritte beratend am Verfahren zu beteiligen. Erfasst werden alle Widerspruchsverfahren, die die Ablehnung der Sozialhilfe oder ihre Festsetzung nach Art und Höhe zum Gegenstand haben und so auch Leistungskürzungen oder -einschränkungen sowie Rücknahme- bzw. Aufhebungs-entscheidungen.

Der Gesetzgeber misst dieser Beteiligung im rechtlichen Vorverfahren ein hohes Gewicht bei, da hierdurch eine erhöhte „Richtigkeitsgewähr“ für die zu treffenden Widerspruchs-entscheidungen erreicht werden soll. Der Mangel einer Beteiligung würde in jedem Fall zu einem Verfahrensfehler führen.

 

Das Gesetz selbst normiert keine Voraussetzungen, die von sozial erfahrenen Personen erfüllt werden müssen, allerdings sollen sie über Erfahrungen im Umgang mit den besonderen Problemen der Personenkreise verfügen, an die sich das SGB XII richtet; eine bestimmte formale (berufliche oder sonstige) Qualifikation ist jedoch nicht erforderlich. Notwendigerweise werden für eine Beteiligung im Sinne des § 116 SGB XII mindestens zwei sozial erfahrene Dritte benötigt, zumal die Personen auch anderweitig beruflich und ehrenamtlich eingebunden sind/sein könnten.

 

Die Benennung sozial erfahrener Personen erfolgte unter Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände in Friesland. Von hier wurde eine Person zur Übernahme der Aufgaben benannt. Gleichzeitig haben bereits gewählte sozial erfahrene Dritte ihre Bereitschaft zur weiteren Tätigkeit signalisiert.

 

Vorgeschlagen wurde:

Frau Grünefeld (erstmals benannt)

 

Bereits in der Vergangenheit dabei und bereit zur weiteren Übernahme der Tätigkeit:

Frau Huckfeld

Frau Lorentzen und

Frau Niemeyer

 

 

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen stellt die Vorlage vor und  lässt hierüber abstimmen. Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.