Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Den in der beigefügten Zielplanung 2022 für das Jobcenter Friesland definierten Angebotswerten wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis eine Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen abzuschließen.

 


Seit 2012 wird sowohl für Jobcenter in den gemeinsamen Einrichtungen als auch für Jobcenter in zugelassener kommunaler Trägerschaft ein einheitliches Zielsystem umgesetzt.

 

Die Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsbezieher in Arbeit, die Verminderung ihrer Abhängigkeit von staatlichen Hilfsleistungen und die Verbesserung ihrer Chancen auf soziale Teilhabe sind zentrale Anliegen der Bundesregierung und somit Anliegen des Jobcenters Friesland.

 

Die Zielvereinbarung ist darauf ausgerichtet, möglichst viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte dauerhaft in existenzsichernde Arbeit einzugliedern, insgesamt die Hilfebedürftigkeit zu vermindern und insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden bzw. ihr Ausmaß zu verringern.

 

Das Zielsystem wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Ländern, der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden entwickelt, um so die einheitliche Steuerung und Nachhaltung von Zielvereinbarungen gewährleisten zu können. Die Inhalte der Vereinbarungen basieren auf den nach § 48 Absatz 3 Satz 1 SGB II genannten Zielen:

  • Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit
  • Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
  • Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

 

Für das Ziel 1 "Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt" wird auch in 2022 auf eine quantitative Zielwertfestlegung verzichtet. Vielmehr steht hier ein qualifiziertes Monitoring im Vordergrund, das die Entwicklung der Kennzahl fortlaufend über das Jahr beobachtet.

 

Bezogen auf die Ziele "Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit" und "Vermeidung von langfristigen Leistungsbezug" werden konkrete Zielwerte vereinbart, die durch Veränderungsraten beschrieben werden. Die Jobcenter berechnen im Rahmen der Zielplanung 2022 dezentral die erwartete Höhe der Veränderungsraten und unterbreiten dem Land entsprechende Angebotswerte.

 

 

Herr Bruns erläutert die Vorlage anhand einer Präsentation.

 

Herr Bruns beschreibt die genannten Ziele und erläutert die Herleitung der Kennzahlen.

 

KTA Wilken erkundigt sich, ob in den Einflussfaktoren für das Ziel 1 beispielsweise Heizkosten enthalten seien.

 

Herr Bruns teilt mit, dass diese Ausgaben bei den Einflussfaktoren keine Rolle spielen, da sich beispielsweise die Heizkosten in den Kosten der Unterkunft wiederfänden, also eine andere Ausgabenposition beträfen. Diesen Punkt habe der Gesetzgeber ganz bewusst herausgenommen.

 

KTA Ratzel erkundigt sich, ob man mit einem Angebotswert von 7, 7 % bei der Integrationsquote nicht ein sehr hohes Ziel setzen würde, weil sich damit auch die Quote für das kommende Jahr erhöhen werde und man mit einem niedrigeren Wert für das kommende Jahr weniger unter Druck sei.

 

Herr Bruns antwortet, diese Annahme sei richtig. Der Zielvereinbarungsprozess sei aber darauf ausgerichtet, dass die Ziele ambitioniert seien.  Daher lege man von vornherein einen ausreichend ambitionierten Zielwert fest. Aber man gehe aufgrund von Erfahrungswerten hier auch kein Risiko ein.

 

KTA Bergfeld erkundigt sich, ob es Konsequenzen gäbe, wenn Ziele nicht erreicht würden.

 

Herr Bruns teilt mit, dass dies nicht der Fall sei.

 

KTA Kühne ist der Ansicht, dass ein ambitioniertes Ziel besser sei, als ein zu niedrig angesetztes Ziel.

 

Herr Bruns erläutert das Ziel „Vermeidung von  langfristigen Leistungsbezug“ und die Kennzahlveränderung des Langzeitbezieherbestandes.

 

KTA Wilken erkundigt sich, ab wann eine Person als Langzeitleistungsbezieher gilt.

 

Herr Bruns antwortet, als Langzeitleistungsbezieher gilt eine Person, wenn sie innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 21 Monate im Leistungsbezug stehe.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen. Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.