Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Begründung:

Die grundlegende Sanierung der Kreisstraßen sowie der Neubau von Radwegen an Kreisstraßen sind bekanntlich Handlungsschwerpunkte des Landkreises Friesland seit den Jahren 2012 ff., an denen in den vergangenen Jahren mit Nachdruck gearbeitet wurde.

Neben dem Ausbau des Radwegenetzes geht es darum, zu vermeiden, dass vorhandene (Fahrbahn- und Radweg-)Schäden sich weiter verstärken (Beurteilung auf Grundlage der Zustandserfassung aus 2017) und die Vermögenswerte zumindest erhalten bzw. erhöht werden.

Der Masterplan stellt die Grundlage für die strategische Ausrichtung des Landkreises Friesland zur Konkretisierung der o.g. Handlungsschwerpunkte dar, er stammt aus dem Jahr 2016 und wird jährlich an aktuelle Entwicklungen angepasst.

Im Ergebnis wird eine Fortschreibung für die Jahre 2022 ff. vorgelegt, die konkret auch die Maßnahmen des Bauprogramms 2022 beinhaltet, wobei die Einstellung der erforderlichen Finanzmittel der Haushaltplanung obliegt.

In 2021 wurden dem Handlungsschwerpunkt Sanierung der Kreisstraßen entsprechend bereits folgende Maßnahmen umgesetzt bzw. beauftragt:

·     Fahrbahnsanierung K 87 (5. Teilabschnitt, rd. 2,4 km, Minsen bis Einmündung K 326, Auftragssumme rd. 280.000 €)

·                        1. Bauabschnitt der Fahrbahnsanierung der K 86, L 808 in Richtung Friederikensiel mit einem geschätzten Kostenvolumen von 250.000 €, Auftragsvergabe im Dezember

Folgende weitere Maßnahmen sind für das Jahr 2022 vorgesehen:

  • 2. Bauabschnitt der Fahrbahnsanierung der K 86, Friederikensiel, mit einem geschätzten Kostenvolumen von 230.000 €                                                          
  • Sanierung der K 109, Varel / Mühlenstraße (nach Beendigung der Planung Radverkehrsanlage), geschätzte Kosten ca. 300.000 €

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für Unterhaltung und Instandsetzung (Ergebnishaushalt) erfolgen außerdem die jährlichen speziellen Oberflächenbehandlungen und Profilierungsmaßnahmen auf Fahrbahnen und Radwegen im Landkreis. Die entsprechenden Strecken werden üblicherweise im späten Frühjahr nach Ablauf der Frostperiode ausgewählt.

Als investive Baumaßnahme wird der Bau des Radweges an der Kreisstraße 113, Neuwangerooger Straße, Varel, weitergeführt, dessen erster Bauabschnitt (Herstellung der Fahrbahnaufweitung mit Querungshilfe) im November 2021 beginnt. Die Maßnahme ist bereits im Jahresbauprogramm 2021 des Landes aufgenommen und wird mit einer Zuwendung von max. 75 % gefördert. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 1.075.000 € (Kostenerhöhung nach Ausschreibung).

Als weitere investive Radwegebaumaßnahme wurde nunmehr der Neubau des Radweges an der K 332, Siebetshaus bis Rahrdum, nebst Deckensanierung in das Jahresbauprogramm des Landes 2022 angemeldet. Eine Zusage von Fördermitteln steht hier allerdings noch aus.

Die für 2022 geplante Sanierungsmaßnahme an der K 96 zwischen Schortens und Dykhausen (Fahrbahnverstärkung) wird aufgrund der Kostenerhöhung bei der Radwegebaumaßnahme an der K 113 aus haushaltsrechtlichen Gründen zunächst auf das Jahr 2023 verschoben.

Eine grobe Übersicht über die weiteren in den nächsten Jahren geplanten Maßnahmen stellt der Masterplan des Landkreises Friesland für die Jahre 2020 bis 2025 dar.

 

 

 

Herr Hinrichs erläutert die Vorlage und erklärt die Funktion des Masterplanes an Kreisstraßen, der jährliche Änderungen (Kostenfortschreibungen, Verschiebungen, Neuaufnahme von Maßnahmen etc.) erfährt und natürlich jeweils unter dem Vorbehalt der Haushaltsplanung steht, ebenso wie das konkrete Bauprogramm für 2022, das ein Volumen von insgesamt ca. 3,1 Mio. € umfasst. Insbesondere das für 2022 erwartete Fahrradkonzept könne naturgemäß Veränderungen mit sich bringen und die Aufnahme von Maßnahmen in den kommenden Jahren –je nach Priorisierung- bedingen.

 

Auf Nachfrage von KTA Burgenger führt Herr Hinrichs aus, dass der Radweg an der Kreisstraße 113 (Neuwangerooger Straße) mit einer baulichen Breite von 2,0 m hergestellt wird (nicht zuletzt aufgrund des noch bestehenden Grundsatzbeschlusses aus dem Jahre 2014), was auch angesichts der Verkehrsbedeutung dieser Kreisstraße und sämtlicher Kreisstraßen, die noch nicht mit einem Radweg ausgestattet sind, vertretbar sei. Eine Ausnahme habe man lediglich bei der Planung des abgesetzten Radweges an der K 332 (Addernhausener Straße) gemacht, den man auch angesichts des erheblich stärkeren Verkehrs in einer Breite von 2,50 m herstellt. In weiteren Wortbeiträgen von KTA Burgenger, KTA Theemann und KTA Schürgers wird dargestellt, dass eine größere Breite von Radwegen wegen der inzwischen geltenden Regelwerke und angesichts der Dimensionierung von Fahrrädern (mehrspurige Räder, Anhänger etc.) auf jeden Fall wünschenswert bzw. erforderlich sein wird, beispielhaft werden hier die K 94 („Famila“ bis Schortens) und die alte Bundesstraße (Gemeindestraße/ Jever bis Schortens) genannt. Einigkeit besteht, dass hier dem Fahrradkonzept, dessen Planung bekanntlich aktuell begonnen wurde, eine große Bedeutung zukommt. In diesem Konzept werden nach Darstellung von Herrn Hinrichs insbesondere die sog. „Radvorrangrouten“ definiert, also die Routen mit besonderer Bedeutung, an denen möglicherweise Maßnahmen mit hoher Priorität im Hinblick auf einen Ausbau erforderlich werden. In diesem Konzept gelte es im übrigen Standards (u.a. Querschnitte) zu definieren, die natürlich einer Beschlussfassung der politischen Gremien bedürfen. Exemplarisch an der K 113 stellt Herr Hinrichs allerdings kurz dar, wie schwierig es inzwischen ist, Grunderwerb zu realisieren, ohne den es grundsätzlich nicht möglich sein wird, Querschnittsverbesserungen zu erreichen. Allerdings gelte es derzeit, nicht den „zweiten Schritt vor dem ersten zu machen“, sprich: Die (Zwischen-)ergebnisse des Fahrradkonzeptes abzuwarten.

 

Auf Nachfrage von KTA Eilers erläutert Herr Hinrichs noch die Darstellungsweise des Masterplanes, der (sichtbar in den entsprechenden Klammerzusätzen) jeweils die Zahlen der „Vorgängerfassung“ des Masterplanes beinhaltet; außerdem kann durch die gewählten Ampelfarben von „rot“ (= erforderlich wegen Verkehrssicherheit und/oder rechtliche Bindung durch Vertrag/Vereinbarung) bis „grün“ (= sinnvolle, aber „disponible“ Maßnahmen) die Einstufung sämtlicher Maßnahmen erkannt werden.

 

Anlage:

Masterplan Kreisstraßen für die Jahre 2020 bis 2025, Fortschreibung für 2022 ff.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Fortschreibung des Masterplans Kreisstraßen für 2022 ff. in der vorgelegten Form wird zugestimmt.

 

Die Einstellung der erforderlichen Finanzmittel bleibt der Haushaltsplanung für 2022 vorbehalten.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja:

10

Nein:

0

Enthaltung:

0