Sitzung: 24.11.2021 Ausschuss für Bauen und Mobilität, Katastrophen- und Feuerschutz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0016/2021
Begründung:
Die grundlegende Sanierung der Kreisstraßen sowie der
Neubau von Radwegen an Kreisstraßen sind bekanntlich Handlungsschwerpunkte des
Landkreises Friesland seit den Jahren 2012 ff., an denen in den vergangenen
Jahren mit Nachdruck gearbeitet wurde.
Neben dem Ausbau des Radwegenetzes geht es darum, zu
vermeiden, dass vorhandene (Fahrbahn- und Radweg-)Schäden sich weiter
verstärken (Beurteilung auf Grundlage der Zustandserfassung aus 2017) und die
Vermögenswerte zumindest erhalten bzw. erhöht werden.
Der Masterplan stellt die Grundlage für die
strategische Ausrichtung des Landkreises Friesland zur Konkretisierung der o.g.
Handlungsschwerpunkte dar, er stammt aus dem Jahr 2016 und wird jährlich an
aktuelle Entwicklungen angepasst.
Im Ergebnis wird eine Fortschreibung für die Jahre
2022 ff. vorgelegt, die konkret auch die Maßnahmen des Bauprogramms 2022
beinhaltet, wobei die Einstellung der erforderlichen Finanzmittel der
Haushaltplanung obliegt.
In 2021 wurden dem Handlungsschwerpunkt Sanierung der
Kreisstraßen entsprechend bereits folgende Maßnahmen umgesetzt bzw. beauftragt:
· Fahrbahnsanierung K 87 (5. Teilabschnitt, rd. 2,4 km, Minsen bis
Einmündung K 326, Auftragssumme rd. 280.000 €)
·
1. Bauabschnitt der Fahrbahnsanierung der K 86, L 808
in Richtung Friederikensiel mit einem geschätzten Kostenvolumen von 250.000 €,
Auftragsvergabe im Dezember
Folgende weitere Maßnahmen sind für das Jahr 2022
vorgesehen:
- 2. Bauabschnitt der
Fahrbahnsanierung der K 86, Friederikensiel, mit einem geschätzten
Kostenvolumen von 230.000 €
- Sanierung der K 109,
Varel / Mühlenstraße (nach Beendigung der Planung Radverkehrsanlage),
geschätzte Kosten ca. 300.000 €
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
für Unterhaltung und Instandsetzung (Ergebnishaushalt) erfolgen außerdem die
jährlichen speziellen Oberflächenbehandlungen und Profilierungsmaßnahmen auf
Fahrbahnen und Radwegen im Landkreis. Die entsprechenden Strecken werden
üblicherweise im späten Frühjahr nach Ablauf der Frostperiode ausgewählt.
Als investive Baumaßnahme wird der Bau des Radweges an
der Kreisstraße 113, Neuwangerooger Straße, Varel, weitergeführt, dessen erster
Bauabschnitt (Herstellung der Fahrbahnaufweitung mit Querungshilfe) im November
2021 beginnt. Die Maßnahme ist bereits im Jahresbauprogramm 2021 des Landes
aufgenommen und wird mit einer Zuwendung von max. 75 % gefördert. Die
Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 1.075.000 € (Kostenerhöhung
nach Ausschreibung).
Als weitere investive Radwegebaumaßnahme wurde nunmehr
der Neubau des Radweges an der K 332, Siebetshaus bis Rahrdum, nebst
Deckensanierung in das Jahresbauprogramm des Landes 2022 angemeldet. Eine
Zusage von Fördermitteln steht hier allerdings noch aus.
Die für 2022 geplante Sanierungsmaßnahme an der K 96
zwischen Schortens und Dykhausen (Fahrbahnverstärkung) wird aufgrund der
Kostenerhöhung bei der Radwegebaumaßnahme an der K 113 aus haushaltsrechtlichen
Gründen zunächst auf das Jahr 2023 verschoben.
Eine grobe Übersicht über die weiteren in den nächsten
Jahren geplanten Maßnahmen stellt der Masterplan des Landkreises Friesland für
die Jahre 2020 bis 2025 dar.
Herr Hinrichs erläutert die Vorlage und erklärt die Funktion des
Masterplanes an Kreisstraßen, der jährliche Änderungen (Kostenfortschreibungen,
Verschiebungen, Neuaufnahme von Maßnahmen etc.) erfährt und natürlich jeweils
unter dem Vorbehalt der Haushaltsplanung steht, ebenso wie das konkrete
Bauprogramm für 2022, das ein Volumen von insgesamt ca. 3,1 Mio. € umfasst.
Insbesondere das für 2022 erwartete Fahrradkonzept könne naturgemäß
Veränderungen mit sich bringen und die Aufnahme von Maßnahmen in den kommenden
Jahren –je nach Priorisierung- bedingen.
Auf Nachfrage von KTA Burgenger führt Herr Hinrichs aus, dass der Radweg
an der Kreisstraße 113 (Neuwangerooger Straße) mit einer baulichen Breite von
2,0 m hergestellt wird (nicht zuletzt aufgrund des noch bestehenden
Grundsatzbeschlusses aus dem Jahre 2014), was auch angesichts der
Verkehrsbedeutung dieser Kreisstraße und sämtlicher Kreisstraßen, die noch
nicht mit einem Radweg ausgestattet sind, vertretbar sei. Eine Ausnahme habe
man lediglich bei der Planung des abgesetzten Radweges an der K 332
(Addernhausener Straße) gemacht, den man auch angesichts des erheblich
stärkeren Verkehrs in einer Breite von 2,50 m herstellt. In weiteren
Wortbeiträgen von KTA Burgenger, KTA Theemann und KTA Schürgers wird
dargestellt, dass eine größere Breite von Radwegen wegen der inzwischen
geltenden Regelwerke und angesichts der Dimensionierung von Fahrrädern
(mehrspurige Räder, Anhänger etc.) auf jeden Fall wünschenswert bzw.
erforderlich sein wird, beispielhaft werden hier die K 94 („Famila“ bis
Schortens) und die alte Bundesstraße (Gemeindestraße/ Jever bis Schortens)
genannt. Einigkeit besteht, dass hier dem Fahrradkonzept, dessen Planung
bekanntlich aktuell begonnen wurde, eine große Bedeutung zukommt. In diesem
Konzept werden nach Darstellung von Herrn Hinrichs insbesondere die sog.
„Radvorrangrouten“ definiert, also die Routen mit besonderer Bedeutung, an
denen möglicherweise Maßnahmen mit hoher Priorität im Hinblick auf einen Ausbau
erforderlich werden. In diesem Konzept gelte es im übrigen Standards (u.a.
Querschnitte) zu definieren, die natürlich einer Beschlussfassung der
politischen Gremien bedürfen. Exemplarisch an der K 113 stellt Herr Hinrichs
allerdings kurz dar, wie schwierig es inzwischen ist, Grunderwerb zu
realisieren, ohne den es grundsätzlich nicht möglich sein wird,
Querschnittsverbesserungen zu erreichen. Allerdings gelte es derzeit, nicht den
„zweiten Schritt vor dem ersten zu machen“, sprich: Die (Zwischen-)ergebnisse
des Fahrradkonzeptes abzuwarten.
Auf Nachfrage von KTA Eilers erläutert Herr Hinrichs noch die
Darstellungsweise des Masterplanes, der (sichtbar in den entsprechenden
Klammerzusätzen) jeweils die Zahlen der „Vorgängerfassung“ des Masterplanes
beinhaltet; außerdem kann durch die gewählten Ampelfarben von „rot“ (=
erforderlich wegen Verkehrssicherheit und/oder rechtliche Bindung durch
Vertrag/Vereinbarung) bis „grün“ (= sinnvolle, aber „disponible“ Maßnahmen) die
Einstufung sämtlicher Maßnahmen erkannt werden.
Anlage:
Masterplan Kreisstraßen für die Jahre 2020 bis 2025,
Fortschreibung für 2022 ff.
Beschlussvorschlag:
Der Fortschreibung des Masterplans Kreisstraßen für
2022 ff. in der vorgelegten Form wird zugestimmt.
Die Einstellung der erforderlichen Finanzmittel bleibt der Haushaltsplanung für 2022 vorbehalten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |