Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Begründung:

Der Landkreis erhält jährlich vom Land Niedersachsen Mittel aus der Feuerschutzsteuer zugewiesen. Ein Teilbetrag erhält der Landkreis für seine Feuerschutzzwecke. Ein weiterer Teilbetrag wird für laufende Feuerschutzzwecke schlüsselmäßig an die Städte und Gemeinden weitergeleitet.

 

Ein dritter Teilbetrag wird angespart. Hieraus werden Investitionen der Städte und Gemeinden insbesondere für Fahrzeuge und Feuerwehrgerätehäuser gemäß der Richtlinien des Landkreises Friesland über die Zuwendungen zur Förderung des Feuerschutzes bezuschusst.

 

Derzeit liegen dem Landkreis folgende neue Zuschussanträge vor:

 

1.)  Antrag der Gemeinde Zetel  auf Bezuschussung eines

Einsatzleitwagens (ELW) sowie eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges 20 (HLF 20)

 

Die Gemeinde Zetel hat die Bezuschussung der genannten Fahrzeuge aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer beantragt.

 

Es handelt sich um eine notwendige Ergänzung der Fahrzeugausstattung (ELW) sowie der Ersatzbeschaffung für ein auszumusterndes Fahrzeug (HLF 20).

 

Die voraussichtlichen Anschaffungskosten werden ca. 145.000,- € (ELW) bzw. 400.000,- € (HLF 20) betragen. Nach den Richtlinien des Landkreises Friesland können die Fahrzeuge mit jew. 10 v. H. der Investitionssumme (Summe der Auftragsvergabe nach Ausschreibung/Prüfung) gefördert werden.

 

Es wird vorgeschlagen, der Gemeinde Zetel für die Beschaffung der Fahrzeuge   einen Zuschuss aus den Fördermitteln der Feuerschutzsteuer in Höhe von jew. 10 v. H. der Anschaffungskosten auf Grundlage der Auftragssumme  zu gewähren.

 

2.)    Antrag der Gemeinde Wangerland auf Bezuschussung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF 20) für die Ortswehr Hohenkirchen und eines Löschfahrzeuges 10 (LF 10) für die Ortswehr Tettens

 

Die Gemeinde Wangerland beschafft ein neues Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 20) für die Ortswehr Hohenkirchen als Ersatz für ein auszumusterndes  Löschfahrzeug. Die voraussichtlichen Anschaffungskosten werden ca. 300.000,- € betragen.

 

Ferner beschafft die Gemeinde für die Ortswehr Tettens ebenfalls als Ersatzbeschaffung ein Löschfahrzeug 10 (LF 10). Die voraussichtlichen Anschaffungskosten hierfür werden ca. 263.000,- € betragen.

 

Nach den Richtlinien des Landkreises Friesland können diese  Fahrzeuge mit jew. 10 v. H. der Investitionssumme (Summe der Auftragsvergabe nach Ausschreibung/Prüfung) gefördert werden.

 

Es wird vorgeschlagen, der Gemeinde Wangerland für die Beschaffung der genannten Fahrzeuge  einen Zuschuss aus den Fördermitteln der Feuerschutzsteuer in Höhe von jew. 10 v. H. der Anschaffungskosten auf Grundlage der Auftragssumme  zu gewähren.

 

3.)    Antrag der Gemeinde Bockhorn auf Bezuschussung eines Löschfahrzeuges 10 (LF 10) für die Ortswehr Bockhorn

 

Für die Ortswehr Bockhorn beschafft die Gemeinde Bockhorn ein Löschfahrzeug 10 (LF 10). Die Kosten hierfür werden ca. 330.000,- € betragen.

 

Nach den Richtlinien des Landkreises Friesland kann dieses  Fahrzeug mit 10 v. H. der Investitionssumme (Summe der Auftragsvergabe nach Ausschreibung/Prüfung) gefördert werden.

 

Es wird vorgeschlagen, der Gemeinde Wangerland für die Beschaffung der genannten Fahrzeuge  einen Zuschuss aus den Fördermitteln der Feuerschutzsteuer in Höhe von jew. 10 v. H. der Anschaffungskosten auf Grundlage der Auftragssumme   zu gewähren.

 

 

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt entsprechend der Richtlinien jeweils in zwei Jahresraten, beginnend mit dem Jahr der Beschaffung.

 

Haushaltsmittel sind im Projekttopf Feuerschutzsteuer ausreichend vorhanden.

 

 

 

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Anlage:

keine

 

Beschlussvorschlag:

1.)    Der Gemeinde Zetel werden für die Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW)  sowie eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges 20 (HLF 20) für die Ortswehr Zetel Zuschüsse aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer  gewährt. Die Zuschüsse belaufen sich auf jeweils 10 v. H. des Anschaffungspreises ( ELW – ca. 145.000,- € / HLF – ca. 400.000,- €)

 

2.)    Der Gemeinde Wangerland werden  für die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF 20) für die Ortswehr Hohenkirchen sowie eines Löschfahrzeuges 10 (LF 10) für die Ortswehr Tettens Zuschüsse aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer in Höhe von jeweils 10 v. H. des Anschaffungspreises (HLF 20 – ca. 300.000,- € /  10 – ca. 263.000,- €) gewährt.

 

3.)  Der Gemeinde Bockhorn wird für die Beschaffung eines Löschfahrzeuges 10 (LF 10) für die Ortswehr Bockhorn ein Zuschuss aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer in Höhe von 10 v. H. des Anschaffungspreises (ca. 330.000,- €) gewährt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja:

10

Nein:

0

Enthaltung:

0