Sitzung: 23.11.2021 Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0042/2021
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen..
Das Bockhorner Moor befindet sich im südlichen Landkreis Friesland und
ist seit 1986 als Naturschutzgebiet gesichert. In der Vergangenheit wurde das
Moor durch Privateigentümer im bäuerlichen Handtorfstich zum Zwecke der
Heizstoffgewinnung abgetragen. Mit der Einführung moderner Heizungsanlagen
wurde der Torfabbau allmählich eingestellt. Heute ist das Bockhorner Moor mit
seinen rund 320 ha, neben dem Spolsener Moor mit ca. 220 ha und dem
Herrenmoor mit ca. 90 ha, eines der drei wertvollsten und größten Rest-Hochmoore
im Landkreis Friesland.
Mit
dem Ende des Torfabbaus wurden die verbliebenen Hochmoorflächen den
1970er/1980er Jahren durch Maßnahmen des Wassermanagements renaturiert. Seither
wurden die Flächen des Bockhorner Moores weitgehend der natürlichen Sukzession
überlassen. Inzwischen sind jedoch viele Bauwerke, die der Vernässung dienten,
marode oder defekt. In der Folge werden die betroffenen, teils sehr
großräumigen Bereiche stetig entwässert. Dieser Zustand gefährdet die
vorkommenden moortypischen Arten und Lebensräume sowie die Funktion des
Moorbodens (z. B. als CO2-Speicher).
Um
die Funktionen, Lebensräume, Pflanzen- und Tierarten der Hochmoore zu erhalten
und zu schützen, sind dringend geeignete Maßnahmen notwendig. Oberstes Ziel
dieser Maßnahmen ist die Optimierung des gebietseigenen Wasserhaushaltes.
Ausreichend hohe Wasserstände sind Voraussetzung für die Etablierung von Arten
und die Entwicklung und Verbesserung moortypischer Lebensräume. Würden keine
Maßnahmen ergriffen, so wird sich das Hochmoor langfristig zu Wald entwickeln
und schützenswerte, seltene Arten und Lebensräume würden verloren.
Aus
diesen Gründen forciert der Landkreis Friesland als Untere Naturschutzbehörde
(UNB) den Moorschutz im Landkreis Friesland zunehmend. So wurden Anfang 2021 im
Spolsener und Bockhorner Moor auf Flächen von insgesamt rund 20 ha Gehölze
entfernt und Stauvorrichtungen eingebaut. Eine weitere wichtige und dauerhafte
Maßnahme zum Moorschutz stellt die Offenhaltung durch Schaf- und
Ziegenbeweidung dar, die derzeit auf Flächen im Spolsener Moor stattfindet. Um
die Pflege durch Beweidung langfristig zu sichern, wird die UNB die
Moorschäferei bei ihrer zukunftssicheren Ausrichtung nach Möglichkeit
unterstützen.
Mit
Zuwendungsbescheid vom 13.09.2021 stehen der Unteren Naturschutzbehörde des
Landkreises Friesland nun Fördermittel i. H. v. 493.314,50 EUR für ein weiteres
Großprojekt zur Verfügung. Die Zuwendung wurde im Rahmen der Förderrichtlinie
„Spezieller Arten- und Biotopschutz – SAB“ durch das Land Niedersachsen und
unter finanzieller Beteiligung der EU, mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), gewährt. Die Frist für den
abschließenden Auszahlungsantrag ist derzeit auf 28.02.2023 terminiert. Das
Projekt beinhaltet die Erstinstandsetzung und Pflege einer ausgewählten Fläche
im Bockhorner Moor durch den Bau von Anstaueinrichtungen und Verwallungen sowie
Gehölzentfernungen. Die Projektfläche umfasst rund 25 ha und befindet sich
im Eigentum des Landes Niedersachsen unter Zuständigkeit der Domänenverwaltung.
Ziel des Projektes ist der Erhalt und die Entwicklung hochwertiger, intakter
Moorlebensräume, die sich möglichst langfristig selbst erhalten. Dazu soll die
aktuell durch Gehölzbestand überprägte Fläche zu einem vielfältigen und
strukturreichen Mosaik aus moortypischen Lebensräumen umgestaltet werden. Die
Projektziele sollen vornehmlich durch Maßnahmen des Wassermanagements erreicht
werden. Innerhalb der Projektfläche sollen insgesamt fünf Kammern zur
Optimierung des Wasserhaushaltes geschaffen werden. Dazu sollen die vorhandenen
Moordämme bedarfsgerecht ausgebessert bzw. abgedichtet und streckenweise neue
Verwallungen mit Überlauf-Einrichtungen errichtet werden. Eine detaillierte
Umsetzungsplanung soll durch ein geeignetes Planungsbüro vorab und zwecks
Minimierung naturschutzrechtlicher und ‑fachlicher Konflikte in enger
Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erarbeitet werden. Das Projekt
selbst soll aufgrund seines massiven Eingriff-Charakters vor Ort durch eine
geeignete Ökologische Baubegleitung überwacht werden, die eng mit der Unteren
Naturschutzbehörde im Austausch steht. Die Untere Naturschutzbehörde wird das
Projekt zusätzlich und im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch vor Ort begleiten.
Nachfolgend
werden die wichtigsten Schritte der weiteren Projektplanung und -durchführung
aufgeführt:
1.
Abstimmung
der Maßnahmen mit der Flächeneigentümerin und weiteren Betroffenen bzw.
Inkenntnissetzung dieser. Um das höchstmögliche Maß an Akzeptanz zu erzielen,
ist vor Durchführung des Projektes das Einverständnis der Eigentümerin und
Betroffenen bzw. Nutzungsberechtigen zu erwirken.
2.
Detaillierte
Aufnahme des Flächenzustandes vor der Maßnahmendurchführung im Rahmen von
Geländebegehungen und Dokumentation in Text, Bild und Karte.
3.
Ausschreibung
und Vergabe der Umsetzungsplanung und der späteren Projektdurchführung ggf.
inkl. Durchführung von Ortsterminen mit potentiell geeigneten Bietern.
4.
Betreuung
der Maßnahmendurchführung durch die Untere Naturschutzbehörde inkl. enger
Zusammenarbeit zwischen durchführenden Auftragnehmern und Unterer Naturschutzbehörde.
5.
Öffentlichkeitsarbeit
in Form von Informationsschreiben und Presseartikeln vor Beginn, während und
nach Beendigung des Projektes.
6.
Detaillierte
Aufnahme des Flächenzustandes nach der Maßnahmendurchführung im Rahmen von
Geländebegehungen und Dokumentation in Text, Bild und Karte.
7.
Fortlaufendes
Monitoring und Dokumentation der Flächenentwicklung.
8.
Entwicklung
und Veranlassung ggf. notwendiger Folgemaßnahmen im Sinne der Projektziele.
Frau KTA Beckmann teilt mit, dass die QR-Codes im Spolsener Moor nicht funktionieren. Die Verwaltung kümmert sich darum.
Auf Nachfrage teilt die Verwaltung mit, dass mit dem Beginn der Maßnahmenumsetzung voraussichtlich m Frühjahr 2022 zu rechnen ist. Das geförderte Investitionsvolumen ist nach aktueller Einschätzung auskömmlich.