Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen..


Das Bockhorner Moor befindet sich im südlichen Landkreis Friesland und ist seit 1986 als Naturschutzgebiet gesichert. In der Vergangenheit wurde das Moor durch Privateigentümer im bäuerlichen Handtorfstich zum Zwecke der Heizstoffgewinnung abgetragen. Mit der Einführung moderner Heizungsanlagen wurde der Torfabbau allmählich eingestellt. Heute ist das Bockhorner Moor mit seinen rund 320 ha, neben dem Spolsener Moor mit ca. 220 ha und dem Herrenmoor mit ca. 90 ha, eines der drei wertvollsten und größten Rest-Hochmoore im Landkreis Friesland.

Mit dem Ende des Torfabbaus wurden die verbliebenen Hochmoorflächen den 1970er/1980er Jahren durch Maßnahmen des Wassermanagements renaturiert. Seither wurden die Flächen des Bockhorner Moores weitgehend der natürlichen Sukzession überlassen. Inzwischen sind jedoch viele Bauwerke, die der Vernässung dienten, marode oder defekt. In der Folge werden die betroffenen, teils sehr großräumigen Bereiche stetig entwässert. Dieser Zustand gefährdet die vorkommenden moortypischen Arten und Lebensräume sowie die Funktion des Moorbodens (z. B. als CO2-Speicher).

Um die Funktionen, Lebensräume, Pflanzen- und Tierarten der Hochmoore zu erhalten und zu schützen, sind dringend geeignete Maßnahmen notwendig. Oberstes Ziel dieser Maßnahmen ist die Optimierung des gebietseigenen Wasserhaushaltes. Ausreichend hohe Wasserstände sind Voraussetzung für die Etablierung von Arten und die Entwicklung und Verbesserung moortypischer Lebensräume. Würden keine Maßnahmen ergriffen, so wird sich das Hochmoor langfristig zu Wald entwickeln und schützenswerte, seltene Arten und Lebensräume würden verloren.

Aus diesen Gründen forciert der Landkreis Friesland als Untere Naturschutzbehörde (UNB) den Moorschutz im Landkreis Friesland zunehmend. So wurden Anfang 2021 im Spolsener und Bockhorner Moor auf Flächen von insgesamt rund 20 ha Gehölze entfernt und Stauvorrichtungen eingebaut. Eine weitere wichtige und dauerhafte Maßnahme zum Moorschutz stellt die Offenhaltung durch Schaf- und Ziegenbeweidung dar, die derzeit auf Flächen im Spolsener Moor stattfindet. Um die Pflege durch Beweidung langfristig zu sichern, wird die UNB die Moorschäferei bei ihrer zukunftssicheren Ausrichtung nach Möglichkeit unterstützen.

Mit Zuwendungsbescheid vom 13.09.2021 stehen der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Friesland nun Fördermittel i. H. v. 493.314,50 EUR für ein weiteres Großprojekt zur Verfügung. Die Zuwendung wurde im Rahmen der Förderrichtlinie „Spezieller Arten- und Biotopschutz – SAB“ durch das Land Niedersachsen und unter finanzieller Beteiligung der EU, mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), gewährt. Die Frist für den abschließenden Auszahlungsantrag ist derzeit auf 28.02.2023 terminiert. Das Projekt beinhaltet die Erstinstandsetzung und Pflege einer ausgewählten Fläche im Bockhorner Moor durch den Bau von Anstaueinrichtungen und Verwallungen sowie Gehölzentfernungen. Die Projektfläche umfasst rund 25 ha und befindet sich im Eigentum des Landes Niedersachsen unter Zuständigkeit der Domänenverwaltung. Ziel des Projektes ist der Erhalt und die Entwicklung hochwertiger, intakter Moorlebensräume, die sich möglichst langfristig selbst erhalten. Dazu soll die aktuell durch Gehölzbestand überprägte Fläche zu einem vielfältigen und strukturreichen Mosaik aus moortypischen Lebensräumen umgestaltet werden. Die Projektziele sollen vornehmlich durch Maßnahmen des Wassermanagements erreicht werden. Innerhalb der Projektfläche sollen insgesamt fünf Kammern zur Optimierung des Wasserhaushaltes geschaffen werden. Dazu sollen die vorhandenen Moordämme bedarfsgerecht ausgebessert bzw. abgedichtet und streckenweise neue Verwallungen mit Überlauf-Einrichtungen errichtet werden. Eine detaillierte Umsetzungsplanung soll durch ein geeignetes Planungsbüro vorab und zwecks Minimierung naturschutzrechtlicher und ‑fachlicher Konflikte in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erarbeitet werden. Das Projekt selbst soll aufgrund seines massiven Eingriff-Charakters vor Ort durch eine geeignete Ökologische Baubegleitung überwacht werden, die eng mit der Unteren Naturschutzbehörde im Austausch steht. Die Untere Naturschutzbehörde wird das Projekt zusätzlich und im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch vor Ort begleiten.

Nachfolgend werden die wichtigsten Schritte der weiteren Projektplanung und -durchführung aufgeführt:

1.       Abstimmung der Maßnahmen mit der Flächeneigentümerin und weiteren Betroffenen bzw. Inkenntnissetzung dieser. Um das höchstmögliche Maß an Akzeptanz zu erzielen, ist vor Durchführung des Projektes das Einverständnis der Eigentümerin und Betroffenen bzw. Nutzungsberechtigen zu erwirken.

 

2.       Detaillierte Aufnahme des Flächenzustandes vor der Maßnahmendurchführung im Rahmen von Geländebegehungen und Dokumentation in Text, Bild und Karte.

 

3.       Ausschreibung und Vergabe der Umsetzungsplanung und der späteren Projektdurchführung ggf. inkl. Durchführung von Ortsterminen mit potentiell geeigneten Bietern.

 

4.       Betreuung der Maßnahmendurchführung durch die Untere Naturschutzbehörde inkl. enger Zusammenarbeit zwischen durchführenden Auftragnehmern und Unterer Naturschutzbehörde.

 

5.       Öffentlichkeitsarbeit in Form von Informationsschreiben und Presseartikeln vor Beginn, während und nach Beendigung des Projektes.

 

6.       Detaillierte Aufnahme des Flächenzustandes nach der Maßnahmendurchführung im Rahmen von Geländebegehungen und Dokumentation in Text, Bild und Karte.

 

7.       Fortlaufendes Monitoring und Dokumentation der Flächenentwicklung.

 

8.       Entwicklung und Veranlassung ggf. notwendiger Folgemaßnahmen im Sinne der Projektziele.

 

Frau KTA Beckmann teilt mit, dass die QR-Codes im Spolsener Moor nicht funktionieren. Die Verwaltung kümmert sich darum.

 

Auf Nachfrage teilt die Verwaltung mit, dass mit dem Beginn der Maßnahmenumsetzung voraussichtlich m Frühjahr 2022 zu rechnen ist. Das geförderte Investitionsvolumen ist nach aktueller Einschätzung auskömmlich.