Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 


I.                    Sachstand Wasserschutzgebietsausweisungsverfahren GEW Feldhaussen

 

Im Januar 2013 erhielt die GEW Wilhelmshaven GmbH die wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser bis maximal 9,85 Mio cbm/a. Im Zuge des wasserrechtlichen Verfahrens konnte auch das tatsächliche Wassereinzugsgebiet anhand neuester Modellrechnungen ermittelt werden. Dieses Wassereinzugsgebiet ist etwa doppelt so groß wie das bisherige Wasserschutzgebiet (WSG). Dabei basierte das Anfang der 1970er Jahre festgesetzte Wasserschutzgebiet auf damals noch sehr ungenauen Prognosen. Damit das Trinkwasser in seiner Qualität erhalten werden kann, ist das Wasserschutzgebiet auf das tatsächliche Wasserschutzgebiet auszuweiten.

 

Neben der Ausweisung des tatsächlichen Wasserschutzgebietes ist auch die Überarbeitung der Wasserschutzgebietsverordnung dringend erforderlich. Die im April 1972 in Kraft getretene Verordnung genügt nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen effektiven Gewässerschutz. So bleiben aktuelle Fragestellungen und Problematiken wie z.B. Intensivierung der Landwirtschaft (Nitrat, Pflanzenschutzmittel), Biogasanlagen, Windenergieanlagen, Geothermie sowie Verkehrs- und Gewerbegebietsplanungen dort unberücksichtigt. 

 

Wie in diesem Ausschuss am 24.02.2016 bereits dargestellt, beabsichtigt die GEW das erforderliche Schutzgebietsverfahren beim Landkreis Friesland als untere Wasserbehörde (UWB) einzuleiten. Der damalige Zeitplan mit einer Antragstellung in 2018 konnte wegen der Umstellung von Förderbrunnen nicht gehalten werden. Hierzu ist grob folgender modifizierter Zeitplan vorgesehen:

 

Mitte 2022                                         Aktualisierung des Grundwasserströmungsmodell aus dem Wasserrechtsverfahren und Festlegung des tatsächlichen Wassereinzugsgebietes.

 

Mitte 2022 – Mitte 2023               - Besprechung der Ergebnisse mit  UWB,  Fachbehörden und

   Betroffenen

- Abgrenzung Einzugsgebiet / Bemessung und Gliederung WSG

- Erarbeitung Entwurf Verordnung und Schutzbestimmungen durch UWB

- Vorabstimmung 1. Verordnungsentwurf zwischen UWB, GEW und Fachbehörden

- Zusammenstellung des Antrags

- Informationsveranstaltung für Betroffene

- Ggf. Änderung / Anpassung des 1. Verordnungsentwurfs

 

Anfang 2024 - offen                       - Antragstellung

(ca. 1 – 3 Jahre)                               - Anhörungsverfahren Bekanntmachung Einwendungen /   

  Stellungnahmen Erörterungstermin

- Abschließende Bearbeitung des Verordnungsentwurfs

- Beschluss / Verkündung der WSG-VO

 

Zudem plant die GEW auch das Wasserschutzgebiet für das im Landkreis Wittmund liegende Wasserwerk Kleinhorsten neu zu beordnen. Nicht unwesentliche Teile des Wassereinzugsgebietes liegen dabei im Landkreis Friesland. Der Verfahrensablauf ist ähnlich, jedoch ist mit einer Antragstellung in 2022 zu rechnen.

 

II.                  Grundwasserentnahme OOWV Sandelermöns[1]

 

Der OOWV beabsichtigt die Beantragung einer Folgebewilligung[2] für die Grundwasserentnahme aus den 25 Förderbrunnen des Wasserwerks Sandelermöns mit einer um bis zu 3 Mio. m³/a höheren Förderung gegenüber dem bestehenden Recht von derzeit 10 Mio. m³/a. Dieser Steigerung liegt ein ermittelter Bedarf zugrunde. So zeigt die Entwicklung der Entnahmemengen seit 2013 eine deutliche Entnahmesteigerung gegenüber den Vorjahren. Im Jahr 2018 betrug die Entnahmemenge rd. 8,05 Mio. m³/a (s. Abb. 1) und erreichte damit einen historischen Höchstwert.

 

Abb. 1 Rohwasserfördermengen Wasserwerk Sandelermöns – ähnlicher Trend in den Folgejahren

(© OOWV)

 

Die oben dargestellte Rohwasserentnahmeentwicklung schließt jedoch nicht die im Generalplan- Trinkwasser[3] vorgesehene Trinkwasserverbundnetzoptimierung[4] mit ein, die notwendig ist, um die Wasserversorgung auch in der Wesermarsch weiterhin sicherzustellen. (Zur Sicherstellung der Versorgung in den Gebieten der Wesermarsch erhielt der OOWV in diesem Jahr die Genehmigung zum Bau einer Trinkwasserversorgungsleitung von Sandelermöns nach Diekmannshausen.)

 

Da in der Wesermarsch aufgrund der vollständigen Versalzung im Untergrund kein nutzbares Grundwasser gewonnen werden kann, muss die Trinkwasserversorgung hier über die Wasserwerke (WW) Nethen, Großenkneten und über das WW Sandelermöns erfolgen. Bisher wurden die nördlichen Gemeinden des Landkreises Wesermarsch nur teilweise vom Wasserwerk Sandelermöns aus versorgt. Zukünftig wird die Versorgung hier nahezu vollständig durch das WW Sandelermöns sichergestellt. Der südliche Teil der Wesermarsch wird weiterhin durch das Wasserwerk Großenkneten versorgt. Abweichend zum Generalplan Trinkwasser muss die Teilversorgung der Wesermarsch durch das Wasserwerk Nethen reduziert werden, da dort die Bedarfsentwicklung der vergangenen 5 Jahre unerwartet stark war und die wasserrechtlichen Reserven trotz Erhöhung des Wasserrechtes für das Wasserwerk Nethen im Jahr 2011 hier der- zeit bereits zu über 95% ausgeschöpft werden. Da die Versorgungssituation im benachbarten Landkreis Ammerland sehr angespannt ist, werden hier ebenfalls neue Gewinnungsgebiete erkundet mit dem Ziel, auch dort zusätzliche Wasserrechte zu beantragten.

 

Mit der zusätzlichen Versorgung der Wesermarsch durch das Wasserwerk Sandelermöns ist auch eine Entlastung des Wasserwerkes Großenkneten geplant, welches bisher auch Teile der mittleren und nördlichen Gemeinden des Landkreises Wesermarsch versorgt.

 

Vor dem Hintergrund der Konzeption, dass die in der Abb. 2 schraffierten Städte und Gemeinden zukünftig überwiegend durch das Wasserwerk Sandelermöns versorgt werden, ergibt sich für das Wasserwerk Sandelermöns ein Rohwasserbedarf von bis zu rd. 12,5 Mio. m³/Jahr.

 

Abb. 2 Versorgungsgebiete Wasserwerk Sandelermöns (© OOWV)

 

Ein weiterer Bedarfsanstieg innerhalb dieses Versorgungsgebietes wird hier nicht berücksichtigt. Im Sinne einer ressourcenschonenden Wasserversorgung ist der OOWV bestrebt, den Wasser- bedarf im Bereich Industrie und Gewerbe, insbesondere einen möglichen Bedarfsanstieg, durch die Entwicklung von Brauchwasserkonzepten zu reduzieren. Nach ersten Ergebnissen aus dem aktuellen Projekt MULTI-ReUse [5]gibt es deutliche Hinweise darauf, dass im Gewerbe erhebliche Trinkwasser-Einsparpotentiale (ggf. bis zu 1 Mio m³/Jahr) möglich sind. Unter Berücksichtigung einer Sicherheitsreserve wäre zur Erreichung der Versorgungsziele ein Wasserrecht über 13 Mio. m³/a notwendig.

 

Derzeit werden die für die Beantragung notwendigen wissenschaftlichen Informationen zusammengetragen. Erst im Laufe dieser weiteren Untersuchungen wird die maximal im Raum Sandelermöns gewinnbare Entnahmemenge genau einzugrenzen sein. Nach derzeitiger Einschätzung durch den OOWV wird die erforderliche Entnahmemenge von bis zu 13 Mio. m³/a für das WW Sandelermöns als realistisch angenommen.

 

Auf Nachfrage verweist die Verwaltung auf die gestiegenen Anforderungen im Wassermanagement. Die jüngsten Dürren und Starkregenereignisse hätten gezeigt, dass auch in der Küstenregion ein gezieltes Wassermanagement erforderlich sein wird.

 



[1] Informationen und Abbildung aus der Scoping-Unterlage nach § 15 UVPG … zur Fortsetzung der Grundwasserentnahme durch das Wasserwerk Sandelermöns des OOWV – Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband

[2] Bewilligung = in diesem Fall das Recht auf Grundwasserentnahme für 30 Jahre

[3] Generalplan Trinkwasser = vereinfacht gesagt, handelt es sich dabei um die OOWV-Strategie zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet

[4] Trinkwasserverbund OOWV = dazu gehören diverse Landkreise im Nordwesten (etwa von Vechta nach Friesland und von Aurich in die Wesermarsch)

[5] MULTI-ReUse = hier ist gemeint eine Anlage zur Aufbereitung von Abwasser zu Brauchwasser. Seit etwa Ende Oktober 2021 befindet sich auf der Kläranlage Varel eine solche Anlage im Testbetrieb.