Sitzung: 23.11.2021 Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0046/2021
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
I.
Sachstand
Wasserschutzgebietsausweisungsverfahren GEW Feldhaussen
Im Januar 2013 erhielt die GEW Wilhelmshaven GmbH die
wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser bis maximal 9,85 Mio
cbm/a. Im Zuge des wasserrechtlichen Verfahrens konnte auch das tatsächliche
Wassereinzugsgebiet anhand neuester Modellrechnungen ermittelt werden. Dieses
Wassereinzugsgebiet ist etwa doppelt so groß wie das bisherige
Wasserschutzgebiet (WSG). Dabei basierte das Anfang der 1970er Jahre
festgesetzte Wasserschutzgebiet auf damals noch sehr ungenauen Prognosen. Damit
das Trinkwasser in seiner Qualität erhalten werden kann, ist das
Wasserschutzgebiet auf das tatsächliche Wasserschutzgebiet auszuweiten.
Neben der Ausweisung des tatsächlichen
Wasserschutzgebietes ist auch die Überarbeitung der
Wasserschutzgebietsverordnung dringend erforderlich. Die im April 1972 in Kraft
getretene Verordnung genügt nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen
effektiven Gewässerschutz. So bleiben aktuelle Fragestellungen und
Problematiken wie z.B. Intensivierung der Landwirtschaft (Nitrat, Pflanzenschutzmittel),
Biogasanlagen, Windenergieanlagen, Geothermie sowie Verkehrs- und
Gewerbegebietsplanungen dort unberücksichtigt.
Wie in diesem Ausschuss am 24.02.2016 bereits
dargestellt, beabsichtigt die GEW das erforderliche Schutzgebietsverfahren beim
Landkreis Friesland als untere Wasserbehörde (UWB) einzuleiten. Der damalige
Zeitplan mit einer Antragstellung in 2018 konnte wegen der Umstellung von
Förderbrunnen nicht gehalten werden. Hierzu ist grob folgender modifizierter
Zeitplan vorgesehen:
Mitte
2022 Aktualisierung
des Grundwasserströmungsmodell aus dem Wasserrechtsverfahren und Festlegung des
tatsächlichen Wassereinzugsgebietes.
Mitte
2022 – Mitte 2023 -
Besprechung der Ergebnisse mit UWB, Fachbehörden und
Betroffenen
-
Abgrenzung Einzugsgebiet / Bemessung und Gliederung WSG
- Erarbeitung Entwurf
Verordnung und Schutzbestimmungen durch UWB
-
Vorabstimmung 1. Verordnungsentwurf zwischen UWB, GEW und Fachbehörden
-
Zusammenstellung des Antrags
-
Informationsveranstaltung für Betroffene
-
Ggf. Änderung / Anpassung des 1. Verordnungsentwurfs
Anfang 2024 - offen -
Antragstellung
(ca. 1 – 3 Jahre) -
Anhörungsverfahren Bekanntmachung Einwendungen /
Stellungnahmen Erörterungstermin
-
Abschließende Bearbeitung des Verordnungsentwurfs
-
Beschluss / Verkündung der WSG-VO
Zudem plant die GEW auch das Wasserschutzgebiet für
das im Landkreis Wittmund liegende Wasserwerk Kleinhorsten neu zu beordnen.
Nicht unwesentliche Teile des Wassereinzugsgebietes liegen dabei im Landkreis
Friesland. Der Verfahrensablauf ist ähnlich, jedoch ist mit einer
Antragstellung in 2022 zu rechnen.
II.
Grundwasserentnahme OOWV
Sandelermöns[1]
Der OOWV beabsichtigt die Beantragung einer
Folgebewilligung[2] für die Grundwasserentnahme aus den 25 Förderbrunnen
des Wasserwerks Sandelermöns mit einer um bis zu 3 Mio. m³/a höheren Förderung
gegenüber dem bestehenden Recht von derzeit 10 Mio. m³/a. Dieser Steigerung
liegt ein ermittelter Bedarf zugrunde. So zeigt die Entwicklung der
Entnahmemengen seit 2013 eine deutliche Entnahmesteigerung gegenüber den
Vorjahren. Im Jahr 2018 betrug die Entnahmemenge rd. 8,05 Mio. m³/a (s. Abb. 1)
und erreichte damit einen historischen Höchstwert.
Abb. 1 Rohwasserfördermengen Wasserwerk Sandelermöns – ähnlicher Trend in
den Folgejahren
(© OOWV)
Die
oben dargestellte Rohwasserentnahmeentwicklung schließt jedoch nicht die
im Generalplan- Trinkwasser[3] vorgesehene Trinkwasserverbundnetzoptimierung[4] mit ein, die notwendig ist, um die Wasserversorgung
auch in der Wesermarsch weiterhin sicherzustellen. (Zur Sicherstellung der
Versorgung in den Gebieten der Wesermarsch erhielt der OOWV in diesem Jahr die
Genehmigung zum Bau einer Trinkwasserversorgungsleitung von Sandelermöns nach
Diekmannshausen.)
Da in der Wesermarsch aufgrund der vollständigen
Versalzung im Untergrund kein nutzbares Grundwasser gewonnen werden kann, muss
die Trinkwasserversorgung hier über die Wasserwerke (WW) Nethen, Großenkneten
und über das WW Sandelermöns erfolgen. Bisher wurden die nördlichen Gemeinden
des Landkreises Wesermarsch nur teilweise vom Wasserwerk Sandelermöns aus
versorgt. Zukünftig wird die Versorgung hier nahezu vollständig durch das WW
Sandelermöns sichergestellt. Der südliche Teil der Wesermarsch wird weiterhin
durch das Wasserwerk Großenkneten versorgt. Abweichend zum Generalplan
Trinkwasser muss die Teilversorgung der Wesermarsch durch das Wasserwerk Nethen
reduziert werden, da dort die Bedarfsentwicklung der vergangenen 5 Jahre
unerwartet stark war und die wasserrechtlichen Reserven trotz Erhöhung des
Wasserrechtes für das Wasserwerk Nethen im Jahr 2011 hier der- zeit bereits zu
über 95% ausgeschöpft werden. Da die Versorgungssituation im benachbarten
Landkreis Ammerland sehr angespannt ist, werden hier ebenfalls neue
Gewinnungsgebiete erkundet mit dem Ziel, auch dort zusätzliche Wasserrechte zu
beantragten.
Mit der zusätzlichen Versorgung der Wesermarsch durch
das Wasserwerk Sandelermöns ist auch eine Entlastung des Wasserwerkes
Großenkneten geplant, welches bisher auch Teile der mittleren und nördlichen
Gemeinden des Landkreises Wesermarsch versorgt.
Vor dem Hintergrund der Konzeption, dass die in der
Abb. 2 schraffierten Städte und Gemeinden zukünftig überwiegend durch das
Wasserwerk Sandelermöns versorgt werden, ergibt sich für das Wasserwerk
Sandelermöns ein Rohwasserbedarf von bis zu rd. 12,5 Mio. m³/Jahr.
Abb. 2 Versorgungsgebiete Wasserwerk Sandelermöns (© OOWV)
Ein weiterer Bedarfsanstieg innerhalb dieses
Versorgungsgebietes wird hier nicht berücksichtigt. Im Sinne einer
ressourcenschonenden Wasserversorgung ist der OOWV bestrebt, den Wasser- bedarf
im Bereich Industrie und Gewerbe, insbesondere einen möglichen Bedarfsanstieg,
durch die Entwicklung von Brauchwasserkonzepten zu reduzieren. Nach ersten
Ergebnissen aus dem aktuellen Projekt MULTI-ReUse [5]gibt es deutliche Hinweise darauf, dass im Gewerbe
erhebliche Trinkwasser-Einsparpotentiale (ggf. bis zu 1 Mio m³/Jahr) möglich
sind. Unter Berücksichtigung einer Sicherheitsreserve wäre zur Erreichung der
Versorgungsziele ein Wasserrecht über 13 Mio. m³/a notwendig.
Derzeit werden die für die Beantragung notwendigen
wissenschaftlichen Informationen zusammengetragen. Erst im Laufe dieser
weiteren Untersuchungen wird die maximal im Raum Sandelermöns gewinnbare
Entnahmemenge genau einzugrenzen sein. Nach derzeitiger Einschätzung durch den
OOWV wird die erforderliche Entnahmemenge von bis zu 13 Mio. m³/a für das WW
Sandelermöns als realistisch angenommen.
Auf Nachfrage verweist die Verwaltung auf die gestiegenen Anforderungen im Wassermanagement. Die jüngsten Dürren und Starkregenereignisse hätten gezeigt, dass auch in der Küstenregion ein gezieltes Wassermanagement erforderlich sein wird.
[1] Informationen und Abbildung aus der Scoping-Unterlage nach § 15 UVPG … zur Fortsetzung der Grundwasserentnahme durch das Wasserwerk Sandelermöns des OOWV – Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband
[2] Bewilligung = in diesem Fall das Recht auf Grundwasserentnahme für 30 Jahre
[3] Generalplan Trinkwasser = vereinfacht gesagt, handelt es sich dabei um die OOWV-Strategie zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet
[4] Trinkwasserverbund OOWV = dazu gehören diverse Landkreise im Nordwesten (etwa von Vechta nach Friesland und von Aurich in die Wesermarsch)
[5] MULTI-ReUse = hier ist gemeint eine Anlage zur Aufbereitung von Abwasser zu Brauchwasser. Seit etwa Ende Oktober 2021 befindet sich auf der Kläranlage Varel eine solche Anlage im Testbetrieb.