Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Begründung:

Der schwere Verkehrsunfall auf der B 210 in Jever vom 28.10.2021 beschäftigt die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Institutionen sehr. Bereits am 02.11. ist die Unfallkommission für den Landkreis Friesland zusammengekommen, hat die vorliegenden Informationen aus- und bewertet und anschließend in einem Pressegespräch über den Sachstand informiert.

 

Bei der 2+1-Verkehrsführung handelt es sich um einen bundesweit in den Regelwerken verankerten Regelquerschnitt. Informationen über diese Art der Verkehrsführung auf der Bundesstraße 210 (Ortsumgehung Jever) werden durch den Straßenbaulastträger Bund, dafür die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäftsbereich Aurich), im Rahmen eines Vortrags vermittelt.

 

Aufgrund der Unfallentwicklung auf der B 210 wurde bereits 2018 die gemeinsame Strategie des Landkreises Friesland und der Polizei vorgestellt, u.a. in diesem Ausschuss am 24.09.2018. An der seinerzeit vereinbarten massiven Verkehrsüberwachung (Anschaffung „enforcement-Trailer“, Netz von Messstellen mit intensiver Präsenz) wird festgehalten. Aber auch weitere Initiativen und Entwicklungen der Verkehrsüberwachung (u.a. „section control“) werden ausdrücklich begrüßt.

 

 

 

Herr Hinrichs führt in die Thematik ein und betont, dass die Betroffenheit in der Öffentlichkeit und natürlich auch bei den Vertretern sämtlicher Institutionen angesichts der Tragik des Verkehrsunfalls groß ist, dennoch angesichts der verständlichen Diskussion eine sachliche Abarbeitung des Unfalls wichtig sei. Zu diesem Zweck habe sich die Unfallkommission bereits am 02.11. im Rahmen einer Sondersitzung mit der Thematik beschäftigt.

 

In der Diskussion und u.a. auch der von einem Bürger initiierten Online-Petition wurde die Gestaltung der Bundesstraße 210 thematisiert, so dass sich Herr Buchholz als Leiter der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäftsbereich Aurich) bereit erklärt hat, den Regelquerschnitt der B 210 (sog. „2+1-Verkehrsführung“) anhand einer Präsentation zu erläutern (siehe Anlage). In seinem Vortrag stellt Herr Buchholz dar, dass der Querschnitt eine in den Regelwerken verankerte Lösung für Straßen der sog. Entwurfsklasse 1 (EKL 1) ist, also eine Straße, deren Bedeutung der der B 210 entspricht, auch angesichts der dort vorhandenen Verkehrsmenge.

 

In Nachfragen von KTA Burgenger, KTA Gburreck, KTA Haesihus und KTA Theemann wird der Querschnitt noch thematisiert, eine bauliche Trennung mittels Schutzplanken würde lt. Herrn Buchholz einen zusätzlichen Flächenbedarf von ca. 3 m erfordern. Ergänzend erläutert Herr Hinrichs noch die Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aus 2003, als diese anhand einer bundesweiten Erhebung die Verkehrssicherheit der 2+1-Strecken (seinerzeit 48 Strecken bundesweit mit insgesamt 356 km Streckenlänge) festgestellt hat. Im Rahmen dieser Untersuchung wurde u.a. ausgeführt, dass Unfälle mit Kollision mit dem Gegenverkehr insgesamt nur sehr (!) selten auftreten, aber eben nicht ausgeschlossen sind und stets höhere Unfallschwere bewirken.

 

Polizeioberrat Beer (online zugeschaltet) führt zu dem konkreten Unfall noch den derzeitigen Stand der polizeilichen Ermittlungen aus und stellt fest, dass sich die bisherigen Folgerungen, es habe sich um einen Unfall aufgrund menschlichen Fehlverhaltens gehandelt, eher noch weiter bestätigt haben.

 

Ungeachtet des konkreten Verkehrsunfalls erläutert Herr Hinrichs noch die –bereits in 2018 gemeinsam mit der Polizei initiierte- massive Verkehrsüberwachung auf der B 210, um auch den höheren Geschwindigkeiten zu begegnen. Im laufenden Jahr 2021 seien bisher seitens des Landkreises 2.235 Std. (bis 31.10.) Verkehrsüberwachung an diversen Messstellen entlang der B 210 realisiert worden, dieses Niveau wird weiter beibehalten werden, wobei auch neue Entwicklungen auf diesem Sektor –wie z.B. die „section control“- positiv begleitet würden. Seitens der beteiligten Polizeiinspektion WHV/FRI ist die B 210 als grundsätzlich für eine „Abschnittsüberwachung“ geeignete Strecke dem dafür zuständigen Innenministerium gemeldet worden, über eine konkrete Ausdehnung des Werkzeuges „section control“ ist dort aber offenbar noch nicht entschieden worden.

 

Anlage:

keine

 

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen über die (2+1-)Verkehrsführung auf der Bundesstraße 210 (Ortsumgehung Jever) werden zur Kenntnis genommen.

 

An der Strategie der massiven Verkehrsüberwachung auf der Strecke u.a. durch den Landkreis Friesland wird festgehalten, weitere Initiativen zur Verkehrsüberwachung (u.a. „section control“) werden ausdrücklich befürwortet.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja:

10

Nein:

0

Enthaltung:

0