Sitzung: 24.11.2021 Ausschuss für Bauen und Mobilität, Katastrophen- und Feuerschutz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0045/2021
Begründung:
Der schwere Verkehrsunfall auf der B 210 in Jever vom 28.10.2021
beschäftigt die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Institutionen sehr. Bereits
am 02.11. ist die Unfallkommission für den Landkreis Friesland
zusammengekommen, hat die vorliegenden Informationen aus- und bewertet und
anschließend in einem Pressegespräch über den Sachstand informiert.
Bei der 2+1-Verkehrsführung handelt es sich um einen bundesweit in den
Regelwerken verankerten Regelquerschnitt. Informationen über diese Art der
Verkehrsführung auf der Bundesstraße 210 (Ortsumgehung Jever) werden durch den
Straßenbaulastträger Bund, dafür die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr (Geschäftsbereich Aurich), im Rahmen eines Vortrags vermittelt.
Aufgrund der Unfallentwicklung auf der B 210 wurde bereits 2018 die
gemeinsame Strategie des Landkreises Friesland und der Polizei vorgestellt,
u.a. in diesem Ausschuss am 24.09.2018. An der seinerzeit vereinbarten massiven
Verkehrsüberwachung (Anschaffung „enforcement-Trailer“, Netz von Messstellen
mit intensiver Präsenz) wird festgehalten. Aber auch weitere Initiativen und
Entwicklungen der Verkehrsüberwachung (u.a. „section control“) werden
ausdrücklich begrüßt.
Herr Hinrichs führt in die Thematik ein und betont, dass die
Betroffenheit in der Öffentlichkeit und natürlich auch bei den Vertretern
sämtlicher Institutionen angesichts der Tragik des Verkehrsunfalls groß ist,
dennoch angesichts der verständlichen Diskussion eine sachliche Abarbeitung des
Unfalls wichtig sei. Zu diesem Zweck habe sich die Unfallkommission bereits am
02.11. im Rahmen einer Sondersitzung mit der Thematik beschäftigt.
In der Diskussion und u.a. auch der von einem Bürger initiierten
Online-Petition wurde die Gestaltung der Bundesstraße 210 thematisiert, so dass
sich Herr Buchholz als Leiter der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
(Geschäftsbereich Aurich) bereit erklärt hat, den Regelquerschnitt der B 210
(sog. „2+1-Verkehrsführung“) anhand einer Präsentation zu erläutern (siehe
Anlage). In seinem Vortrag stellt Herr Buchholz dar, dass der Querschnitt eine
in den Regelwerken verankerte Lösung für Straßen der sog. Entwurfsklasse 1 (EKL
1) ist, also eine Straße, deren Bedeutung der der B 210 entspricht, auch
angesichts der dort vorhandenen Verkehrsmenge.
In Nachfragen von KTA Burgenger, KTA Gburreck, KTA Haesihus und KTA
Theemann wird der Querschnitt noch thematisiert, eine bauliche Trennung mittels
Schutzplanken würde lt. Herrn Buchholz einen zusätzlichen Flächenbedarf von ca.
3 m erfordern. Ergänzend erläutert Herr Hinrichs noch die Untersuchung der
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aus 2003, als diese anhand einer
bundesweiten Erhebung die Verkehrssicherheit der 2+1-Strecken (seinerzeit 48
Strecken bundesweit mit insgesamt 356 km Streckenlänge) festgestellt hat. Im
Rahmen dieser Untersuchung wurde u.a. ausgeführt, dass Unfälle mit Kollision
mit dem Gegenverkehr insgesamt nur sehr (!) selten auftreten, aber eben nicht
ausgeschlossen sind und stets höhere Unfallschwere bewirken.
Polizeioberrat Beer (online zugeschaltet) führt zu dem konkreten Unfall
noch den derzeitigen Stand der polizeilichen Ermittlungen aus und stellt fest,
dass sich die bisherigen Folgerungen, es habe sich um einen Unfall aufgrund
menschlichen Fehlverhaltens gehandelt, eher noch weiter bestätigt haben.
Ungeachtet des konkreten Verkehrsunfalls erläutert Herr Hinrichs noch
die –bereits in 2018 gemeinsam mit der Polizei initiierte- massive
Verkehrsüberwachung auf der B 210, um auch den höheren Geschwindigkeiten zu
begegnen. Im laufenden Jahr 2021 seien bisher seitens des Landkreises 2.235
Std. (bis 31.10.) Verkehrsüberwachung an diversen Messstellen entlang der B 210
realisiert worden, dieses Niveau wird weiter beibehalten werden, wobei auch
neue Entwicklungen auf diesem Sektor –wie z.B. die „section control“- positiv
begleitet würden. Seitens der beteiligten Polizeiinspektion WHV/FRI ist die B
210 als grundsätzlich für eine „Abschnittsüberwachung“ geeignete Strecke dem
dafür zuständigen Innenministerium gemeldet worden, über eine konkrete
Ausdehnung des Werkzeuges „section control“ ist dort aber offenbar noch nicht
entschieden worden.
Anlage:
keine
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen über die (2+1-)Verkehrsführung auf der
Bundesstraße 210 (Ortsumgehung Jever) werden zur Kenntnis genommen.
An der Strategie der massiven Verkehrsüberwachung auf der Strecke u.a. durch den Landkreis Friesland wird festgehalten, weitere Initiativen zur Verkehrsüberwachung (u.a. „section control“) werden ausdrücklich befürwortet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |