Herr Ernst informiert über den Dienstantritt am 27.09.2021 des neuen Schulleiters Herrn Henning Reimers an der Oberschule in Sande.

An der Oberschule Varel-Obenstrohe hat im September Herr Karsten Braun die Stelle des Konrektors übernommen.

An der Oberschule Varel hat im September Herr Karsten Streicher die Stelle des Konrektors übernommen.

Weiterhin berichtet Herrn Ernst zum Thema Kultur von der Ausschreibung eines Plattdeutschbeauftragten für den Südkreis. Leider ist keine Bewerbung für dieses Ehrenamt eingegangen. Herr Ernst richtet die Bitte an das Gremium eigene Vorschläge aus dem persönlichen Umfeld, sofern vorhanden, der Verwaltung mitzuteilen. In Zusammenarbeit mit Herrn Wilken, der für den Nordkreis zuständig ist, könne die Bildung im Bereich Plattdeutsch weiterhin gefestigt werden.

Frau Esser interessiert sich für die Schülerzahlen an der IGS Süd und die Regelungen auf dem Pausenhof.

Frau Vogelbusch bestätigt die unverändert niedrige Anzahl an Schülerinnen und Schülern an der IGS Süd. Bedingt durch Corona sei der Pausenhof in verschiedene Bereiche für die Klassen eingeteilt.

Frau Sudholz stellt im Namen der CDU den Antrag, das Thema Schulbegleitung in die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Schule, Sport und Kultur aufzunehmen. Dem Protokoll des Jugendhilfeausschusses sei zu entnehmen, dass die Schulen seit der Einführung von Inklusion vor großen Herausforderungen stehen. Die CDU wünscht sich eine detaillierte Aufgliederung der Zahlen und Fakten um Unterstützungsmöglichkeiten für die Schulen zu eruieren.

Frau Vogelbusch berichtet von der Dienstbesprechung der Schulleiter. Da der Großteil der Kosten die Eingliederungshilfe nach § 54 SGB XII beträfe, gehöre dies auch in den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Zudem habe sich die Rechtsgrundlage verändert. Frau Vogelbusch nimmt den Antrag auf und überlegt dazu ein Format einer Besprechung mit allen Beteiligten.

Frau Renken schreibt die Belastung der Lehrkräfte durch verhaltensorigineller Schüler zu einem großen Teil der mangelnden Ausstattung der inklusiven Schule durch die Landesschulbehörde zu. Schulbegleitungen nach § 35a SGB VIII dürfen nicht dafür eingesetzt werden, um Bedarfe der Lehrer zu decken. Frau Renken befürwortet die Aufarbeitung dieses Themas.

Herr Ambrosy merkt an, dass die Entwicklungen in fast allen Landkreises so sei. Durch Überschneidungen in der Zuständigkeit von Land und Kommunen seien die Haushalte der Kommunen erheblich belastet. Die Unterstützung für Kinder und Lehrkräfte sei jedoch erforderlich.