Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 13, Enthaltungen: 0

Geänderter Beschlussvorschlag (aus dem KA vom 15.12.2021):

Mit dem Haushalt 2022 wird eine Stelle mit 0,5 AK Bes.-Gr. A 11 für die Wahrnehmung der Aufgaben Antikorruption und Whistleblowing eingerichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stelle bereits vor Haushaltsgenehmigung zu besetzen.

Nach spätestens zwei Jahren erfolgt eine Evaluation und sollte diese ergeben, dass die Aufgaben die Stelle nicht ausfüllen werden zusätzlich artverwandte Aufgaben übernommen.

 


Herr KTA Zillmer erklärt, dass er, wie auch schon im Kreisausschuss ausgeführt, 1000 Arbeitsstunden im Jahr für den Arbeitsaufwand als nicht gerechtfertigt sehe, da die Aufgabe im Nebenamt machbar sei.

 

Die EKR Frau Vogelbusch berichtet, dass auch im ursprünglichen Beschluss in 10/2020 dazu schon Folgekosten in dieser Höhe beschlossen wurden. Eine Verortung der Aufgabe im Rechnungsprüfungsamt mache Sinn, zusätzlich könne das dort aber kein/e Mitarbeiter/in übernehmen.

Sie erklärt weiter, dass der Arbeitsaufwand aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Stellen und Anzahl der Mitarbeiter/innen insbesondere in der Entwicklungsphase gerechtfertigt sei mit einer halben Stelle. Da die Mitarbeiter/innen in der Kreisverwaltung nicht an feste Aufgaben gebunden seien, wäre eine anderweitige Nutzung, wie im Kreisausschuss bereits besprochen, möglich, sobald eine Nichtauslastung erkennbar wird.

 

Herr KTA Mandel betont die Wichtigkeit der Stelle und hinterfragt, warum die CDU Fraktion diese nicht sehe. Ihm seien eine stark aufgestellte Verwaltung sehr wichtig.

 

Herr KTA Homfeldt entgegnet, dass er die Stelle durchaus als sehr wichtig erachte, nur den Stellenumfang nicht sehe.

 

Die EKR Frau Vogelbusch betont, dass es sich um Einhaltung gesetzlicher Richtlinien handele und die Erfahrung gezeigt habe, dass die Aufgabe im Nebenamt nicht wahrnehmbar sei..


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen

Ja:

27

Nein:

13

Enthaltung: