Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die Prüfungsmitteilung „Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände“ des Nds. Landesrechnungshofes vom 31.08.2021 wird zur Kenntnis genommen und ist damit gem. § 5 Abs. 1 NKPG bekannt gegeben.

 


Begründung:

Im 4. Quartal 2020 wurde durch die überörtliche Kommunalprüfung eine Online-Befragung bei allen 1.097 niedersächsischen Kommunen durchgeführt, u.a. zu den Haushaltsdaten 2016-2023, zur Höhe der Investitionsrückstände im Jahr 2020, zu den Ursachsen sowie zur künftigen Entwicklung.

 

Gem. § 5 Abs. 1 NKPG  ist die Prüfungsmitteilung der Vertretung der Kommune bekannt zu geben.

 

Mit dieser Vorlage erhalten die Kreistagsmitglieder die Prüfungsmitteilung als Anlage zur Kenntnis.

 


Abstimmungsergebnis:

zur Kenntnis genommen

Ja:

38

Nein:

1

Enthaltung:

1