Herr Bruns berichtet, dass am 07.04.2022 die Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit dem Bundeskanzler die Absicht erklärt habe, den Rechtskreiswechsel für die ukrainischen Geflüchteten herbeizuführen. Damit sei ab dem 01.06.2022 das Jobcenter für die ukrainischen Geflüchteten für die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes zuständig. Dieser Rechtskreiswechsel werde zurzeit vom Jobcenter vorbereitet. Die ukrainischen Geflüchteten sollen möglichst schnell in die ordentliche Krankenversicherung überführt und aus einer Hand beraten werden. Derzeit sei es so, dass die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes über die Asylbewerberleistung aus dem Fachbereich Soziales sichergestellt seien. Die Beratung zur Arbeitsmarktintegration erfolge durch die Bundesagentur für Arbeit, weil die Jobcenter per Gesetz nicht zuständig seien. Ab 01.06.2022 seien dann die Jobcenter zuständig für die Leistungen und die Arbeitsmarktberatungen. Man bereite zurzeit den geordneten Übergang vor. Herr Bruns weist in diesem Zusammenhang auf den Online-Service des Jobcenters hin, welcher eine deutliche Vereinfachung der Antragstellung ermögliche. Hier stelle man auch eine auch große Auswahl an Sprachen zu Verfügung, um die Antragstellung zu vereinfachen.

 

Herr Bruns teilt mit, dass sich niemand Sorgen machen müsse, keine Leistungen zu erhalten. Man stehe in enger Abstimmung mit Fachbereich Soziales, welcher die Leistungen weiterzahle, sollte es doch zu Engpässen kommen.

 

Herr Bruns richtet die Bitte an die Ausschussmitglieder, bei Kontakten zu Geflüchteten, Integrationslotsen oder anderen Organisationen auf den Online-Service des Jobcenters hinzuweisen.  

 

Erste Kreisrätin Vogelbusch weist in diesem Zusammenhang auf die damit einhergehende Veränderung der Arbeitslosenstatistik hin. Hier werde man von einer höheren Arbeitslosenquote ausgehen müssen.

 

KTA Kück erkundigt sich, ob Menschen, welche bereits gemeldet seien, aktiv werden müssen.

 

Herr Bruns antwortet, dass Personen, welche bereits Leistungen über das Sozialamt erhalten und die Voraussetzungen für den Rechtskreiswechsel erfüllen, vom Jobcenter schriftlich informiert werden, da auch diese einen neuen Antrag beim Jobcenter stellen müssen.

KTA Wilken erkundigt sich, ob eine Antragsstellung zum jetzigen Zeitpunkt bereits möglich sei.

 

Herr Bruns antwortet, dass dieses der Fall sei.

 

Weiter erkundigt sich KTA Wilken nach der personellen Auslastung des Jobcenters.

 

Herr Bruns antwortet, dass man personell gut vorbereitet sei und auch die corona-bedingten Ausfälle rückläufig seien.

 

KTA Ratzel erkundigt sich nach der Anerkennung der Zeugnisse und Ausbildungsnachweise.

 

Herr Bruns antwortet, dass es keine Sonderreglungen gäbe. Es gäbe aber Anerkennungsstellen, welche hier unterstützend tätig seien. Die IHK beispielsweise habe für ihren Bereich vereinfachte Anerkennungsverfahren eingeführt. Man könne beispielsweise anhand einer kurzen Probetätigkeit sehr genau feststellen, ob die Personen über entsprechende Kenntnisse verfügen. Das sei natürlich nicht vergleichbar mit einem zertifizierten Berufsabschluss, aber ein möglicher Arbeitgeber könne erkennen, ob der Bewerber über erforderliche Kenntnisse verfüge. 

 

Landrat Ambrosy fügt ergänzend hinzu, dass die Handwerkskammer ebenso verfahre.

 

Weiter teilt Landrat Ambrosy mit, dass der Rechtskreiswechsel Kosten verursachen werde. Vorausschauend seien ja durch den Ausschuss bereits 2 Mio. € ins Budget gegeben worden. Der Bund habe 2 Milliarden Euro für die zusätzlichen Kosten für die Länder und Kommunen zur Verfügung gestellt. Für das Land Niedersachsen seien das etwa 200 Mio. €. Das Land Niedersachsen habe noch nicht entschieden, inwieweit die Mittel an die Kommunen weitergereicht werden. Landrat Ambrosy teilt mit, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Mittel in vollem Umfang an die Kommunen weitergäbe.

Für Niedersachsen sei der zugesagte Betrag auf drei Budgets in einem Verhältnis von je 2 x 50 Mio. € und 1 x 100 Mio. € aufgeteilt. Bei den ersten beiden Budgets zeichne sich eine Einigung ab. Allerdings sei derzeit nicht abzusehen, wie der Ausgang der Verhandlungen zwischen den Kommunen und dem Land hinsichtlich der Verteilung des 100-Mio.-Euro-Budgets ausginge. Das Land argumentiere, dass es ebenfalls Kosten für die zentrale Aufnahme der Geflüchteten habe.

 

Landrat Ambrosy berichtet, dass man mit den Städten und Gemeinden im Gespräch sei. Es gäbe bzgl. des Wohnraumes eine Heranziehungssatzung. Es gäbe Stimmen innerhalb der Städte und Gemeinden, welche der Ansicht seien, durch den Rechtskreiswechsel sei nun der Landkreis zuständig. Dieses sei allerdings nicht so, teilt Landrat Ambrosy ergänzend mit.

 

KTA Ratzel erkundigt sich bei Bruder Franziskus, wie die ukrainischen Geflüchteten durch die Kirchen betreut werden würden.

 

Bruder Franziskus antwortet, dass man derzeit die Erfahrung mache, dass die ukrainischen Geflüchteten selbst auf die Kirchen zugingen. Dieses sei im Vergleich zu der Flüchtlingssituation 2015 eine ganz andere Erfahrung. Es habe auch bereits eine Messe zum orthodoxen Osterfest gegeben.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen weist in diesem Zusammenhang auf eine Veranstaltung am nächsten Tage im „Gröschler-Haus“ in Jever hin.