Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der vorgelegte Bericht zur Arbeitsmarktstatistik und zum Stand der Zielerreichung der Kennzahlen nach § 48a SGB II wird zur Kenntnis genommen.

 


Zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende schließt der Landkreis Friesland mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) und dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS) gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II) jährlich eine Zielvereinbarung ab.

 

Die Entwicklung der jeweiligen Kennzahlen und Ergänzungsgrößen nach § 48a SGB II sowie der Stand der Zielerreichung wird unterjährig durch das MW und das MS nachgehalten. Dabei werden auch die arbeitsmarktlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt.

 

Der beigefügte Bericht zeigt den aktuellen Stand der Arbeitsmarktstatistik sowie die derzeitige Entwicklung der Zielerreichung in 2022.

 

Herr Bruns führt die wesentlichen Inhalte anhand einer Präsentation aus.

 

Herr Bruns erläutert die Zahlen der Arbeitsmarktstatistik. Im März 2022 habe es für Friesland insgesamt eine Arbeitslosenquote von 4,2 % gegeben. Diese teile sich auf zwei Rechtskreise auf. Zum einen auf den SGBIII-Bereich, welcher in Zuständigkeit der Bundesagentur liege und zum anderen auf den SGBII-Bereich, welcher in Zuständigkeit des Jobcenters liege. Man habe im März 2022 1041 Arbeitslose betreut, welches einer Arbeitslosenquote von 2 % entspreche. Für den Monat April 2022 sei die Arbeitslosenzahl erneut zurückgegangen. Diese liege bei 3,8 % für den gesamten Landkreis Friesland. Dies sei eine sehr gute Entwicklung und weise darauf hin, dass trotz der derzeitigen Herausforderungen sich der Arbeitsmarkt in Friesland sehr robust zeige.

 

Herr Bruns erläutert die Grundsicherungsstatistik. Auch hier habe man einen leichten Rückgang auf nun 4.081 Leistungsbeziehende im Monat März 2022 zu verzeichnen.

 

Herr Bruns erläutert das Zwischenergebnis zur Zielerreichung ebenfalls anhand einer Präsentation. Die Zielerreichung werde anhand dreier Kennzahlen gemessen. Man habe sich vorgenommen, im Bereich der Summe der Leistung zum Lebensunterhalt nicht mehr Mittel als im Vorjahr aufzuwenden. Ebenso habe man sich, bezogen auf die Kennzahl der Integrationsquote vorgenommen, eine Quote von 30,5 % zu erreichen. Der Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden solle um 2,4 % verringert werden.

 

Die unterjährigen Ergebnisse führt Herr Bruns im Folgenden aus.

 

Er teilt mit, dass man beim Ziel der Verringerung der Hilfebedürftigkeit im Vergleich zum Vorjahr 254.000 € weniger ausgegeben habe. Damit habe man den Zielwert zum jetzigen Zeitpunkt mit minus 11,6 % weit unterschritten. Dieses könne sich jedoch im Laufe des Jahres durch verschiedene Einflussfaktoren auch noch verändern.

 

Beim Ziel zur Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit teilt Herr Bruns mit, dass man zur Erreichung des unterjährigen Zieles für den Berichtsmonat Februar 2022 eine Integrationsquote von 2,7 % habe erreichen müssen. Man habe aber bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Integrationsquote von 3,3 % erreicht. Damit sei das unterjährige Ziel zum jetzigen Zeitpunkt erreicht.

 

Beim Ziel der Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug erläutert Herr Bruns, dass man mit einer Quote von minus 5,4 % den Bestand schon höher habe abbauen können, als man sich zu diesem Zeitpunkt vorgenommen habe.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen bedankt sich für die Ausführungen und die guten Zahlen und bittet das Gremium um die Kenntnisnahme zum Bericht der Arbeitsmarktstatistik und den Stand der Zielerreichung 2022.

 


Abstimmungsergebnis:

Das Gremium hat den Bericht einstimmig zur Kenntnis genommen.