Herr KTA Janßen fragt, weshalb Anträge auf Aufhebung von Beschlüssen gemäß § 8 (6) der Geschäftsordnung (GO) erst 6 Monate nach Beschlussfassung im Kreistag gestellt werden dürfen, da dies bei der Stadt Jever in deren GO anders geregelt sei. Herr Landrat Ambrosy erklärt, dass es sich dabei um eine Regelung der Geschäftsordnung handele, die vom Kreistag festgelegt worden sei.