Sitzung: 04.05.2022 Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 0169/2022
Beschluss:
Der Erhöhung des in der Vergütung der GPS enthaltenen Fahrtkostenanteils zur Aufrechterhaltung der Beförderung in die Tagesbildungsstätten und Heilpädagogischen Kindergärten in Höhe von 10 % wird einstimmig zugestimmt.
Dem Kreisausschuss des Landkreises hat am 30.03.2022 folgende Vorlage 0154/2022 vorgelegen (hier auszugsweise):
„Die Pflichtaufgabe Schülerbeförderung wird im Bereich des
freigestellten Schülerverkehrs (z.B. zu den Förderschulen oder im Falle einer körperlichen
oder geistigen Beeinträchtigung) von den Taxi- und Mietwagenunternehmen in der
Region durchgeführt. Mit jedem Schuljahr wird es zunehmend schwieriger alle
erforderlichen Fahrten erfolgreich zu vergeben, da viele Unternehmen sich aus
der Schülerbeförderung zurückziehen oder ihre Firmen sogar komplett aufgeben.
Die Taxiunternehmen in der Region werden zwingend für die Erfüllung der
Pflichtaufgabe Schülerbeförderung benötigt. Daher muss unbedingt eine Insolvenz
der noch vorhandenen Unternehmen verhindert werden. Die Preisentwicklung, vor
allem bei Personal und Kraftstoff, der vergangenen Monate kann durch die vor
zwei Jahren kalkulierten Preise nicht mehr abgebildet werden und eine
auskömmliche Leistungserbringung ist von den Unternehmen nicht mehr
gewährleistet.“
Aus diesem Grund wurden die Kilometerpreise um 10% angehoben. Um gleichermaßen im Bereich der Tagesbildungsstätten und Heilpädagogischen Kindergärten zu agieren, bat die GPS um Prüfung, ob eine Anpassung auch analog für die Fahrdienste gewährleistet werden kann. Nach interner Prüfung würde das nach jetzigem Stand 88 Kinder betreffen und zu Mehrkosten in Höhe von 34.965,24 € führen (für den Zeitraum 04/22-12/22: 26.223,93 €). Um auch hier eine weitere Beförderung sicherstellen und jedem Kind gleichermaßen eine Schulbildung bzw. den Zugang zum Heilpädagogischen Kindergarten gewährleisten zu können, wird der Ausschuss um Zustimmung gebeten.
Eine dauerhafte Anpassung des in der Vergütung enthaltenen Fahrtkostenanteils wird im Rahmen der kommenden Verhandlungen vorgenommen.
Herr Tetz führt die Vorlage aus.
KTA Sudholz stellt die Frage, ob es ausreichend Fahrdienste gäbe.
Herr Tetz antwortet, dass bislang nichts Gegenteiliges bekannt sei und dass man mit der geplanten Anpassung einer gegenteiligen Entwicklung entgegenwirken könne.
KTA Wilken stellt fest, dass es von Bedeutung sei, entsprechende Anpassungen vorzunehmen, damit derzeitige Fahrdienstanbieter ihre Dienste auch weiterhin zur Verfügung stellen können.
Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Ja: |
11 |
Nein: |
|
Enthaltung: |
|