Sitzung: 19.05.2022 Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 0207/2022
Beschluss:
Die Naturschutzstiftung Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven erhält jährlich einen Zuschussbetrag von 20.000 € zur Bereitstellung von Verwaltungsleistungen.
Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung am
19.09.2018 die Geschäftsführung der Naturschutzstiftung
Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven finanziell zu unterstützen. Gleichlautende
Beschlüsse folgten auch im Landkreis Wittmund und in der Stadt Wilhelmshaven. Gegenstand
der Beschlüsse war eine Anschubfinanzierung zur Realisierung einer
hauptamtlichen Geschäftsführung befristet bis Ende 2022.
Die Naturschutzstiftung wurde 2006 von den Landkreisen
Friesland und Wittmund sowie der Stadt Wilhelmshaven als Stiftung des privaten
Rechts gegründet. Stiftungszweck war 2018 vor allem, Flächen für
naturschutzfachliche Zielsetzungen anzukaufen, zu verwalten und zu pflegen –
wesentlich durch Zustiftungen oder durch Überlassung von
Kompensationsflächen/-zahlungen.
Durch die gesetzliche Stärkung des Naturschutzes
nahmen für die unteren Naturschutzbehörden die Anforderungen deutlich zu (Bspw.
Nds. Weg, Anpassungen im Bundesnaturschutzrecht, Ausbau der regenerativen
Energien). Wegen der bereits vor diesen Änderungen fehlenden Personalressourcen
wurden beim Landkreis Friesland nunmehr 4 zusätzliche Stellen (2 x Fachpersonal
Nds. Weg, 1 x Fachpersonal und 1 x Verwaltungspersonal) geschaffen. Ein
finanzieller Ausgleich durch das Land Niedersachsen erfolgt dafür teilweise. Dieses Personal wird für die Umsetzung der
gesetzlichen Aufgaben eingesetzt. Hierzu gehört auch die Netzwerkarbeit mit den
unteren Naturschutzbehörden Wittmund, Wilhelmshaven und Wesermarsch sowie mit
der Naturschutzstiftung.
Ein zentrales Element der fachlichen Aufgabenwahrnehmung
ist die Einbindung der Naturschutzstiftung als Träger. Dauerprojekte sind z.B.:
- in Kooperation mit
Wittmund und Wilhelmshaven die Förderung der Biodiversität. Diese Aufgabe
wird bereits durch die Gebietskörperschaften (Kreistagsbeschluss Friesland
vom 18.10.2018) mitfinanziert und durch die Naturschutzstiftung fachlich
umgesetzt. Daneben übernimmt die Naturschutzstiftung die komplette
Administrative für die Aufgabenerfüllung und die Förderprojektbetreuung.
- in Kooperation mit
Wittmund, Wilhelmshaven, Wesermarsch und der Naturschutzstiftung der
Aufbau einer gemeinsamen Ökologischen Station (Zusage MU am 06.05.2022)
zur fachlichen Betreuung und Maßnahmenumsetzung (z.B. auf Flächen nach dem
Nds. Weg).
- in Kooperation mit
Wittmund, Wilhelmshaven, Wesermarsch und der Naturschutzstiftung sowie der
Landwirtschaft und der Naturschutzverbände der Aufbau von Regional- und
Gebietskooperationen zur Umsetzung des Nds. Wegs in Bezug auf
ausgleichsfähige Naturschutzleistungen in der Landwirtschaft.
Die Trägerschaft
beinhaltet regelmäßig Verwaltungsleistungen der Naturschutzstiftung wie
Konzepterstellungen, Berichtswesen, Teilhabe an Sitzungen und Veranstaltungen
bzw. deren Durchführung, Öffentlichkeitsarbeit, Beratungsleistungen sowie
andere administrative Tätigkeiten.
Zur Erhaltung dieser
Regionalleistung ist ein dauerhafter Zuschussbetrag erforderlich, der
anteilsgleich in Höhe von jährlich je 20.000 € von den Landkreisen Friesland
und Wittmund sowie von der Stadt Wilhelmshaven erbracht werden soll. Der
Zuschussanteil der Wesermarsch als Nichtmitglied der Naturschutzstiftung ist
noch direkt durch die Naturschutzstiftung zu verhandeln.
Über den Zuschuss soll mit
der Naturschutzstiftung ein Vertrag geschlossen werden, der auch eine
Mittelnachweisverpflichtung ausweist.
Abstimmungsergebnis:
-einstimmig
Ja: |
11 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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