Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Die Naturschutzstiftung Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven erhält jährlich einen Zuschussbetrag von 20.000 € zur Bereitstellung von Verwaltungsleistungen.


Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung am 19.09.2018 die Geschäftsführung der Naturschutzstiftung Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven finanziell zu unterstützen. Gleichlautende Beschlüsse folgten auch im Landkreis Wittmund und in der Stadt Wilhelmshaven. Gegenstand der Beschlüsse war eine Anschubfinanzierung zur Realisierung einer hauptamtlichen Geschäftsführung befristet bis Ende 2022.

 

Die Naturschutzstiftung wurde 2006 von den Landkreisen Friesland und Wittmund sowie der Stadt Wilhelmshaven als Stiftung des privaten Rechts gegründet. Stiftungszweck war 2018 vor allem, Flächen für naturschutzfachliche Zielsetzungen anzukaufen, zu verwalten und zu pflegen – wesentlich durch Zustiftungen oder durch Überlassung von Kompensationsflächen/-zahlungen.

 

Durch die gesetzliche Stärkung des Naturschutzes nahmen für die unteren Naturschutzbehörden die Anforderungen deutlich zu (Bspw. Nds. Weg, Anpassungen im Bundesnaturschutzrecht, Ausbau der regenerativen Energien). Wegen der bereits vor diesen Änderungen fehlenden Personalressourcen wurden beim Landkreis Friesland nunmehr 4 zusätzliche Stellen (2 x Fachpersonal Nds. Weg, 1 x Fachpersonal und 1 x Verwaltungspersonal) geschaffen. Ein finanzieller Ausgleich durch das Land Niedersachsen erfolgt dafür teilweise.  Dieses Personal wird für die Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben eingesetzt. Hierzu gehört auch die Netzwerkarbeit mit den unteren Naturschutzbehörden Wittmund, Wilhelmshaven und Wesermarsch sowie mit der Naturschutzstiftung.

 

Ein zentrales Element der fachlichen Aufgabenwahrnehmung ist die Einbindung der Naturschutzstiftung als Träger. Dauerprojekte sind z.B.:

  • in Kooperation mit Wittmund und Wilhelmshaven die Förderung der Biodiversität. Diese Aufgabe wird bereits durch die Gebietskörperschaften (Kreistagsbeschluss Friesland vom 18.10.2018) mitfinanziert und durch die Naturschutzstiftung fachlich umgesetzt. Daneben übernimmt die Naturschutzstiftung die komplette Administrative für die Aufgabenerfüllung und die Förderprojektbetreuung.
  • in Kooperation mit Wittmund, Wilhelmshaven, Wesermarsch und der Naturschutzstiftung der Aufbau einer gemeinsamen Ökologischen Station (Zusage MU am 06.05.2022) zur fachlichen Betreuung und Maßnahmenumsetzung (z.B. auf Flächen nach dem Nds. Weg).
  • in Kooperation mit Wittmund, Wilhelmshaven, Wesermarsch und der Naturschutzstiftung sowie der Landwirtschaft und der Naturschutzverbände der Aufbau von Regional- und Gebietskooperationen zur Umsetzung des Nds. Wegs in Bezug auf ausgleichsfähige Naturschutzleistungen in der Landwirtschaft.

 

Die Trägerschaft beinhaltet regelmäßig Verwaltungsleistungen der Naturschutzstiftung wie Konzepterstellungen, Berichtswesen, Teilhabe an Sitzungen und Veranstaltungen bzw. deren Durchführung, Öffentlichkeitsarbeit, Beratungsleistungen sowie andere administrative Tätigkeiten.

 

Zur Erhaltung dieser Regionalleistung ist ein dauerhafter Zuschussbetrag erforderlich, der anteilsgleich in Höhe von jährlich je 20.000 € von den Landkreisen Friesland und Wittmund sowie von der Stadt Wilhelmshaven erbracht werden soll. Der Zuschussanteil der Wesermarsch als Nichtmitglied der Naturschutzstiftung ist noch direkt durch die Naturschutzstiftung zu verhandeln.  

 

Über den Zuschuss soll mit der Naturschutzstiftung ein Vertrag geschlossen werden, der auch eine Mittelnachweisverpflichtung ausweist.

 


Abstimmungsergebnis:
-einstimmig

Ja:

11

Nein:

 

Enthaltung: