Herr KTA Haesihus stellt die Frage nach der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Zuge der K 102 („Pflegebutler“, Zetel). Diese sei aktuell aufgestellt worden, aber werde diese nicht jeweils durch die einmündenden Straßen aufgehoben? Außerdem wundere man sich in der Bevölkerung, dass nunmehr eine Beschränkung vorhanden sei, aber bereits seit vielen Jahren dort eine Gefährlichkeit bestehe (Querungen, Schulweg …). Herr Hinrichs erläutert, dass diese Beschränkung aktuell in der Tat angeordnet wurde, da der „unmittelbare Bereich“ von Schulen, Kindergärten und u.a. Seniorenheimen der Regeleinsatzbereich für Tempo 30 (innerorts) sei. Die betroffene Strecke liege unmittelbar im Eingangsbereich des neuen Seniorenheims, einmündende Straßen heben rechtlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht auf.