Sitzung: 17.05.2022 Ausschuss für Bauen und Mobilität, Katastrophen- und Feuerschutz
Herr KTA Haesihus stellt die Frage nach der Geschwindigkeitsbegrenzung
auf 30 km/h im Zuge der K 102 („Pflegebutler“, Zetel). Diese sei aktuell
aufgestellt worden, aber werde diese nicht jeweils durch die einmündenden
Straßen aufgehoben? Außerdem wundere man sich in der Bevölkerung, dass nunmehr
eine Beschränkung vorhanden sei, aber bereits seit vielen Jahren dort eine
Gefährlichkeit bestehe (Querungen, Schulweg …). Herr Hinrichs erläutert, dass
diese Beschränkung aktuell in der Tat angeordnet wurde, da der „unmittelbare
Bereich“ von Schulen, Kindergärten und u.a. Seniorenheimen der
Regeleinsatzbereich für Tempo 30 (innerorts) sei. Die betroffene Strecke liege
unmittelbar im Eingangsbereich des neuen Seniorenheims, einmündende Straßen
heben rechtlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht auf.