Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gründung einer gemeinsamen Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages in Form einer Zweckvereinbarung nach dem Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) mit anderen niedersächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten (sh. Anlage zu Vorlage 380/2008 bzw. zum KA-Protokoll) vom 05.11.2008) wird zugestimmt.




Der Kreistag nahm die Ausführungen zu TOP 3.1.1 der Kreisausschuss-Niederschrift vom 5. November 2008 zur Kenntnis und folgte der Beschlussempfehlung.


Informatorisch ist das Schreiben des Nds. Innenministeriums vom 3. Dezember 2008 beigefügt bzw. abrufbar, mit dem die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der Zweckvereinbarung signalisiert wird.





Abstimmungsergebnis:

einstimmig