Anlässlich des neuen stellv. Mitglieds, Herrn Fridolin Haars, erfolgt eine Pflichtenbelehrung durch Frau Vogelbusch, gemäß § 43 NKomVG, auf die nach den §§ 40-42 NKomVG einzuhaltenden Pflichten.

 

Nach Unterzeichnung wird die Verpflichtung aktenkundig gemacht. Die §§ 40-42 NKomVG sowie ein Auszug aus dem niedersächsischen Datenschutzgesetz werden als Druckfassung ausgehändigt.