Beschluss: einstimmig beschlossen


Entsprechend der Plangenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Bauabschnittes 3 der Deponie Varel vom 16.09.1992 muss die Oberfläche der Deponie nach Beendigung der Abfallablagerung mit einer Oberflächenabdichtung versehen und damit endgültig stillgelegt werden.


Der Landkreis hatte zunächst vor, die biologisch bedingten Setzungen der Deponieoberfläche abzuwarten. Das Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg als zuständige Genehmigung- und Überwachungsbehörde fordert jetzt die Vorlage eines Stilllegungskonzeptes für die Deponie Varel.

Die notwendigen Oberflächenabdichtungssysteme müssen entsprechend der technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASI) nach dem Stand der Technik hergestellt werden.


Basierend auf Kostenschätzungen eines Fachingenieurbüros geht die Verwaltung derzeit von Kosten in Höhe von rd. 7,3 Mio. € inkl. Mehrwertsteuer für die noch erforderlichen Rekultivierungsmaßnahmen aus. (Bei der Stilllegungsplanung zu berücksichtigen sind zusätzlich noch die Kosten der mindestens 30 Jahre durchzuführenden Nachsorge.)

Die Kostenabschätzung der Rekultivierungsmaßnahme geht von einer TASI-Abdichtung aus, die nach Auskunft des Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg den geltenden Bestimmungen entspricht und damit genehmigungsfähig wäre. Technische Gegebenheiten, die allgemeine Teuerungsrate – insbesondere beim Kunststoffpreis - und andere Faktoren können die Kosten beeinflussen.


Aufgrund der auf der Plangenehmigung und gesetzlichen Bestimmungen beruhenden Aufforderung des Gewerbeaufsichtsamtes ist eine Rekultivierungsplanung zeitnah zu erstellen.

Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, die Planung für die Rekultivierung der Deponie unmittelbar vorzunehmen.


Beschluss:

Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, die Planung zur Rekultivierung der Deponie Varel-Hohenberge nach den geltenden Vergabevorschriften unter Mitwirkung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises in Auftrag zu geben und die dafür erforderlichen Planunterlagen erarbeiten zu lassen.




Der Kreisausschuss wird um gleichlautende Beschlussfassung gebeten.



Abstimmungsergebnis:


- einstimmig -