Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der vorgeschlagenen Verwendung der zusätzlichen Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2009 und 2010, die durch das Konjunkturpaket II dem Landkreis Friesland gewährt werden, wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die avisierten Haushaltsmittel in entsprechender Höhe bewilligt werden und die notwendige Kofinanzierung durch den Landkreis Friesland gesichert ist.




I.
Vorbemerkung:
Gemäß § 3 Abs. 1 des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes werden die Finanzhilfen trägerneutral nach Maßgabe des Artikels 104 b des Grundgesetzes für Maßnahmen in folgenden Bereichen gewährt:

1.
Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur
a) Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur
b) Schulinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung)
c) Hochschulen (insbesondere energetische Sanierung)
d) kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung
(insbesondere energetische Sanierung)
e) Forschung


2.
Investitionsschwerpunkt Infrastruktur
a) Krankenhäuser
b) Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV)
c) ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV)
d) kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen)
e) Informationstechnologie
f) sonstige Infrastrukturinvestitionen

Einrichtungen gemäß Nummer 2 außerhalb der sozialen Daseinsvorsorge, die durch Gebühren und Beiträge vollständig zu finanzieren sind, werden nicht gefördert.

Als problematisch erweist sich insoweit der Hinweis auf Art. 104 b GG (Anlage). Nach dessen Absatz 1 kann der Bund Finanzhilfen gewähren, soweit das Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. Konkret heißt dies, dass beispielsweise Schulbauten nur dann zulässig sind, wenn der Anteil der energetischen Sanierung überwiegt, weil der Bund verfassungsrechtlich nicht für Schulen, aber für energetische Sanierung (abgeleitet aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG) zuständig ist. In § 3 Abs. 1 a) ZuInvG fehlt bei den Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur deshalb der Hinweis auf die energetische Sanierung, weil der Bund hier eine Gesetzgebungskompetenz aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG ableitet. Die Voraussetzung, dass förderfähig nur Maßnahmen sind, für die der Bund eine Gesetzgebungsbefugnis hat, gilt für alle Förderbereiche des § 3 Abs. 1 ZuInvG. Insbesondere auch Nr. 2 f) „Sonstige Infrastrukturinvestitionen“ muss in diesem Lichte ausgelegt werden.


Mit Ergebnissen der Gespräche zwischen den Ländern und dem Bundesfinanzministerium über die konkret zulässigen Förderzwecke wird in der nächsten Woche gerechnet. Sobald diese vorliegen, wird ergänzend berichtet.


II.
Grundsätzliches

Durch die seit Mitte 2008 sich abzeichnende Rezession in der globalen Wirtschaft droht ein kräftiger Einbruch der Konjunktur. Arbeitsplätze sind gefährdet, weil die Produktionskapazitäten nicht ausgelastet sind. Auch in Niedersachsen spüren mittelständische Betriebe, Großunternehmen und das Handwerk zunehmend die Folgen der weltweiten Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise. In dieser besonderen konjunkturellen Situation ist die Bundesrepublik – wie alle anderen staatlichen Akteure – gefordert, die Investitionen zu erhöhen und die Erwartungen der wirtschaftlichen Akteure zu stabilisieren.


Aus diesem Grunde haben sich der Bund und das Land – mit einer Kofinanzierung -durch das Konjunkturpaket II bereit erklärt, insbesondere den Kommunen zusätzliche Gelder in notwendige Infrastruktur– und Bildungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.


Die ausgewählten Investitionen müssen zusätzlich, nachhaltig und schnell umsetzbar sein, eine breite wirtschaftliche Wirkung erzielen und unfinanzierbare Folgelasten, beispielsweise bei Betriebskosten, vermeiden.

Zusätzlich bedeutet, dass die Maßnahmen nicht im aktuellen Haushaltsplan veranschlagt sind.

Das Land Niedersachsen weist darauf hin, dass neben den Vorgaben des Bundes den Kommunen keinerlei weitere Einschränkungen seitens des Landes auferlegt werden sollen. Der Bund stellt dem Land Niedersachsen insgesamt rd. 920 Mio. € zur Verfügung. Der Bund verlangt eine gemeinsame Kofinanzierung durch das Land Niedersachsen und die niedersächsischen Kommunen von insgesamt 25 %.


Von den rd. 920 Mio. € des Bundes erhalten die Kommunen im Land Niedersachsen insgesamt 723 Mio. €. Per Aufstockung durch Land/Kommunen ergibt sich insgesamt eine Zuweisung an die Kommunen im Land Niedersachsen in Höhe von 964 Mio. €. Dieser Betrag wird wie folgt verteilt:

1.
Pauschale Verteilung an die Kommunen

Die niedersächsischen Landkreise und Gemeinden werden 600 Mio. € zusätzlich investieren. Hierfür werden für die Kommunen Mittel des Bundes in Höhe von 450 Mio. € als Finanzhilfen pauschal in Form eines Budgets bereit gestellt. Der kommunale Finanzierungsanteil bei der Inanspruchnahme der Mittel in Höhe von insgesamt 120 Mio. € wird von den Kommunen als Eigenanteil erbracht.
Das Land stellt Finanzhilfen in Höhe von 30 Mio. € zur Unterstützung steuereinnahmeschwacher Gemeinden ebenfalls pauschal bereit. Der kommunale Eigenanteil am zur Verfügung stehenden Gesamtbudget von 600 Mio. € beträgt damit im Durchschnitt 20 %.

Auf der Gemeindeebene werden die Mittel im Verhältnis der Einwohnerzahl der Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde zur Gesamtzahl der Einwohner Niedersachsens aufgeteilt. Auf der Kreisebene werden entsprechend der Regelung auf der Gemeindeebene 90 % der Mittel im Verhältnis der Einwohnerzahl des Kreises und 10 % im Verhältnis der Fläche des Kreises zur Gesamtfläche Niedersachsens aufgeteilt.


Bei der Bemessung des im Einzelfall jeweils zu leistenden kommunalen Eigenanteils haben steuereinnahmestarke Kommunen einen größeren Anteil als steuereinnahmeschwache zu leisten. Der Eigenanteil der steuereinnahmeschwächsten Kommunalkörperschaft soll jeweils nicht mehr als 5 % und der der steuereinnahmestärksten Körperschaft nicht mehr als 25 % betragen.


Es ist eine unbürokratische und flexible Abwicklung der Pauschalzuweisungen an die Kommunen ohne unnötigen Verwaltungsaufwand vorgesehen. Den kommunalen Körperschaften soll ein größtmöglicher Spielraum bei der Verwendung der Mittel gewährt werden. 65 % der gesamten Mittel sollen in Maßnahmen der Bildungsinfrastruktur investiert werden.

Die Mittel sollen vorrangig für Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, Schulinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung) verwendet werden.


2.
Kommunale Förderschwerpunkte über Antragsverfahren
Insgesamt sind 364 Mio. € für kommunale Förderschwerpunkte vorgesehen, davon 273 Mio. € Bundesmittel.

Im Einzelnen:
2.1
Schulinfrastruktur
Die Schulinfrastruktur in Niedersachsen soll durch 200 Mio. € gefördert werden. Hierfür werden Bundesmittel in Höhe von 150 Mio. € bereit gestellt, die Kofinanzierung stellen in Höhe von 10 % die Kommunen (20 Mio. €) und zu 15 % das Land (30 Mio. €) bereit.

Zu der Verbesserung der Schulqualität gehört auch die Modernisierung der funktionalen Ausstattung von Schulen. Hier ist insbesondere bei den Schulgebäuden an den großen Sanierungs-, Modernisierungs- und Renovierungsbedarf gedacht. Der Schwerpunkt liegt bei der energetischen Sanierung. Die Investitionen in die Schulinfrastruktur Niedersachsens sollen die Ausstattung von Schulen verbessern helfen und zeitgemäße technische Hilfsmittel zur Verfügung stellen. Gleichzeitig dienen die energetischen Sanierungen von Schulen dazu, die Lernumgebung zu verbessern, ein Betrag zum Klimaschutz zu leisten und langfristig Energiekosten zu sparen.

2.1.1
Schulbaumaßnahmen
Mit diesen Investitionen soll die bauliche Situation der Schulen nachhaltig verbessert werden. Dabei ist es den Schulen möglich, ihre Ausstattungsqualitäten zu verbessern und erste bauliche Voraussetzungen für einen künftigen ganztägigen Schulbetrieb zu schaffen.



Zu den vorrangig zu fördernden Maßnahmen zählen:

- die Modernisierung von Unterrichts- und Fachräumen u. a. für den
naturwissenschaftlichen Unterricht und den Musikunterricht
- Ergänzung von Sammlungen, insbesondere durch moderne Medien
- der Umbau von Schulbibliotheken zu Mediotheken
- Schaffung von Aufenthaltsbereichen und Versorgungseinrichtungen, wie Mensen und
Schulküchen

Für diesen Bereich ist eine Gesamtsumme in Höhe von 139 Mio. € vorgesehen. Dieser Betrag soll nach Schülerzahlen an die jeweiligen Schulträger verteilt werden. Das heißt, die Landkreise bekommen je nach Schülerzahl eine Summe ausgezahlt. Die Schulträger können diese Summe insgesamt frei für Schulbaumaßnahmen verwenden und müssen die Beträge nicht auf die einzelnen Schulen herunterbrechen. Dadurch können auch größere Projekte finanziert werden. Die Schulträger können ca. 105,00 € pro Schüler rechnen. Somit wird es nicht zum so genannten „Windhundverfahren“ kommen und alle Schulträger werden gleichermaßen berücksichtigt.

2.1.2
Medienausstattung in den Schulen
Durch den frühen Umgang mit modernen Informationstechnologien erwerben junge Menschen sowohl persönliche Kompetenzen als auch berufliche Qualifikationen. Zur Verbesserung der Medienausstattung von Schulen sollen moderne Hilfsmittel und digitale Unterrichtsmedien zur Verfügung gestellt werden, vom interaktiven Whiteboard bis zum digitalen Klassenzimmer.

Für diesen Bereich werden 40 Mio. nach dem gleichen Verfahren wie bei den Schulbaumaßnahmen (sh. 2.1.1) an die jeweiligen Schulträger ausgezahlt. Hierbei soll jedoch ein Betrag vorab nur für Grundschulen ausgeklammert werden. Darüber hinaus sollen Soft- und Hardwareanschaffungen aus diesem Ansatz finanziert werden. Das Niedersächsische Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung wird zentrale Software für die Schulen anschaffen, um die Anschaffung insgesamt günstiger zu gestalten. Aufgrund dieser Maßnahmen lässt sich noch kein genauer Betrag pro Schüler benennen, aber auch in diesem Bereich sollen alle Schulträger gleichermaßen profitieren.


2.1.3
Modellprojekte an berufsbildenden Schulen, innovative Technologiezentren
Zur Stärkung der Berufsbildung und damit als Beitrag zur Wirtschaftsförderung werden im Rahmen von Modellprojekten an berufsbildenden Schulen innovative Technologiezentren geschaffen. Durch diese Zentren werden Impulse für eine innovative Berufsbildung in den Regionen ausgehen. Eine gut ausgestattete berufsbildende Schule und ein starkes Aus- und Weiterbildungsangebot unter Nutzung der neuesten Informationstechnologien sichern langfristig den Bedarf an hochqualifizierten Arbeitskräften. Diese gut ausgebildeten Fachkräfte sind Voraussetzung für eine positive wirtschaftliche Entwicklung auch in der Zukunft.

Nach einem noch auszugestaltenden Scoring-Verfahren sollen einzelne Berufsschulen Gelder erhalten, um sich zu Kompetenzzentren für folgende Bereiche weiterentwickeln zu können:

- Robotik und Mechatronik
- Vernetzungs-, Kommunikations- und Automatisierungstechnik
- Innovative Energie- und Versorgungstechnik
- Alternative Antriebstechnik für Fahrzeuge

Es sollen 21 Mio. € bereitgestellt werden.

2.2.
Kommunale Sportstätten
Der kommunale Sportstättenbau soll durch 50 Mio. € gefördert werden. Hierfür werden Bundesmittel in Höhe von 37,5 Mill. € bereitgestellt, die Kofinanzierung stellen in Höhe von 20 % (10 Mill. €) die Kommunen und zu 5 % (2,5 Mill. €) das Land bereit.

Der Bedarf an Fördermitteln bei kommunalen Sportstätten ist deutlich größer als die im Rahmen des Sportstättensanierungsprogramms vom Land zur Verfügung gestellt Haushaltsmittel. Er soll mit dem Förderschwerpunkt Sportstätten im Rahmen des Konjunkturpakets in Höhe von 50 Mill. € zusätzlich abgebaut werden. Zusätzliche Neubaumaßnahmen außerhalb von Sanierungsmaßnahmen werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gefördert.

Abweichend von der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Sanierung von Sportanlagen kann nunmehr jede Maßnahme in Höhe von 80 % der Ausgaben bezuschusst werden (Bundesanteil 75 %, Landesanteil 5 %). Der kommunale Anteil beträgt im Vergleich zur genannten Richtlinie nicht 70 %, sondern lediglich 20 %. Die in der vorgenannten Richtlinie festgelegte Höchstförderung von 250.000,00 € findet keine Anwendung. Den Kommunen steht die Möglichkeit offen, den Bau oder die Sanierung von Sportstätten aus der pauschalen Zuweisung aus dem Konjunkturpaket zu fördern. Eine Doppelförderung aus Mitteln der pauschalen Zuweisung sowie das Förderschwerpunkt der Sportstätten ist jedoch ausgeschlossen.

2.3
Breitbandverkabelung
Insgesamt stehen 50 Mill. € zur Verfügung, der Bund gewährt 37,5 Mill. €, Kommunen und Land jeweils 12,5 % (jeweils 6,25 Mill. €).

2.4
Krankenhäuser
Es stehen 50 Mill. € zur Verfügung, der Bund gewährt 37,50 Mill. €, die Kommunalbeteiligung liegt bei 10 %, die des Landes bei 5 %.

2.5
Hochwasserschutz im Binnenland
Es stehen insgesamt 7 Mill. € zur Verfügung, die kommunale Beteiligung liegt bei 10 %, die des Landes bei 15 %.

2.6
Altlastensanierung
Es stehen 7 Mill. € zur Verfügung, der Bund beteiligt sich mit 5,25 Mio. €, die Kommune mit 20 %, das Land mit 5 %. Altdeponien der Kommunen werden nicht gefördert.


Der Landkreis hat frühzeitig gehandelt:

Nachdem die ersten grundsätzlichen Ausführungen zu dem Konjunkturpaket II bekannt wurden, hat der Landkreis Friesland mit Schreiben vom 15.01.2009 beim Niedersächsischen Kultusministerium diverse Schulbaumaßnahmen beantragt, die zusätzlich sind, mithin nicht im Haushaltsplan 2009 genannt sind.

Das Niedersächsische Kultusministerium antwortete mit Schreiben vom 26.01.2009 dahingehend, dass man auf die Angelegenheit zurückkommen wolle, sobald konkrete Umsetzungsmaßgaben bekannt seien.

In dem Kreisausschuss des Landkreises Friesland wurde in seiner Sitzung am 04.02.2009 über diesen Sachverhalt berichtet.

III.
Vorschlag zur Verwendung der avisierten zusätzlichen Haushaltsmittel in den Haushaltsjahren 2009 und 2010
Bund und Land weisen darauf hin, dass es sich bei den Zuwendungsempfängern um zusätzliche Investitionen handeln muss. Dieses bedeutet, dass es sich um Maßnahmen handelt, die nicht im Haushaltsplan 2009 vorgesehen sind.

Die Kreisverwaltung schlägt vor, die durch das Konjunkturpaket II zusätzlich zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel grundsätzlich zu 100 % für die kreiseigenen Schulen zu verwenden.

Die Verwaltung schlägt unter Berücksichtigung der o. a. Verteilung vor, die zusätzlichen Haushaltsmittel wie folgt zu verwenden:

Zu 1.
(Pauschale Zuweisung an den Landkreis Friesland)
Dem Landkreis Friesland stehen pauschal ca. 3.800.000,00 € zur Verfügung (Investitionspauschale: ca. 3.550.000,00 €; Eigenanteil: ca. 250.000,00 €).
Damit liegt der Eigenanteil bei ca. 7 %.

Der Betrag soll nach bisherigem Kenntnisstand in 2 Tranchen in 2009 und 2010 zur Verfügung gestellt werden, mithin in 2009: ca. 1.900.000,00 € in 2010: ca. 1.900.000,00 €.

Vorschlag zur Verteilung:



1.1
Haushaltsjahr 2009


1.1.1
Haupt- und Realschule Bockhorn

Maßnahme:
Energetische Sanierung des Schulgebäudes aus den 70er-Jahren, der Pausenhalle sowie des Altbaus.

Gesamtkosten: ca. 1.300.000,00 €

Begründung:
Der Schulbau aus den 70er-Jahren ist stark sanierungsbedürftig. Zu den Maßnahmen gehört die Sanierung der Fassade durch ein Wärmedämmverbundsystem, der Austausch der Fenster sowie eine Dachsanierung im eingeschossigen Teil.

Kosten:
ca. 346.000,00 €

Des Weiteren soll die Pausenhalle umfassend saniert werden (Fassade, Dach).
Kosten:
ca. 204.000,00 €.

Auch soll der Altbau saniert werden. Zu den Sanierungsmaßnahmen gehört die Verbesserung der Dämmung, eine neue Beleuchtung, neue Fußböden sowie die Installation von Brandschutztüren.

Kosten:
ca. 750.000,00 €.

Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um zusätzliche Maßnahmen, die nicht im Haushaltsjahr 2009 vorgesehen sind. Sie waren grundsätzlich in dem Zeitraum von 2010 bis 2012 vorgesehen. Durch diese Maßnahmen erfolgt eine erhebliche Verbesserung des energetischen Zustands des Schulgebäudes, da zukünftig die Gas- und Stromverbräuche erheblich zurückgehen werden. Klimapolitisch ist diese Maßnahme ebenfalls zu begrüßen.

1.1.2
Haupt- und Realschule Sande

Maßnahme:
Infrastrukturmaßnahmen Ganztagsschulbetrieb

Gesamtkosten:
ca. 275.000,00 €

Begründung:
Durch die Errichtung der IGS in Schortens werden zukünftig auch Schortenser Schülerinnen/Schüler, die eine Hauptschule bzw. eine Realschule besuchen wollen, die HS/RS Sande besuchen. Die Berechnung hat vorbehaltlich der tatsächlichen Anmeldung ergeben, dass ab 2011/2012 alle Klassenräume im Schulgebäude vollständig ausgelastet sein werden. Auch aus diesem Grunde wurde für die HS/RS Sande ein Antrag auf Ganztagsschulbetrieb gestellt. Die Genehmigung bleibt abzuwarten. Sollte das Niedersächsische Kultusministerium diesen Antrag genehmigen, gilt es, für den Ganztagsschulbetrieb die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

Die Mensa soll nach Möglichkeit im Bestand (Pausenhalle etc.) errichtet werden. Durch diese Maßnahme sollen energetische Effekte erzielt werden.

1.1.3
Inselgemeinde Wangerooge

Maßnahme:
Sanierung des Grundschulgebäudes, ggf. Zuweisung für den Neubau einer Sporthalle.

Kosten:
50.000,00 €

Begründung:
Die Inselgemeinde Wangerooge erhält selbst pauschal 37.110,00 € (Eigenanteil: 9.278,00 €) durch das Konjunkturprogramm II.

Mit diesem Betrag ist es der Inselgemeinde Wangerooge allein nicht möglich, im notwendigen Rahmen sinnvolle Sanierungen nachhaltig durchzuführen. Die Verwaltung schlägt daher vor, der Inselgemeinde Wangerooge einen Betrag von 50.000,00 € für die Sanierung der Grundschule bzw. Kindergarten Wangerooge zukommen zu lassen. Durch diese Maßnahme wird die Bildungsinfrastruktur verbessert, ferner wird die Energiebilanz des ausgewählten Gebäudes erheblich verbessert.


1.1.4
Berufsbildende Schulen Jever

Maßnahme (Bauphase I):
Sanierung der Fassade, Austausch der Fenster, Dacherneuerung sowie Sanierung der Bauhalle

Kosten:
ca. 275.000,00 €

Begründung:
Das Schulgebäude der BBS Jever ist energetisch und technisch (Fenster lassen sich zum großen Teil nicht mehr öffnen) sanierungsbedürftig. Hierzu zählen insbesondere die Sanierung der Fassade (vorgesehen: Wärmeverbundsystem), der Austausch der Fenster sowie die Dachsanierung. Ferner ist die Bauhalle umfassend zu sanieren.

Diese Maßnahmen waren vorgesehen für die Haushaltsjahre 2010/2011. Durch diese Maßnahmen wird eine Energieeinsparung in Höhe von ca. 30. % erwartet.


1.2

Haushaltsjahr 2010

1.2.1
Berufsbildende Schulen Jever

Maßnahme (Bauphase II):

Sanierung der Fassade, Austausch der Fenster, Dacherneuerung sowie Sanierung der Bauhalle

Kosten:
ca. 1.625.000,00 €

Begründung:
Das Schulgebäude der BBS Jever ist energetisch und technisch (Fenster lassen sich zum großen Teil nicht mehr öffnen) sanierungsbedürftig. Hierzu zählen insbesondere die Sanierung der Fassade (vorgesehen: Wärmedämmverbundsystem), der Austausch der Fenster sowie die Dachsanierung. Ferner ist die Bauhalle umfassend zu sanieren.

Diese Maßnahmen waren vorgesehen für die Haushaltsjahre 2010/2011. Durch diese Maßnahmen wird eine Energieeinsparung in Höhe von ca. 30 % erwartet.


1.2.2
Haupt- und Realschule Zetel

Maßnahme:
Umbau/Sanierung eines Teilbereichs der Schule für den Ganztagsschulbetrieb.

Kosten:
ca. 275.000,00 €

Begründung:
Die Haupt- und Realschule Zetel beabsichtigt, zum 01.08.2010 Ganztagsschule zu werden. Hierfür gilt es, die notwendige Schulinfrastruktur zu schaffen.

Zu 2.1.1
(Schulbaumaßnahmen)
Es werden ausschließlich die Schülerzahlen der allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Friesland berücksichtigt. Zurzeit besuchen 7.386 Schülerinnen/Schüler die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Friesland. Unter Berücksichtigung eines Betrages in Höhe von 105,00 € pro Schüler sind somit Haushaltsmittel in Höhe von 775.530,00 € zu erwarten.

Es ist davon auszugehen, dass auch dieser Betrag in zwei Tranchen für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 zu jeweils
387.765,00 € zur Verfügung gestellt wird.
Der Eigenanteil liegt bei 77.553,00 €.


Es wird vorgeschlagen, die Beträge wie folgt zu verwenden:

2.1.1.1
Haushaltsjahr 2009

2.1.1.1.1
Haupt- und Realschule Hohenkirchen

Maßnahme:
Infrastrukturmaßnahmen für Ganztagsschulbetrieb

Kosten:
ca. 100.000,00 €

Begründung:
Für die HS/RS Hohenkirchen wurde ein Antrag auf Ganztagsschulbetrieb zum 01.08.2009 gestellt. Sollte der Antrag genehmigt werden, ist die notwendige Infrastruktur für den Betrieb der Ganztagsschule bereitzuhalten. Hierzu gehört auch die bauliche Herrichtung einer Mensa. Es ist angedacht, die Mensa durch den Umbau von zwei Klassenräumen herzurichten. Hierzu zählt auch die Verbesserung der sanitären Anlagen. Auch ist durch diese Maßnahme eine höhere Energieeffizienz zu erwarten.

2.1.1.1.2
Haupt- und Realschule Obenstrohe

Maßnahmen:
Umbau von Fachunterrichtsräumen, Fensteraustausch, Isolierungsmaßnahmen


Kosten:
ca. 200.000,00 €

Begründung:
Bei der HS/RS Obenstrohe sind im Haushaltsjahr 2009 diverse Maßnahmen vorgesehen (neue Fachunterrichtsräume Naturwissenschaften, Umbau eines Klassenraumes zur Mensa, Isolierungsmaßnahmen etc.). Durch die zusätzlichen Maßnahmen wird das Schuglebäude umfassend saniert und energetisch aufgewertet. Erhebliche Kosteneinsparungen bei der Energie sind die Folge.

2.1.1.1.3
IGS Friesland

Maßnahmen:
Insbesondere energetische Maßnahmen, ferner Verbesserung der Ausstattungsqualitäten, Erneuerung von Beleuchtungsanlagen etc.

Kosten:
ca. 87.765,00 €

Begründung:
Die Ausstattungsqualität in den kreiseigenen Schulen ist zu verbessern. Hierzu zählt auch die IGS Friesland, die in dem Schulgebäude der Hauptschule Schortens zum 01.08.2009 ihren Betrieb aufnehmen wird. Modernisiert werden sollen insbesondere Unterrichts- und Fachräume. Ferner sind in diversen Klassenräumen die Beleuchtungsanlagen abgängig und mithin zu erneuern. Durch diese Maßnahmen wird die Ausstattungsqualität in den Klassenräumen erheblich verbessert. Ferner erfolgt eine erhebliche energetische Sanierung.

2.1.1.2
Haushaltsjahr 2010

2.1.1.2.1
Diverse Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Friesland, auch IGS Friesland.

Maßnahmen:
Insbesondere energetische Maßnahmen, ferner Verbesserung der Ausstattungsqualitäten, Erneuerung von Beleuchtungsanlagen etc.

Kosten:
357.765,00 €


Begründung:
Die Ausstattungsqualität in den kreiseigenen Schulen ist zu verbessern. Hierzu zählt auch die IGS Friesland. Es gilt, insbesondere die Modernisierung von Unterrichts- und Fachräumen voranzutreiben. Ferner sind in diversen kreiseigenen Schulen die Beleuchtungsanlagen abgängig und mithin zu erneuern. Diese Maßnahmen waren in den nächsten Jahren vorgesehen. Durch diese Maßnahmen wird die Ausstattungsqualität in den Klassenräumen erheblich verbessert. Ferner erfolgt eine erhebliche energetische Sanierung.

2.1.1.2.2
Oldenburgisches Jugenderholungswerk Wangerooge (OJE)

Maßnahmen:
Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an und in der Jugendherberge.

Kosten:
30.000,00 €

Begründung:
Das OJE ist ein Verein, deren Mitglieder die Städte Oldenburg, Wilhelmshaven und Delmenhorst sowie die Landkreise Cloppenburg und Friesland sind. Das OJE hat den wichtigen Auftrag, die Erziehungsbemühungen der Schule und des Elternhauses zu unterstützen. Es ist eine wichtige pädagogische Einrichtung und bietet für die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen vielfältige Möglichkeiten. Die Jugendherberge des OJE befindet sich auf Wangerooge. Sie besteht aus mehreren Gebäudeteilen, die zum Teil stark sanierungsbedürftig sind.

Die Überprüfung des baulichen Zustands hat ergeben, dass für einen Betrag in Höhe von ca. 153.000,00 € die notwendigen Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchzuführen sind. Durch diese Maßnahmen wird das Gebäude in einen erheblich verbesserten energetischen Zustand versetzt.

Das OJE strebt an, von den Mitgliedskommunen jeweils einen Betrag in Höhe von 30.000,00 € erhalten zu können. Der Eigenanteil läge bei 3.000,00 €.

Da die Maßnahmen aus den dargestellten Gründen zu begrüßen sind, wird vorgeschlagen, dem OJE seitens des Landkreises Friesland einen Betrag in Höhe von 30.000,00 € zu gewähren, wenn die übrigen Mitgliedskommunen ebenfalls einen Betrag in Höhe von jeweils 30.000,00 € gewähren, so wie das OJE sich ebenfalls mit einem Betrag in Höhe von 3.000,00 € einbringt.


Zu 2.1.2
(Medienausstattung in den Schulen)
Unter Berücksichtigung eines vergleichbaren Verteilungsverfahrens wie bei den Schulbaumaßnahmen (sh. zu 2.1.1) sind Haushaltsmittel in Höhe von ca. 224.000,00 € zu erwarten.

Es ist davon auszugehen, dass auch dieser Betrag in 2 Tranchen für die Haushaltsjahr 2009 und 2010 zu jeweils 112.000,00 € zur Verfügung gestellt wird. Der Eigenanteil läge bei 22.400,00 €.

Es wird vorgeschlagen, die kreiseigenen Schulen vorrangig mit neuen/zusätzlichen Computern, Beamern sowie Whiteboards und Mediotheken auszustatten.

Zu 2.2.
(Kommunale Sportstätten)
Der Landkreis Friesland hat aufgrund des Sportstättensanierungsprogramms aus 2007 im Jahr 2007 insgesamt 15 Anträge auf Förderung von Sanierungsmaßnahmen in kreiseigenen Sporthallen beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport gestellt. Bislang wurde ein Antrag positiv beschieden (250.000,00 € für die umfassende Sanierung der Sporthalle der Haupt- und Realschule Varel).

Im Rahmen des Konjunkturpakets II fragte das Niedersächsische Innenministerium am 27.01.2009 beim Landkreis Friesland an, ob die im Jahr 2007 genannten Sanierungsmaßnahmen den Kriterien des Konjunkturpakets II entsprechen.

Daraufhin wurde dem Niedersächsischen Innenministerium mit Schreiben vom 29.01.2009 geantwortet, dass nachstehende Maßnahmen den Kriterien des Konjunkturpakets II entsprechen und mithin bei dem Konjunkturpaket II Berücksichtigung finden sollen (die Anträge liegen bereits beim Nds. Innenministerium) und werden somit – wie gefordert – umgestellt.

1.
Sporthalle der Haupt- und Realschule Obenstrohe
Maßnahmen:
– Erneuerung der Eingangstüren und Fenster

  • Erneuerung des Hallenbodens und der Hartflächen im Außensportbereich

  • Sanierung des Flachdaches

  • Erneuerung der ELA-Anlage

  • Sanierung der Duschanlage

Kosten: 589.600,00 €

2.
Sporthalle der HS/RS Jever
Maßnahmen:
– Erneuerung der Notausangstür

  • Erneuerung des Prallschutzes

  • Installation einer Absturzsicherung für die Tribüne

  • Sanierung des Umkleidegebäudes

  • Erneuerung der Verteilung und der Regelung der Heizung

  • Erneuerung der Hallenbeleuchtung

  • Erneuerung der Zaunanlage für den Bolzplatz

  • Sanierung des Hartplatzes

Gesamtkosten: 471.000,00 €

3.
Sporthalle des Lothar-Meyer-Gymnasiums Varel
Maßnahmen:
– Sanierung des Hallenbodens

  • Sanierung des Lichtbandes

Gesamtkosten: 80.000,00 €


4.
Sporthalle des Mariengymnasiums Jever in Jever
Maßnahmen:
– Entfernung von Innenmauerschäden

  • Erneuerung des Prallschutzes

  • Renovierung der Umkleide und Duschen

  • Erneuerung des Hallenschwingbodens

  • Erneuerung der Trennvorhänge

  • Erneuerung der Hallenbeleuchtung

  • Installation einer Absturzsicherung für die Tribüne


Kosten: 382.200,00 €


5.
Sporthalle der Hauptschule Schortens
Maßnahmen:
– Sanierung des Fitnessraumes

  • Erneuerung der Regelungslüftung

  • Erneuerung des Prallschutzes

  • Installation einer Tribünenabsturzsicherung

  • Erneuerung des Schwingbodens

  • Neuinstallation von Selbstschlussarmaturen

  • Erneuerung der Hallenbeleuchtung


Kosten: 465.500,00 €

6.
Sporthalle der Berufsbildenden Schulen Jever

Maßnahmen:
– Erneuerung des Prallschutzes

  • Erneuerung des Hallenschwingbodens

  • Erneuerung der Beleuchtung


Kosten: 229.500,00 €

7.
Sporthalle der Berufsbildenden Schule Varel

Maßnahmen:
– Erneuerung des Prallschutzes

  • Erneuerung des Hallenschwingbodens

  • Sanierung der Tribünenanlage

  • Erneuerung der Lüftungsanlage

  • Erneuerung der Beleuchtungsanlagen


Kosten: 539.500,00 €

8.
Sport- und Lehrschwimmbecken der Pestalozzischule Varel
Maßnahmen:
– Nachfugen des Schwimmbades

  • Erneuerung des Daches

  • Sanierung der Basketballständer

  • Sanierung der WC-Anlagen


Kosten: 267.000,00 €

9.
Sportplatz der Inselschule Wangerooge

Maßnahmen:
– Sanierung der Garage in dem der Rasenmähtraktor untergebracht ist

  • Erneuerung der Zaunanlage

Kosten: 67.500,00 €

10.
Sporthalle der Schule am Schlosserplatz, am Dannhalm
Maßnahmen:
– Erneuerung des Hallenschwingbodens

  • Installation eines Trennvorhangs


Kosten: 170.000,00 €

11.
Sporthalle des Mariengymnasiums Jever, Standort Schortens
Maßnahmen:
– Erneuerung des Prallschutzes

  • Erneuerung der Beleuchtungs

  • Sanierung der Tribünenanlage

  • Erneuerung des Hallenschwingbodens

  • Sanierungsmaßnahmen am Gebäude


Kosten: 500.000,00 €


12.
Sporthalle der HS/RS Bockhorn

Maßnahmen:
– Sanierung des Turnschuhgangs

  • Erneuerung des Prallschutzes

  • Erneuerung des Hallenschwingbodens

  • Erneuerung der Beleuchtungsanlage


Kosten: 294.500,00 €

13.
Sporthalle der HS/RS Hohenkirchen
Maßnahmen:
– Sanierung der Fugen

  • Erneuerung des Prallschutzes

  • Installation einer Absturzsicherung

  • Erneuerung des Hallenschwingbodens

  • Erneuerung der Belüftungsanlage

  • Erneuerung des Kunststoffbelages auf den Sportfreianlagen

  • Installation einer Tribünenabsturzsicherung der Sporthallen


Kosten: 404.500,00 €

14.
Sporthalle und Außensportanlagen der HS/RS Sande

Maßnahmen:
– Erneuerung der Gebäudefugen

  • Sanierungsmaßnahmen am Mauerwerk

  • Erneuerung des Prallschutzes

  • Installation einer Tribünenabsturzsicherung

  • Erneuerung des Schwingbodens

  • Erneuerung der Trennvorhänge

  • Erneuerung der Notstrom- und Fluchtwegbeleuchtung

  • Erneuerung des Hartplatzes (Kunstrasen)

  • Erneuerung der Rasenfläche


Kosten: 530.000,00 €

15.
Sporthalle der HS/RS Zetel
Maßnahmen:
– Erneuerung der Prallschutzwände

  • Erneuerung des Hallenschwingbodens


Kosten: 391.300,00 €



Zusammengefasst wird vorgeschlagen, die zusätzlichen Gelder aus dem Konjunkturpaket II für nachstehende bauliche/energetische Maßnahmen zu verwenden:





Objekt

Maßnahme

Programm

HHJ

Betrag, ca.

HS/RS Bockhorn

Energetische Sanierung von drei Schulgebäude-teilen

pauschal, sh. 1.1.1

2009

1.300.000 €

HS/RS Sande

Infrastrukturmaßnahmen für Ganztagsschulbetrieb

pauschal, sh. 1.1.2

2009

275.000 €

Inselgemeinde Wangerooge

Sanierung der Grundschule

pauschal, sh. 1.1.3

2009

50.000 €

BBS Jever

Energetische Fassaden-sanierung, Sanierung der Bauhalle, Bauphase I

pauschal, sh. 1.1.4

2009

275.000 €

BBS Jever

Energetische Fassadensanierung, Sanierung der Bauhalle, Bauphase II

pauschal, sh. 1.2.1

2010

1.625.000 €

HS/RS Zetel

Infrastrukturmaßnahmen für Ganztagsschulbetrieb

pauschal, sh. 1.2.2

2010

275.000 €

HS/RS Hohenkirchen

Infrastrukturmaßnahmen für Ganztagsschulbetrieb

Schulbaumaßnahme, Antragsverfahren, sh. 2.1.1.1.1

2009

100.000 €

HS/RS Obenstrohe

Fensteraustausch, Umbaumaßnahmen, Dämmmaßnahmen

Schulbaumaßnahme, Antragsverfahren, sh. 2.1.1.1.2

2009

200.000 €

IGS Friesland

Verbesserung der Ausstattungsqualität und der energetischen Effizienz

Schulbaumaßnahme, Antragsverfahren, sh. 2.1.1.1.3

2009

87.765 €

Diverse kreiseigene Schulen, auch IGS Friesland

Verbesserung der Ausstattungsqualität und der energetischen Effizienz

Schulbaumaßnahme, Antragsverfahren, sh. 2.1.1.2.1

2010

357.765 €

OJE

Sanierungsmaßnahmen, Erhöhung der energetischen Effizienz

Schulbaumaßnahme, Antragsverfahren, sh. 2.1.1.2.2

2010

30.000 €

Gesamtkosten




4.575.530 €



III.
Erleichterung im Vergabeverfahren
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat mitgeteilt, dass zwecks Beschleunigung investiver Maßnahmen im Sinne des Konjunkturpakets II nachstehende Maßnahmen vorgesehen sind:

- beschränkte Ausschreibungen für Bauaufträge nach der VOB/A bis zu einer
Wertgrenze von 1 Mill. € (bisher: 200.000 €),

- freihändige Vergabe von Bauaufträgen nach der VOB/A bis zu einer Wertgrenze von
100.000 € (bisher: 30.000 €) sowie
- beschränke Ausschreibungen und freihändige Vergaben für Liefer- und
Dienstleistungsaufträge nach der VOL/A bis zu einer Wertgrenze von 100.000 €
(bisher: 25.000 € bzw. 15.000 €).


IV.
Weiteres Vorgehen
Die Richtlinien des Niedersächsischen Kultusministeriums für die Mittelverwendung werden nach Abstimmung im Landeskabinett und Beschluss des Konjunkturpakets durch die Parlamente öffentlich gemacht. Es wurde seitens des Landes darauf hingewiesen, dass bis zur Veröffentlichung sich Anträge an die Landesschulbehörde oder das Ministerium erübrigen. Die technische Abwicklung dieses Teils des Konjunkturpakets soll über die NBank erfolgen. Genehmigungsbehörde wird aber das Niedersächsische Kultusministerium bzw. das Innenministerium bleiben.

Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass im Jahr 2008 vom Bund, Bundesministerium für Umwelt und Atomsicherheit, ein Investitionspakt zur energetischen Modernisierung sozialer Infrastruktur in finanzschwachen Kommunen aufgelegt wurde (sh. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der energetischen Erneuerung und Modernisierung von Gebäuden der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden).

Sollte aufgrund dieser Investitionsrichtlinie auch ein Investitionspakt 2009 aufgelegt werden, werden durch den Landkreis Friesland entsprechende Anträge bei der Bewilligungsstelle (NBank) gestellt.


Darüber hinaus gewährt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative Förderungsmöglichkeiten für neue Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung.

Auch hier wird der Landkreis Friesland entsprechende Anträge stellen.

Ferner plant das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz den Erlass einer Förderrichtlinie „Energieeffizienz“. Gegenstand der Förderung sollen Projekte sein, deren Maßnahmekombination innovativ und einzigartig ist. Das sollen vorrangig Projekte sein, bei denen die benötigte Wärmeenergie aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen und gleichzeitig der Energiebedarf durch Ausschöpfung der Effizienzpotentiale auf ein Minimum reduziert wird.

Es wird geprüft, inwieweit Maßnahmen bei kreiseigenen Liegenschaften den Anforderungskriterien der Förderrichtlinie „Energieeffizienz“ entsprechen. Sollte dieses der Fall sein, erfolgen entsprechende Antragsstellungen.




Der Landrat stellte das Konjunkturpaket II anhand der Vorlage vor.

Herr Janßen wies daraufhin, dass die Nachhaltigkeit wichtig sei und Herr Burgenger

war der Auffassung, dass für die IGS lediglich ein geringer Ansatz vorgesehen war.

Herr Thöle verwies aber auf die Haushaltsplanung, in der für die nächsten Jahre für die IGS erhebliche Mittel geplant seien. Ergänzend fügte der Landrat hinzu, dass die derzeitige Haupt- und Realschule in Schortens ebenfalls im Haushalt berücksichtigt sind.

Herr Burgenger fragte nach, ob denn im Hinblick auf die demografische Entwicklung zwei Standorte (Zetel/Bockhorn) in der friesischen Wehde Bestand haben.

Der Landrat verwies hierzu auf die Landespolitik, die erheblichen Einfluss auf die Entwicklung haben. Es werden Probleme insbesondere bei den Hauptschulen in Sande und Hohenkirchen erwartet. Hier wirke sich stabilisierend das Ganztagsangebot aus, das beide Schulen zukünftig anbieten.

Herr Thöle wies in Bezug auf Bockhorn darauf hin, dass es hier einen stabilen Realschulzweig gebe und in Zetel das LMG die Standortsicherheit unterstützt.








Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen / 1 Enthaltung