Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


Der Landkreis Friesland ändert rückwirkend zum 01.01.2009 die KMU-Richtlinie entsprechend dem beigefügten Entwurf durch die Einführung der neuen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung und der daraus resultierenden Vorgaben über die Landesrahmenrichtlinie des Landes Niedersachsen entsprechend dem beigefügten Entwurf.


Der Kreistag wird um gleiche Entscheidung gebeten.


Aufgrund der Änderung der bisherigen Gruppenfreistellungsverordnung in die neue Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGFVO) war die Richtlinie des Kreiswirtschaftsförderungsprogrammes (KMU-Richtlinie) zu überarbeiten. Bezüglich der wesentlichen Änderungen der Richtlinie wird auf die nachrichtliche Information (Vorlage Nr. 443/2009) verwiesen. Die Änderungen beinhalten lediglich formalrechtliche und keine weiteren inhaltlichen Aspekte.


Durch die Neufassung der KMU-Richtlinie wird auch dem Wunsch der NBank Rechnung getragen, die ein möglichst einheitliches formelles Regelwerk in den Kommunen in Niedersachsen durch eine vorgegebene Musterrichtlinie erreichen möchte.


Die veränderte und durch die Gremien der Gebietskörperschaften genehmigte Richtlinie ist der NBank zur Kenntnis vorzulegen.


Die Gesamtbelastung des Haushaltes für 2009 wird nicht verändert. Insgesamt stehen in diesem Jahr 200.000 € zur Verfügung. Durch die zusätzlichen Anreize wird davon ausgegangen, eine ausreichende Quantität und Qualität der Anträge zu erzielen, die die o. g. Mittel voll binden.


Abstimmungsergebnis:


- einstimmig -