Nachtrag: 17.03.2009 Nummer 1

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009.


Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen ist in der Sitzung am 11.03.09 über die Notwendigkeit unterrichtet worden, wegen der zusätzlichen Maßnahmen aufgrund des Konjunkturpakets II eine Nachtragssatzung und einen Nachtragshaushaltsplan für 2009 aufstellen zu müssen. Von dem ersten Entwurf der Nachtragssatzung und des Nachtragsplans hat der Ausschuss Kenntnis genommen.


Am Montag, dem 16.03.2009, hat das Land die zuwendungsfähigen Höchstbeträge für die Einzelpunkte des Konjunkturpakets veröffentlicht, so dass auf dieser Grundlage jetzt ein endgültiger Nachtragsentwurf aufgestellt werden kann. Gegenüber dem Entwurf der letzten Woche sind die Beträge für die Medienausstattung in Schulen leicht und die Beträge für den Schulbau um ca. 380 Tsd. Euro angehoben worden. Diese erhöhten Beträge können nicht mehr allein im Haushaltjahr 2009 ohne Netto-Neuverschuldung finanziert werden. Die Investitionsmaßnahme “Diverse Maßnahmen“ (I1.090 119.500) wird daher auf die Jahre 2009 und 2010 aufgeteilt; die Deckung des Landkreisanteils wird damit in Höhe von 37.909 Euro auf das Jahr 2010 verschoben (siehe Anlage, letzte Seite). Damit Aufträge bereits im vollen Umfang in 2009 erteilt werden können, wird die Gesamthöhe der Verpflichtungsermächtigungen um die Höhe des verschobenen Ausgabebetrages (379.092 Euro) erhöht.



Herr Höfer erläuterte, dass die Entwürfe der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplans an die jetzt vom Land veröffentlichten Förderungsbeträge angepasst worden seien. Der Zuwendungsbetrag für Medienausstattung habe sich leicht, der Betrag für Schulbau um ca. 380.000 Euro erhöht. Um mit den für die Gegenfinanzierung notwendigen Kreditaufnahmen nicht in die Situation einer Netto-Neuverschuldung zu kommen, seien die „diversen Baumaßnahmen an Schulen“ - und also auch deren Finanzierung - auf die Jahre 2009 und 2010 aufgeteilt worden.


Herr Wehnemann erläuterte anschließend kurz die geplanten Schulbaumaßnahmen. Wegen der erwarteten höheren Zuwendungen könnten auch die über die bisherigen Vorschläge der Verwaltung hinausgehenden Beschlüsse des Bauausschusses abgedeckt werden.


Er wies auch auf die Veränderungen des Vergaberechts, nämlich erweiterte Möglichkeiten der beschränkten Ausschreibung und der freihändigen Vergabe, hin. Es sei daher zu erwarten, dass das heimische Handwerk an der Maßnahmenvergabe beteiligt werden könne.


Kreistagsabgeordneter Koch und Kreistagsabgeordneter Janßen stellten den Anschub der Konjunktur als Hauptaspekt des Nachtrags heraus. Kreistagsabgeordneter Gramberger betonte, dass die Beschlüsse des Bauausschusses über die Schulbaumaßnahmen einstimmig gefasst worden seien.



Die Haushaltssatzung hat folgende Fassung:


1. Nachtragshaushaltssatzung 2009


Aufgrund des § 37 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in Verbindung mit § 65 der Niedersächsischen Landkreisordnung hat der Kreistag des Landkreises Friesland in der Sitzung am 25. März 2009 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:



§1


Mit dem Nachtragsplan werden






§ 2


Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 3.693.735 Euro um 453.059 Euro erhöht und damit auf 4.146.794 Euro neu festgesetzt.


§ 3


Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 285.000 Euro um 379.092 Euro erhöht und damit auf 664.092 Euro neu festgesetzt.


§ 4


Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.


§ 5


Der Hebesatz der Kreisumlage wird nicht geändert.



Jever, den 25. März 2009




Landrat



Abstimmungsergebnis:

- einstimmig -