Kreistagsabgeordneter Etzold regte an, bei Fristsetzungen wie z. B. in der Thematik „BbS Varel“ die Zeiten so einzuteilen, dass Vorschläge berücksichtigt werden könnten und ausreichende Zeiträume für Diskussionen gewährleistet seien.


Kreistagsabgeordneter Böcker verwies darauf, das Konzept biete die einmalige Chance, in Varel das Bildungszentrum auf dem Bundeswehrgelände über die BbS zu verwirklichen. Falls bis zum 31.03.2009 noch Gespräche zwischen Landkreis und Stadt Varel stattfänden, sollte ernsthaft über eine andere Weichenstellung nachgedacht werden.


Kreistagsvorsitzender Funke erklärte, die gesetzte Frist sei seit April 2008 bekannt und zweimalig bis nunmehr zum 31.03.2009 verlängert worden; eine weitere Diskussion werde er nicht zulassen. - Eine weitere Wortmeldung von Herrn Chmielewski zu diesem Thema ließ Herr Funke mit Verweis auf dessen Ausführungen zu TOP 10 nicht mehr zu.


Landrat Ambrosy teilte mit, heute Mittag habe er eine E-Mail der Stadt Varel erhalten, der nochmals ein Zahlenwerk beigefügt worden sei. Man werde die Daten eingehend auch im Sinne der Anregung nochmals prüfen und am Freitag, 27. März 2009, in dieser Angelegenheit ein Gespräch mit dem Vareler Bürgermeister führen.


In der heutigen Diskussion werde der Eindruck erweckt, dass das Konzept der Sache nach abgelehnt werde. Fakt sei aber, dass eine Finanzierungslücke von rd. 4 Mio. Euro bestehe. Niemand aber habe im vergangenen Jahr einen Weg aufgezeigt, wie diese Lücke geschlossen werden könne. Diese Aufgabenstellung sei leider nicht erfüllt worden und die Beschlusslage verändere sich daher nicht. Bei einem ersten Überprüfen der heute vorgelegten neuen Zahlen sei erkennbar, dass die Lücke nach Berechnungen der Stadt Varel 3,92 Mio. Euro betrage und der Vorschlag laute, ein Darlehen aufzunehmen.

Wie bereits zum 1. Nachtragshaushalt ausgeführt, sei dem Landkreis aufgrund der nicht gewollten Neuverschuldung eine weitere Darlehensaufnahme jedoch nicht möglich.


Kreistagsvorsitzender Funke ergänzte, die Gestaltung des Konzeptes habe im Übrigen nicht die Ausrichtung genommen wie sie der seinerzeit erteilte Auftrag beinhaltet habe.