Frau Klein sprach namens des „Vereins für ganzheitliche soziale Arbeit und Lernen Friesland e.V. “ . Man habe den Landrat angeschrieben, da die Kreisverwaltung dem Projekt Auflagen auf Basis einer DIN-Norm auferlegt habe. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung könne man es sich jedoch nicht leisten zukunftsorientierte Vorhaben auf diese Weise auszubremsen.


Der Verein habe viel Eigenarbeit geleistet; der Landkreis habe signalisiert, dass er das Projekt grundsätzlich unterstütze. Die Miete werde bezahlt, so dass hier kein Risiko bestehe. Man wolle jetzt endlich legitim in Betrieb gehen, ohne daran gehindert zu werden.


Der Fachbereich 14 der Kreisverwaltung habe die Auflage zur Schaffung eines barrierefreien Gebäudes und Bereitstellung behindertengerechter Parkplätze erlassen. Der Landkreis stehe in der Verantwortung, die Erfüllung dieser Vorgaben auch zu ermöglichen und die Anträge des Vereins in die entsprechenden Fachausschüsse zu geben, damit Gelder bereit gestellt werden könnten.


Landrat Ambrosy verwies auf die mehrfach stattgefundenen Gespräche zwischen Verein und Landkreis in dieser Angelegenheit. Eingehend habe man gemeinsam mit der Gemeinde Sande über die Machbarkeit des Vorhabens in verschiedenen Sondersitzungen beraten. Im Ergebnis habe die Gesamtfinanzierung des Vorhabens in Frage gestanden.


Der Verein habe für sich beschlossen, in Cäciliengroden ein Haus zu erwerben und seine Vorstellungen dort umzusetzen. Die von Frau Klein angesprochenen Auflagen träfen jeden Bauherrn, der eine öffentliche Einrichtung schaffe. Bei dem Mehrgenerationenhaus Sande gehe es um die Integration behinderter Menschen und um die Umsetzung von baugesetzlich vorgeschriebenen und notwendigen Auflagen.


Kreistagsvorsitzender Funke erläuterte Frau Klein, ihr sei nach den Ausführungen des Landrates eine Zusatzfrage möglich. Allerdings bewege man sich in der Thematik auf dem Gebiet des übertragenen Wirkungskreises, von dem der Kreistag nur mittelbar betroffen sei.


Landrat Ambrosy führte aus, der vom Verein im Februar 2009 gestellte Zuschussantrag sei im Zusammenhang der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket behandelt worden. Finanzausschuss und Kreisausschuss seien sich darin einig und hätten generell beschlossen, dass ausschließlich Bildungseinrichtungen des Landkreises aus diesen Mitteln gefördert werden sollten. Auch zwei weitere Antragsteller seien mit dieser Begründung negativ beschieden worden. Über den Februar-Antrag für eine Bezuschussung sei damit abschließend entschieden.


Mit Datum vom 24.03. habe er heute, am 25.03., einen weiteren Antrag von Frau Klein erhalten, so der Landrat. Fakt sei, dass für die Erfüllung gesetzlich normierter Auflagen kein Anspruch auf Bezuschussung bestehe. Wenn überhaupt, könne ggf. die Einrichtung als Ganzes bezuschusst werden. Hier sei auf die Beratung in den Fachausschüssen mit den Vertretern der Gemeinde Sande und des Landkreises zu verweisen. Frau Klein akzeptiere diese Entscheidung nicht; gleichwohl sei sie jedoch abschließend.