Beschluss: zur Kenntnis genommen


Nach Rücksprache mit den beratenden Fachanwälten wurde die Berufung vor dem Oberlandesgericht Oldenburg gegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg in der Schadensersatzklage gegen Fa. Nehlsen zurückgezogen.


Hintergrund ist der Hinweisbeschluss des Oberlandesgericht Oldenburg, in dem mitgeteilt wird, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung zurückzuweisen, weil diese voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg und die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung habe.

Die in dem Hinweisbeschluss dargelegte Argumentation halten die beratenden Anwälte sowie die Verwaltung weiterhin für nicht nachvollziehbar und rechtlich angreifbar; dies insbesondere, weil europaweit ausgeschriebene Entsorgungsverträge der Kommunen nicht ausreichend geschützt sind und negative finanzielle Folgen letztlich von den Bürgern zu tragen sind.


Ein weiterer Grund ist, dass seitens des Landkreises Friesland keine grundsätzliche Streitigkeit gegen die „gewerbliche blaue Tonne“ geführt wurde und in der Sache an sich weiterhin eine Verhandlungsbereitschaft gegenüber der Fa. Nehlsen über eine kommunale Blaue Tonne besteht.


Positiv wird zur Kenntnis genommen, dass die Fa. Nehlsen während der Verfahren mehrfach betont hat, dass man seinen vertraglichen Pflichten aus dem Altpapiervertrag in vollem Umfang nachkommt.


Ausschlaggebend war ferner, dass es sich „lediglich“ um eine Schadensersatzforderung für die Monate Mai und Juni 2008 handelt und durch die Rücknahme unnötige Verfahrens- und Gerichtskosten eingespart werden.


Vertraglich vorgesehene und vom Landkreis angebotene Verhandlungen mit der Fa. Nehlsen haben bisher leider nicht zu einem annehmbaren Ergebnis geführt. Trotz der derzeit prekären Situation auf dem Altpapiermarkt bleibt der Landkreis aber vom Grundsatz her verhandlungsbereit. Allerdings muss das Ergebnis für den Gebührenhaushalt tragbar und gegenüber den Bürgern zu verantworten sein.

Angesichts des bestehenden Bedarfs an Containerstandorten bei einem großen Teil der Bürger ist folglich die Entsorgungssicherheit im Bereich Altpapier weiter gewährleistet und auch die papiersammelnden Vereine sind weiterhin in das bestehende Altpapiererfassungssystem eingebunden.


Beschluss:

Nach kurzer Aussprache nahm der Ausschuss die Ausführungen zur Kenntnis.


Der Kreisausschuss wird ebenfalls um Kenntnisnahme gebeten.