Die nachfolgenden Kurzberichte wurden im Rahmen der Sitzung als Unterlagen dem Ausschuss zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung trug die Themen vor.



4.1 Personalveränderungen im Fachbereich Jugend und Familie


Neue Mitarbeiterin im ASD ist seit dem 15.04.2009 Frau Mielke, es handelt sich um eine zusätzliche Stelle.



4.2 Sonderfonds „DabeiSein!“


Die Landesstiftung „Familie in Not“ ist auf Anregung der Nds. Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, Frau Ross-Luttmann, um den Sonderfonds „DabeiSein!“ erweitert worden.


Über den Sonderfonds „DabeiSein!“ können Bildungs- und Freizeitmaßnahmen für Kinder gefördert werden, wie z.B.


  • Jugend- und Familienfreizeiten

  • Erholungsmaßnahmen

  • Kusgebühren für Musik- und Kunstschulen

  • Kurse der VHS

  • Mitgliedsbeiträge für Sport- und Musikvereine

  • Nachhilfeunterricht

  • Klassenfahrten

  • KiTa-Fahrten

  • Fahrtkosten für Oberstufenschüler

  • etc.


Die Obergrenze der Zuschüsse liegt jeweils bei 100,00 €. Im besonderen Einzelfall können auch höhere Zuschüsse gewährt werden.


Antragsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten der Kinder, für deren Bildungs- und Freizeitmaßnahme ein Zuschuss beantragt wird. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der gewöhnliche Aufenthaltsort in Niedersachsen liegt und das Kind eine allgemeinbildende Schule bzw. eine Tageseinrichtung für Kinder besucht.


Zuschüsse aus dem Sonderfonds „DabeiSein!“ können Personen erhalten, deren Bruttoeinkommen nicht höher ist als das 2,5-fache, bzw. bei Alleinstehenden nicht höher als das 4,5-fache, des Regelsatzes nach dem SGB II ist, oder die Sozialleistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz oder einen Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen. Der Sonderfonds „DabeiSein!“ ist jedoch eine nachrangige Hilfe, so dass staatliche Leistungen vorerst ausgeschöpft werden müssen.


Die Anträge auf Zuschüsse aus dem Sonderfonds „DabeiSein!“ werden über sogenannte „Servicestellen“ an das zuständige Stiftungsbüro gestellt. Dem Antrag müssen eine Kopie des Bescheides über den Bezug von Sozialleistungen oder Einkommensnachweise der letzten 3 Monate, der Antragsgrund (z.B. Rechnung einer Klassenfahrt) sowie ggf. eine Schulbescheinigung bei Beantragung von Zuschüssen für Jugendliche ab 16 Jahren beigefügt werden.


Im Landkreis Friesland können entsprechende Anträge über das Familien- und Kinderservicebüro des Landkreises Friesland gestellt werden.



In Bezug auf den Sonderfonds „DabeiSein!“ gab es Nachfragen, da im Internet auch das Mehrgenerationenhaus Sande als Servicestelle für diesen Fonds ausgewiesen sei. Frau Duit erläuterte, dies wäre bekannt und befände sich im Klärungsverfahren, der Online-Auftritt solle in diesem Punkt abgeändert werden. Den Schulen etc. sei bekannt, dass das Familien- und Kinderservicebüro eine Servicestelle für Anträge des Sonderfonds „DabeiSein!“ sei.


Herr Nack fragte nach, ob die Beantragung von Zuschüssen auch bei seinen Jugendfreizeiten möglich sei. Dies wurde von Frau Duit bestätigt, es müssten allerdings die Einkommensnachweise der letzten drei Monate oder der Sozialleistungsbescheid beigefügt werden.


Frau Rohlfs-Jacob wies darauf hin, dass z.B. Einrichtungen wie pro familia darüber informiert sein sollten, dass für den Sonderfonds „DabeiSein!“ Anträge beim Familien- und Kinderservicebüro und für „Familie in Not“ Anträge beim Fachbereich 23 zu stellen wären.




4.3 Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung


Im Rahmen des Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ gewähren Bund und Land Zuwendungen zur Förderung von Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen.


Der Landkreis Friesland hat für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren im Bereich der Tagespflege entsprechende Mittel gemäß der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung beantragt.


Für die Errichtung einer Großtagespflegestelle in den Räumlichkeiten des Nordwest-Krankenhauses Sanderbusch hat der Landkreis Friesland für die Errichtung von 10 neuen Betreuungsplätzen für unter Dreijährige insgesamt 65.000,00 € beantragt. Von der beantragten Zuwendung entfallen 50.000,00 € (5.000,00 € pro Platz) auf Umbaumaßnahmen und 15.000,00 € (1.500,00 € pro Platz) auf die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen. Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf 89.776,00 €, den Fehlbedarf trägt das Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch.


Das für die Bewilligung zuständige Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie hat mit Schreiben vom 06.05.2009 die beantragte Zuwendung in voller Höhe bewilligt.


Für die Errichtung einer Großtagespflegestelle in den Räumlichkeiten der ehemaligen Hausmeisterwohnung an der Pestalozzischule in Varel hat der Landkreis Friesland für die Errichtung von 10 neuen Betreuungsplätzen für unter Dreijährige ebenfalls insgesamt 65.000,00 € beantragt. Von der beantragten Zuwendung entfallen 50.000,00 € (5.000,00 € pro Platz) auf Umbaumaßnahmen und 15.000,00 € (1.500,00 € pro Platz) auf die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen.


Das für die Bewilligung zuständige Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie hat mit Schreiben vom 11.05.2009 die beantragte Zuwendung in voller Höhe bewilligt.




Der Ausschuss nahm die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis.