Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Teilnahme des Landkreises Friesland am Aktionsprogramm Kindertagespflege zur Kenntnis.


Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im Jahr 2008 die erste Säule des „Aktionsprogrammes Kindertagespflege“ gestartet. Das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierte Programm begleitet den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung mit dem Ziel, die frühkindliche Förderung zu verbessern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Zugleich soll potentiellen Tagespflegepersonen ein Anreiz gegeben werden, sich für dieses Aufgabengebiet zu entscheiden und sich nach dem fachlich akzeptierten Mindeststandard von 160 Stunden nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI) zu qualifizieren.


Zur Gewinnung, Qualifizierung und Vermittlung von Tagespflegepersonen werden bundesweit 200 Modellstandorte gefördert. Die Aufgabe der Modellstandorte besteht in der Entwicklung eines lokalen, arbeitsmarktpolitischen Gesamtkonzepts zur Gewinnung und Vermittlung der für den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagespflege erforderlichen Betreuungspersonen. Eine weitere Aufgabe ist der Auf- und Ausbau einer lokalen familienfreundlichen Infrastruktur.


Im Rahmen einer Interessenbekundung hat sich der Landkreis Friesland mit der geplanten Errichtung eines Familien- und Kinderservicebüros mit Großtagespflegestelle am Standort des Nordwest-Krankenhauses Sanderbusch für die Teilnahme am „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ beworben. Die für die Auswahl der 200 Modellstandorte zuständige „ESF-Regiestelle“ hat das Vorhaben des Landkreises Friesland als förderwürdig beurteilt, so dass der Landkreis Friesland einen Antrag auf Förderung des Modellvorhabens gestellt hat.


Der Landkreis Friesland erhält nach entsprechender Bewilligung (die Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns liegt bereits vor) für das Modellvorhaben Sanderbusch ab dem 01.04.2009 eine Förderung in Höhe von 100.000 €, die sich auf einen Förderzeitraum von drei Jahren verteilt. Von der Fördersumme werden sowohl die erforderlichen Personalkosten für die Besetzung des Familien- und Kinderservicebüros Sanderbusch als auch die anfallenden Sachkosten anteilig finanziert. Den notwendigen Eigenanteil des Landkreises Friesland in Höhe von insgesamt 100.399,96 € teilen sich der Landkreis Friesland und das Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch mit je 50.199,98 €. Der Eigenanteil verteilt sich ebenfalls auf den Förderzeitraum 01.04.2009 – 31.03.2012.


Für die Errichtung des Familien- und Kinderservicebüros mit Großtagespflegestelle am Standort des Nordwest-Krankenhauses Sanderbusch sind zudem Investitionskostenzuschüsse aus Bundes- und Landesmitteln beantragt worden, die nunmehr bewilligt worden sind. Die Investitionskostenzuschüsse betragen maximal 65.000,00 € für die Errichtung von 10 neuen Betreuungsplätzen für unter Dreijährige im Rahmen der Großtagespflegestelle Sanderbusch. Den für die Investitionen notwendigen Eigenanteil trägt das Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch. In der Großtagespflegestelle werden z.B. Rand-, Wochenend-, sowie Nachtzeiten abgedeckt.


Die zweite Säule des „Aktionsprogrammes Kindertagespflege“, die sich mit der (Weiter-)Qualifizierung der Tagespflegepersonen sowie der Zertifizierung der entsprechenden Bildungsträger durch ein bundeseinheitliches Gütesiegel beschäftigt, wird voraussichtlich im Mai/Juni ausgeschrieben.


Der Landkreis Friesland wird sich ebenfalls an der zweiten Säule des „Aktionsprogrammes Kidertagespflege“ beteiligen, da der Landkreis Friesland die Tagespflegepersonen in Eigenregie durch die pädagogischen Mitarbeiter des Familien- und Kinderservicebüros ausbildet und die bislang veröffentlichten Voraussetzungen für die Erlangung des Gütesiegels bereits erfüllt. Eine für das „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ notwendige Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit hinsichtlich der Auswahl und Qualifizierung von potentiellen Tagespflegepersonen aus dem Pool der Leistungsbezieher nach dem SGB III wird im Landkreis Friesland ebenfalls umgesetzt.


Der Jugendhilfeausschuss wird in den nächsten Ausschusssitzungen über den Sachstand des Modellprojektes Sanderbusch sowie über die Partizipation an der Säule II des „Aktionsprogrammes Tagespflege“ informiert werden.



Nach der Vorstellung der Vorlage durch Frau Papen gab es eine Nachfrage, ob z.B. durch die Großtagespflegestelle der Bestand der Kindertagesstätten gefährdet werde. Frau Papen erläuterte, dies sei nicht der Fall. Die Implementierung einer Krippe mit nachhaltigem Bedarf setze den Besuch von 12 bis 15 Kindern voraus, gerade in ländlichen Bereichen werde diese Anzahl nicht erreicht. In diesen Bereichen werden bis zu 10 Kinder durch die Großtagespflege betreut. Sollte sich ein Bedarf mit einer nachhaltigen, erhöhten Wirkung zeigen, so ziehe sich die Tagespflege zurück und es werde eine Krippe installiert. Darüber hinaus decke die Tagespflege Sonderöffnungszeiten ab, die über die Tageseinrichtungen für Kinder nicht gewährleistet werden. Die Tagespflege beim NWK Sanderbusch stelle eine Besonderheit dar, insbesondere würden Betreuungszeiten z.B. an Samstagen und Sonntagen bis zu 24 Stunden abgedeckt werden.