Kenntnisnahme/Empfehlung:

Die Verwaltung bittet das Gremium um Kenntnisnahme.


Frau Renken berichtet, dass in den letzten Jahren die Schulbegleitungen stark zugenommen hätten und die Kosten dadurch stark gestiegen wären. Auf Grund des Fachkräftemangels wird verstärkt auf Nichtfachkräfte zugegriffen. Das SGB VIII sieht eine Einzelfallprüfung vor, welche jedem Schüler ermöglicht, eine eigene Schulbegleitung zu bekommen. Um die angespannte Situation zu entschärfen und nicht in einer Klasse mehrere Schulbegleiter im Unterricht zu haben, sollte darüber nachgedacht werden, eine Poollösung zu installieren. Es gäbe verschiedene Formen der Poollösung. Frau Renken verweist auf den Landkreis Wittmund, der in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Friesland/Wittmund eine infrastrukturelle Schulbegleitung installiert habe. Bei einem solchen Modell würde der Schule eine gewisse Anzahl an Schulbegleitern zugewiesen werden. Die Schule würde die Schulbegleiter dort einsetzen, wo sie benötigt werden. Entsprechende Modellprojekte werden Landesweit diskutiert.

Die Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch schildert die diesbezüglichen Problematiken aus dem Bereich der Jugendhilfe (§ 35a SGB VIII). Diese Art der Eingliederungshilfe umfasst u.a. Kinder mit seelischer Behinderung, von seelischer Behinderung bedrohte Kinder, sowie Kinder mit einer geistigen Behinderung. Hier sehe das Gesetz einen Rechtsanspruch auf Einzelfallhilfe vor. Das Kultusministerium, sowie das Sozialministerium seien mittlerweile im Gespräch. Der § 35a SGB VIII sei auf Bundesgesetzgebungsebene beschlossen worden, von daher müsse genau überlegt werden, wie zukünftig mit dieser Problematik umgegangen werde.

Herr KTA Wilken stellt die Frage in den Raum, warum der Landkreis nicht dem Beispiel der Kreisvolkshochschule Wittmund folgt.

Frau Renken verweist auf die geringere Anzahl der Schulen im LK Wittmund und das die Organisationsstruktur in Wittmund das Jugendamt und das Sozialamt zusammenfasst. Wir könnten uns damit nicht vergleichen.

Frau KTAe Lammers stellt die Frage, ob es bereits einen Austausch mit anderen Schulen gäbe und ob sich Schulen eine Poollösung vorstellen könnten.

Frau Renken bejaht dieses und ergänzt, dass Schulen die Poollösung sehr begrüßen würden.

Der Vorsitzende Herr Kruse unterbricht die Sitzung und fordert Frau Neumann (Schulleiterin IGS Süd) auf, ihre Frage zu stellen.

Frau Neumann berichtet aus ihrem Schulalltag. Sie sieht einen großen Vorteil in den Poollösungen und erklärt die Probleme, die bei einer Einzelfallentscheidung entstünden. Die Schulbegleitungen seien immer zeitlich begrenzt und es immer werde betont, dass diese wieder aufgehoben werden können, was bei den Schülern zu großer Unruhe führe. Die Schulbegleiter könnten sich ebenfalls durch die kurzfristigen Arbeitsverträge nicht sicher und gewürdigt fühlen. Durch Kontakt mit anderen Schulen, die bereits eine Poollösung haben, wäre man darüber informiert, dass dort eine gewisse Sicherheit und Ruhe drin sei. Hierdurch steige die Anzahl der Personen, die sich auf die längerfristigen Verträge einlassen, enorm.

Herr Merten fügt das Problem erkrankter begleiteter Kinder ein. Die Schulbegleiter werden für diesen Tag nicht entlohnt, könnten bei einer Poollösung aber für andere Kinder da sein.

Die Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch gibt an, dass man ein Konzept entwerfen und dieses vorstellen werde.

Der Landrat Herr Ambrosy verweist auf das landesweite Problem, welche in Gänze gelöst werden müsse.

Der Vorsitzende Herr Kruse führt die Sitzung weiter fort.

Frau KTAe Sudholz Idee ist es, dieses Problem landkreisübergreifend zu lösen, damit dies finanziell tragbar gemacht werden würde.

Der Landrat Herr Ambrosy erklärt, dass es 3 unterschiedliche Stoßrichtungen gäbe. Die erste Lösung sei eine auf Bundesebene. Man wolle eine gewisse Flexibilisierung. Durch das Thema Fachkräftemangel komme auch hier Bewegung hinein. Der zweite Vorstoß sei auf Landesebene. Dort hätte man immer auf die bundesrechtliche Möglichkeit hingewiesen. Nun merke man dort auch, dass es pädagogisch keinen Sinn macht, wenn drei oder vier Schulbegleiter in einer Klasse den Unterricht begleiteten. Der dritte Punkt wäre, dass jeder Landkreis eine Lösung für sich erarbeite. Er ist der Meinung, dass es zu lange dauern würde, bis es eine bundesgesetzliche Lösung gibt.

Herr KTA Wilken vergewissert sich, ob es nicht in drei Monaten auf Bundesebene zu Änderungen käme.

Die erste Kreisrätin Frau Vogelbusch versichert, man werde ein Konzept erarbeiten und dieses im Jugendhilfe- sowie im Schulausschuss vorbringen, um eine Entscheidung im Kreistag herbeizuführen.