Unter TOP 12.2 wurde der Eilantrag der Kreistagsabgeordneten Kindo zur

Forderung einer höheren Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und

Heizung – KdU – für ALG II-Beziehende einstimmig aufgenommen.


Die BfB-Fraktion beantragte, TOP 3.3.2 – Anpassung der Zweckverbandsumlage – aus dem nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil zu verlagern. Diese Angelegenheit sei grundsätzlich für die Öffentlichkeit bestimmt, zumal die Mehrbelastung gebührenwirksam werde. Ggf. sollte der Punkt zumindest gesplittet werden in öffentlichen und nichtöffentlichen Teil.


Auch die Beantwortung der Anfrage zur Kapitalerhöhung der EWE solle gesplittet werden; an diesen Ausführungen bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse.


Kreistagsabgeordneter W. Janßen bat namens der BfB-Fraktion darum, seitens der Verwaltung Stellung zu TOP 3.3.3 – Firma Heinen GmbH – zu nehmen.


Der Kreistag stimmte dazu wie folgt ab:


a) Absetzung TOP 3.3.3 /nichtöffentlich– Fa. Heinen GmbH -

Bei 7 Gegenstimmen verblieb es dabei, den Punkt abzusetzen. Der Landrat signalisierte, er werde allgemeine Informationen zur weiteren Vorgehensweise unter „Mitteilungen“ vortragen.


b) Aufsplittung Beantwortung EWE-Anfrage

Landrat Ambrosy verwies darauf, dass letztmalig im Wirtschaftsausschuss ausführlich öffentlich über die nicht der Geheimhaltung unterliegenden Dinge informiert worden sei. Alle darüber hinaus gehenden Fragen müssten aber aus gesetzlichen Gründen zwingend im nichtöffentlichen Teil behandelt werden.


Auf ausdrückliche Nachfrage von Herrn Funke bat Herr Just darum, seine Fragen umfassend zu beantworten, wenn auch in Teilbereichen die öffentlichen Informationen bereits erfolgt seien.


Herr Funke stellte in diesem Zusammenhang fest, wenn er auch nicht in öffentlicher Sitzung ausführlich Stellung nehmen könne, so vertrete er doch den Standpunkt für eine Sonderausschüttung der EWE an die Kommunen. Hierfür gelte es Mehrheiten in den EWE-Gremien zu erzielen. - Der Landrat pflichtete dieser Auffassung bei.


c) TOP 3.3.2 – Zweckverbandsumlage


Landrat Ambrosy schlug eine Splittung vor:

Die Ausführungen zu Beschlussvorschlag – Absatz 1 – könnten im öffentlichen, Ausführungen zum zweiten Absatz müssten wegen des vertraglichen Schwebezustandes und des Datenmaterials im nichtöffentlichen Teil erfolgen.


Die Tagesordnung wurde mit den vorstehenden Maßgaben festgestellt.