Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Joachim Müller aus Zetel stellte verschiedene Fragen an Landrat Ambrosy:


Am 28.11.2008 habe der Kreistag einen Anstieg der Müllgebühren beschlossen. Nun werde erneut auf die Probleme der mechanisch-biologischen Anlage und die damit verbundene weitere Gebührenerhöhung verwiesen. Herr Müller hinterfragte, um welche Art Probleme es sich handele und ob die Billigkeitsregelung nach § 315 BGB erfüllt sei.


Landrat Ambrosy verwies auf die Insolvenz der Firma Horstmann, die eine unfertige Anlage hinterlassen habe. Wegen dieser Insolvenz sei eine Mängelbeseitigung durch die Firma nicht möglich. Die Geschäftsführung des Verbandes habe daher die Anlage fertiggestellt und den Durchsatz von 400 t/Woche auf durchschnittlich 1.200 t/wöchentlich gebracht.


Niemand könne mit der entstandenen Situation zufrieden sei; eine Gebührenerhöhung sei nicht gewollt, aber unabwendbar. Von einer neuerlichen 16 %igen Erhöhung sei nicht die Rede; eine Nennung von Prozentzahlen zum jetzigen Zeitpunkt sei unseriös. Zunächst bedürfe es einer intensiven Erörterung.


2008 habe man nach langer Zeit um 16 % die Gebühren erhöht; Friesland liege damit vom Gebührenniveau aber noch gut. Zu diesem Zeitpunkt sei man davon ausgegangen, für einige Jahre nicht weiter erhöhen zu müssen. Um so ärgerlicher sei die nunmehr eingetretene Situation. Es gelte jedoch, sich der Problematik zu stellen.


Die Anlage funktioniere mittlerweile und produziere mehr Energie als man verbrauche. Es bleibe eine Restmenge pro Woche, die man durch Dritte verarbeiten lassen müsse. Hierzu gebe es drei Varianten:


Verbrennung; diese koste mit Transport über 180 Euro/t

Lieferung an eine andere technische Anlage: mit Transport koste dies ca. 90 Euro/t

oder

die Schaffung einer Trockenvergärungsanlage als neue technische Einrichtung.


Diese Lösung biete sich an, da sie nach heutigen Schätzungen bei ca. 50 Euro/t liege. Darüber müsse aber noch intensiv beraten werden, um die für den Bürger am geringsten belastende Lösung zu finden.


Im Zweckverband werde beraten und sodann über die Haushaltsberatungen im Dezember 2009 eine Lösung verabschiedet.



Weitere Fragen:


Welche weiteren Kosten bei den Müllgebühren kommen auf die Bürger zu durch Beschlüsse, die unsere Bundesregierung gefasst hat?

Wie steht es mit der Billigkeit nach § 315 BGB?

Wie gestaltet der Landkreis Friesland die Altpapier- und Altglasentsorgung?


Landrat Ambrosy verwies auf die Möglichkeit der Teilnahme als Zuhörer an öffentlichen Fachausschuss-Sitzungen. Alle gestellten Fragen seien dort bereits behandelt.


Die Blaue Tonne übernehme der Landkreis wieder in eigene Regie; es gebe gute Ausschreibungsergebnisse.


Zum Koalitionsvertrag:

Die Mehrwert- und Umsatzsteuerpflicht für kommunale Krankenhäuser und Rettungsdienst werde nicht, für öffentliche Abfallentsorgungsbetriebe jedoch wahrscheinlich weiter bestehen. Der Koalitionsvertrag sage hierzu Widersprüchliches aus; der Landrat erläuterte dies.


Eine erhebliche weitere Gebührensteigerung stünde an, wenn die Steuerpflicht für öffentlich-rechtliche Entsorgungsbetriebe komme. Daher stritten der Nds. Landkreistag und der Dt. Landkreistag um eine Lösung im Sinne der kommunalen Abfallentsorger.


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Kreistagsvorsitzender Funke hatte die Kreistagssitzung zu Beginn der Einwohnerfragestunde verlassen. Da weitere Wortmeldungen nicht vorlagen, schloss nunmehr stellv. Kreistagsvorsitzender Lahl die öffentliche Kreistagssitzung um 16.10 Uhr. Der Kreistag setzte seine Beratungen in nichtöffentlicher Sitzung ab 16.15 Uhr fort.