Beschluss: einstimmig beschlossen

Landrat Ambrosy verlas die folgenden Ausführungen zum formellen Sitzübergang:


Mit Feststellungsbeschluss vom 24. Juni 2009 hat der Kreistag festgestellt, dass das Kreistagsmandat von Frau Sabine Haltern zum 31. Juli 2009 durch Verzicht nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 NLO endete.


In meiner Funktion als Kreiswahlleiter stelle ich fest:


Nachrücker von Frau Haltern ist über den SPD-Wahlvorschlag über die Listenwahl im Wahlbereich 3/Sande, Schortens Herr Günther Heußen aus Schortens, Anne-Frank-Straße 20.“


Landrat Ambrosy hieß Herrn Heußen willkommen; er habe dem Kreistag von 1996 bis 2006 bereits angehört.


Auf Nachfrage des Landrates erklärte Herr Heußen, er sei bereit, als Nachrücker für Sabine Haltern das Kreistagsmandat anzutreten.


Der Landrat stellte gemäß § 44 Abs. 1 und 6 des Nds. Kommunalwahlgesetzes formell den Übergang des Sitzes auf Herrn Günther Heußen fest.


Der Kreistag beschloss sodann gemäß § 31 und § 32 Abs. 2 NLO einstimmig wie folgt:


Herr Günther Heußen, Anne-Frank-Straße 20, Schortens, ist als

Ersatzperson für Frau Sabine Haltern in den Kreistag des Landkreises

Friesland nachgerückt.


Landrat Ambrosy verpflichtete Herrn Heußen sodann gemäß § 39 Abs. 1 NLO per Handschlag, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. -


Es erfolgte sodann die Pflichtenbelehrung durch den Landrat gemäß § 23 i. V. m. § 35 Abs. 3 NLO auf die Herrn Heußen nach den §§ 20 bis 22 NLO obliegenden Pflichten:


- Amtsverschwiegenheit

- Mitwirkungsverbot

- Vertretungsverbot


Herr Heußen leistete die Unterschrift zur Pflichtenbelehrung; der Landrat händigte ihm eine Ausfertigung der NLO aus.