Nachtrag: 21.10.2009 Nummer 1

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Im folgenden werden an dieser Stelle nur die öffentlich zulässigen Auskünfte der Verwaltung zu den gestellten Fragen der BfB-Fraktion aufgeführt. Im Wirtschaftsausschuss am 23. September 2009 wurde sehr eingehend über den Sachverhalt des Verkaufs an EnBW berichtet. Im Ergebnis ist ein allgemein akzeptierter Beschlussvorschlag zur Erlangung einer höheren EWE-Gewinnbeteiligung des Landkreises gefunden worden (keine Substanzaufzehrung).


Landrat Ambrosy verwies insofern auf die in der Angelegenheit erschienenen Presseartikel sowie die Protokollierung des WTKF vom 23. September 2009.


Die folgenden Ausführungen basieren auf den von Landrat Ambrosy im weiteren Sitzungsverlauf verlesenen Antworten der Verwaltung:


Grundlegend wird vor der Beantwortung der BfB-Anfrage vom 18.10.2009 auf folgendes hingewiesen:


Die angesprochene Unterrrichtungspflicht der Vertreter des Landkreises Friesland in der Verbandsversammlung des Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverbandes (EWE Verband) erstreckt sich -wie bereits zur WTKF-Ausschusssitzung am 23.09.2009 dargelegt- ausschließlich auf die Verbandsversammlung und auch nur dann, wenn einer Unterrichtung keine anderen gesetzlichen Hinderungsgründe entgegenstehen. Die Unterrichtungspflicht besteht jedoch nicht für den Verbandsausschuss und eben hier sind die Belange der Beteiligungen WEE GmbH, EEW GmbH und EWE Verband Beteiligungen GmbH angesiedelt.


Anfang 2008 war der gesamte europäische Energiewirtschaftsmarkt starken Schwankungen ausgesetzt, so dass sich neue Entwicklungs- und Kooperationsmöglichkeiten ergaben, denen sich die EWE AG auch nicht verschlossen hatte (grade vor dem Hinter-grund, dass der E.On-Anteil nicht dauerhaft durch den EWE-Verband gehalten sollte). So gab es mehrere unverbindliche Angebote (indicative offers), u.a. von Gasprom, Gaz de France, EnBW, die näher geprüft worden sind (EWE-Pressemeldung vom 24.04.2008).


Die exakten vertraglichen Regelungen unterliegen aus Wettbewerbsgründen der Geheim-haltung und können nicht offen gelegt werden.


Die Grundlage für den Verkauf von 26 % der EWE AG-Anteile ist bereits mit dem Be-schluss zur Übernahme der ehemaligen E.On-Anteile gelegt worden. Von den beiden Beteiligungsgesellschaften EEW GmbH und WEE GmbH wurden zum Kauf dieser E.On- Anteile Darlehen von insgesamt 640 Mio. € aufgenommen, die nicht keiner laufenden Tilgung unterliegen, sondern für die lediglich Zinsen gezahlt werden. Diese Darlehen werden 2012 fällig. Entweder hätte eine Prolongation für diese Darlehen angestrebt werden müssen und dann hätte man auch eine Tilgung berücksichtigen müssen oder aber man trennt sich wieder von dem 26% EWE AG Anteil, um die Darlehen 2012 in einer Summe tilgen zu können.


Der mittelfristige Wiederverkauf war, wie bereits eingehend erläutert, von Anfang an geplant, da eine Tilgung durch den Verband und sein Gesellschaften zu mindestens bis 2012 nicht geleistet werden kann.


Durch die Anteils-Geschäfte der EWE AG mit der VNG und swb AG werden auch bei der EWE AG Verbindlichkeiten in Höhe von 1,5 Mrd. € demnächst zu Rückzahlung fällig;
1,0 Mrd. € 2014 und 500 Mio. € 2019, so dass auch die EWE AG mittelfristig auf enorme Kapitalmittel angewiesen ist.


Auf dieser Ausgangsbasis sind auch die diversen Sondierungsgespräche mit potentiellen Partnern geführt worden.


Aussage BfB:EnBW übernimmt 26% der bisher kommunalen EWE-Anteile. Der Kaufpreis dafür beträgt 1,65 Mrd. €. Im Zuge des Einstiegs von EnBW erhält die EWE eine Kapitaleinlage von 1,35 Mrd. €. Von dieser Kapitaleinlage entfallen 26% (= 350 Mio. €) auf EnBW, 74% (= 1 Mrd. €) entfallen auf die kommunalen Anteilseigner.“


Diese Aussage ist nicht zutreffend, da durch die vielschichtigen Verträge (Multiples) unterschiedliche Zahlungsströme und Anteilsverkäufe sowie Kapitalerhöhungen eingetreten sind. Die rechtliche Situation ist bereits in der WTKF-Sitzung am 23.09.2009 dargestellt worden.


Verkürzt wiedergegeben:


a) WEE GmbH veräußert ca. 10 % EWE-Anteil für 650 Mio. € an EnBW
- damit können dann 2012 die 640 Mio. € Darlehen aus dem E.On-Anteilskauf abgelöst und die bis dahin anfallenden Zinsen gedeckt werden.


b) EWE AG führt Kapitalerhöhung um 16 % auf 243 Mio. € Stammkapital durch; WEE GmbH und EEW GmbH verzichten auf anteilige Aktien und EnBW übernimmt die 16% allein; dafür werden 1,38 Mrd. € Kapitaleinlage gezahlt (43 Mio. € Stammkapital und 1,337 Mrd. € Kapitalrücklage) Aus diesen Kapitalmitteln können dann 2014 bzw. 2019 die Verbindlichkeiten von 1,5 Mrd. € bestritten werden.


c) Nach Transaktion hält WEE GmbH 59 % (=143,37 Mio. €), EEW GmbH 15 %
(= 36,45 Mio. €) und EnBW 26 % (=63,18 Mio. €) am EWE AG-Stammkapital.


Die von der BfB vorgetragenen Zahlen spiegeln dagegen die den Aktionären zuzurech-nenden Wertanteile wieder mit der hypothetischen Annahme, dass erst 26 % an EnBW verkauft worden wäre und dann das Kapital der EWE AG im Verhältnis 74 : 26 % aufgestockt worden wäre.


Dabei sind die von der BfB gemachten Aussagen derart vereinfacht dargestellt worden, dass offensichtlich falsche Schlüsse gezogen werden sollen. Daher sind diese Aussagen zur neutralen Erklärung des Sachverhalts gänzlich ungeeignet. Aufgrund der bereits eingehend erwähnten Vertraulichkeitserklärung können keine genauen Zahlenangaben gemacht werden.


Technisch gesehen erfolgt die Beteiligung in zwei Schritten. Hier muss im Vergleich zur BfB Darstellung streng getrennt werden zwischen den einzelnen Beteiligten. Bei dem Verkauf des ehemaligen E.On Anteils veräußern die beiden Beteiligungsgesellschaften ein Aktienpakt im Wert von 650 Millionen € oder 10% der EWE AG. Dieses Geld fließt direkt an die Beteiligungsgesellschaften und nicht an die EWE AG und auch nicht an den EWE Verband.


Um diese Transaktion bewerten zu können, sei darauf hingewiesen, dass im Jahr 2004 die Beteiligungsgesellschaften für 640 Millionen € 26 % an der EWE AG kaufen konnten. Man hat also einen wesentlich höheren Unternehmensanteil in 2004 für 640 Millionen erwerben können.


Damit EnBW nun auch die weiteren 16% an der EWE AG erhalten kann ist eine Erhöhung des Kapitals verbunden mit der Ausgabe neuer Aktien beschlossen worden. An dieser Kapitalerhöhung nimmt vereinbarungsgemäß nur EnBW teil. Das Geld für die Kapital-erhöhung erhält die Stelle, die die Aktien ausgibt: die EWE AG, wobei beide Anteilseigner dann von dem höheren „Wert“ der EWE AG im Verhältnis ihrer Anteile profitieren.


Bilanzierungstechnisch werden die Finanzströme geteilt. Zum einen wird das Stammkapital erhöht und zum anderen wird die Kapitalrücklage erhöht, wobei dividendenberechtigt nur das Stammkapital ist.


Vor diesem Hintergrund werden nun die Fragen beantwortet:


  1. Wann hat der EWE-Verband beschlossen, über seine Tochtergesellschaften WEE und EEW 26% der EWE-Anteile für 1,65 Mrd. € an EnBW zu verkaufen?

  2. Wann hat der EWE-Verband beschlossen, über seine Holdings in der Gesellschafterversammlung der EWE einer Erhöhung des EWE-Grundkapitals um 16% verbunden mit einer Kapitaleinlage von 1 Mrd. € zu Lasten der Kommunen zuzustimmen?


Die Beschlüsse über die Multiples-Verträge wurden in der Verbandsausschusssitzung am 04.07.2008 gefasst; die Beschlussdaten der Beteiligungsgesellschaften liegen dem Land-kreis Friesland nicht vor. Beschlüsse zu Fragen 1 und 2 sind so nie gefasst worden; die Grundkapitalerhöhung und der Anteilsverkauf sind jedoch Teil der Multiples-Verträge.



  1. Warum haben Sie den Kreistag nicht frühzeitig vor diesen Entscheidungen im EWE-Verband unterrichtet und um ein Votum gebeten?

  2. Waren die Fragen, an wen wie viele EWE-Anteile zu welchem Preis abgegeben und ob die Eigentümerkommunen der EWE 1 Mrd. € als Kapitaleinlage zur Verfügung stellen, zu unbedeutend?


Für die Entscheidungen war der Verbandsausschuss des EWE Verbandes zuständig; wie eingangs mitgeteilt erstreckt sich weder die Berichtspflicht noch die Möglichkeit zur Abgabe von Voten auf den Verbandsausschuss; damit erübrigt sich Frage 3. Darüber hinaus gab es vertragliche Verschwiegenheitsverpflichtungen, die es den Verbandsausschussmitgliedern auch nicht gestatteten, von sich aus Informationen über Vertragsinhalte weiterzugeben, um letztlich die Geschäftsabwicklungen nicht zu gefährden. Gerade weil diese Geschäfte nicht unbedeutend waren (und sind und die Verschwiegenheitspflicht noch immer andauert), konnte eine Streuung der Informationen bis zur Umsetzung der Geschäfte nicht erfolgen.“



Kreistagsabgeordneter Just verlas die Nummern 5 und 6 seiner Anfrage; sie seien vom Landrat leider nicht im öffentlichen Teil beantwortet worden.


Die vom Landrat angesprochene zusätzliche Dividende von etwa 10 Mio. Euro für alle Kommunen bedeute etwa 1 % Verzinsung des zusätzlich eingelegten Kapitals bei der EWE. Entsprechend würde der Landkreis Friesland bei der Sonderausschüttung nur 1 % zusätzliche Dividende erhalten für das von ihm der EWE zur Verfügung gestellte Kapital. Die Frage der BfB-Fraktion ziele ab auf die Differenz: Was zahlen wir als Landkreis für unsere Schulden? Welche Prozente werden uns dem gegenüber von der EWE in Aussicht gestellt? Wie hoch müsste die Dividende sein, um auf gleiche Verhältnisse zu kommen?


Der Landrat verwies auf seine Antworten im nichtöffentlichen Teil.


Der Kreistag nahm die Ausführungen zur Kenntnis.