Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlüsse:

1.

Die Ausführungen der Verwaltung zur Abgrenzung der von Landrat Ambrosy wahrgenommenen Funktionen nach Hauptamt, öffentlichem Ehrenamt und Nebentätigkeit werden zur Kenntnis genommen und bestätigt.


2.

Die Ausübung der Nebentätigkeiten durch den Landrat steht in dienstlichem Interesse. Die Inanspruchnahme von Einrichtung, Personal und Material des Landkreises wird genehmigt. Auf die Erhebung eines Nutzungsentgeltes wird verzichtet.



Der Kreistag nahm die Ausführungen zu TOP 3.1.1 der Kreisausschuss-Niederschrift vom 25. November 2009 zur Kenntnis und fasste folgende ...





Abstimmungsergebnis:

einstimmig