Beschluss:

Die 2. Änderungssatzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung mit Wirkung vom 01.01.2010 einschließlich der Gebührenkalkulation für die Jahre 2010 bis 2012 in der der Umweltausschuss-Niederschrift vom 02.12.2009 beigefügten Fassung werden beschlossen.






Auf die Ausführungen zu TOP 3.1.2 der Kreisausschuss-Niederschrift vom 9. Dezember 2009 wird verwiesen; der Kreistag nahm Kenntnis.


Kreistagsabgeordneter Kammer führte aus, er gehe nicht davon aus, dass heute mehrheitlich einer Gebührenerhöhung zugestimmt werde, da die FDP als Teil der Mehrheitsgruppe offensichtlich Zweifel an der Technik der geplanten Trockenvergärungsanlage in Wiefels und damit auch an der Höhe der Gebühren hege.

Den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber sei man verantwortlich dafür, nur Kosten für Maßnahmen anzusetzen, die man als sachlich richtig und machbar bewerte.


Insofern sollte die Sitzung des Abfallzweckverbandes am Freitag, 18.12., abgewartet werden, in der die von der FDP geäußerten Zweifel erörtert würden. Danach sollte geprüft werden, ob eine Gebührenerhöhung um 14,7 % den Bürgerinnen und Bürgern zugemutet werden könne. Die CDU-Fraktion werde, so lange keine neuen Erkenntnisse vorlägen, einer Gebührenerhöhung nicht zustimmen.


Kreistagsabgeordneter Just erklärte, die BfB-Fraktion lehne eine Gebührenerhöhung ab. Es handele sich um die zweite Anhebung innerhalb von zwei Jahren – 12 % in 2009, 2008 etwa 16 % - dies sei nicht zumutbar. Beide Erhöhungen basierten zu einem Gutteil auf Fehlern der Vergangenheit, für die man keine Verantwortung übernehme.


Kreistagsabgeordnete Schlieper erklärte, in der SPD/FDP werde die Thematik seit mehreren Monaten intensiv erörtert. Es gebe innerhalb der Gruppe einen Dissens, da die FDP weiterhin Risiken im Bereich der Trockenvergärung sehe. Man sei laufend dabei, alle Fakten transparent darzustellen. Der Zweckverband leiste hierbei durch entsprechende Informationen wertvolle Unterstützung.


Wenn nicht die Mitglieder des Zweckverbandes die Nassvergärungsanlage so erfolgreich zur jetzigen Funktionalität geführt hätten, wäre die Situation heute durchaus problematischer.


Aber auch das Wegbrechen der Abfallmengen, das Ansteigen der Energiekosten etc. seien Ursache der anstehenden Gebührenanhebung. Auch hierzu habe der Zweckverband auf entsprechende Bitte intensiv geprüft, ob eine Kostenminimierung machbar sei. In Kenntnis aller Tatsachen könne heute festgestellt werden, dass die Kostensituation und Gebührenbelastung leider nicht weiter positiv zu beeinflussen sei. Auch die FDP erkenne dies an.


In der Zweckverbandsversammlung am 18. Dezember 2009 werde man die Weichenstellungen vornehmen, damit der Zweckverband die Arbeiten zur Errichtung einer Trockenvergärungsanlage weiter betreiben und die entsprechende Ausschreibung durchführen könne. Man werde im Rahmen der Erörterung auch darstellen, dass die FDP gleichwohl noch Risiken bei der Trockenvergärung sehe. Dennoch erkenne sie aber die für die Gebührenanhebung Ausschlag gebenden Tatsachen an.


Kreistagsabgeordneter Wimmer verwies auf die bereits seit längerem bestehende kritische Begleitung der Entwicklung am Deponiestandort Wiefels durch die FDP. Die Fraktion werde der Gebührenanhebung zustimmen, weil der Zweckverband bereits heute einen Schuldenstand von 50 Mio. Euro (30 Mio. Euro entfallend auf den Landkreis Friesland, 20 Mio. Euro zu Lasten des Landkreises Wittmund) zu verzeichnen habe. Aus Schulden erwüchsen naturgemäß Gebühren, um Zinsen und Tilgung zu ermöglichen. Wenn man auch schweren Herzens einer Gebührenanhebung zustimme, erkenne man jedoch, dass sich ohne diesen Schritt die Situation auf längere Sicht noch weiter verschlechtern würde.


Für das Jahr 2009 werde – trotz Gebührenanhebung in 2008 – bereits wieder ein Minus von annähernd 400.000 Euro prognostiziert. In den kommenden Jahren stünden weitere, noch höhere Defizite an. Angesichts der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung reiche wahrscheinlich diese Gebührenerhöhung noch nicht einmal aus. Die FDP-Fraktion werde vor diesem Hintergrund der Gebührensatzung zustimmen.


Es gelte aber in diesem Zusammenhang, so Herr Wimmer, die Deponie Wiefels insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. Eine nächste Investition müsse nach allen Seiten geprüft werden. Eine Investition von über 10 Mio. Euro sei gleichbedeutend mit einem schlagartigen Anstieg der Verschuldung von 50 auf 60 Millionen Euro. 20 Jahre lang seien ca. 800.000 Euro jährlich an Zinsen und Tilgung zu tragen.


Wirtschaftlichkeit und Wirkungsgrad der Anlage lägen bei nur 15 Prozent – der Rest von 85 % des angelieferten Materials werde zur Deponie verbracht. Hier setze die Kritik der FDP-Fraktion an sowie ihre Bitte, den nächsten Schritt der Trockenvergärungsanlage nach allen Seiten zu überdenken, bevor man ein großes Risiko eingehe.


Kreistagsabgeordneter Gabbey bezog sich auf die Ausführungen von Herrn Just:

Seit 1977 sei die Abfallwirtschaft für Friesland von unterschiedlichen Kreistagen und Zweckverbandsversammlungen auf den Weg gebracht worden. Dabei könne davon ausgegangen werden, dass jede der getroffenen Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen getroffen worden sei.


Seit dem 1. Mai 2005 verpflichte der Gesetzgeber dazu, eine bestimmte Qualität von Abfall zu deponieren. Der Zweckverband habe daher – und zwar ergebnisoffen – ein Verfahren ausgeschrieben. Von den Fachfirmen habe man sich entsprechende Vorschläge unterbreiten lassen, auf welche Weise man den Abfall so behandeln könne, dass er den gesetzlichen Anforderungen entspreche.


In Abwägung aller Kenntnisse, die damals vorlagen, habe sich die Verbandsversammlung seinerzeit einstimmig entschieden, das Verfahren der Nassvergärung zu wählen. Man habe eine Firma damit beauftragt, die zu diesem Zeitpunkt unbestritten eines der großen und kompetenten Unternehmen war. Man habe einen Vertrag abgeschlossen, in dem der Zweckverband sich hinsichtlich der zu erbringenden Leistung rechtlich nach allen Seiten hin abgesichert habe. Dies habe man durch eine zusätzliche Bürgschaft von über 1 Mio. Euro abgesichert. Der Betrag sei im nachhinein auch zugunsten des Zweckverbandes ausgezahlt worden.


Für die Zweckverbandsversammlung sei der Konkurs der Firma zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht zu ahnen gewesen. In der heutigen Diskussion gehe unter, dass die in Auftrag gegebene Anlage zu diesem Zeitpunkt bereits zu zwei Dritteln erstellt gewesen sei. Nach der Insolvenz habe die Frage im Raum gestanden, wie man mit den bereits erstellten Anlagenteilen (u. a. Fermenter, Blockheizkraftwerke, Gasspeicher) verfahren wolle. Ein Abriss wäre unsinnig gewesen, zumal für die Leistungen gemäß vertraglicher Verpflichtungen bereits ca. 20 Mio. Euro gezahlt worden seien. Im Interesse der Bürger sei daher überlegt worden, eine bestmögliche Verwendung der erstellten Anlagen zu gewährleisten.


Die Insolvenz sei sehr schwierig gewesen, aber es sei gelungen, die Anlage soweit in Betrieb zu bringen, dass sie heute bis zu 1.200 Tonnen wöchentlich an Hausmüll bewältige. Es verbleibe Material, das man nicht in der Anlage verarbeiten könne. Man habe daher sorgfältigst über 1 ½ Jahre geprüft, wie man – auch unter Berücksichtigung der langfristigen Kosten für die Bürger – mit diesem Material umgehe.


In die Überlegungen seien auch ökologische Gesichtspunkte – Blockheizkraftwerke und Gasspeicher waren vorhanden – mit eingebunden, um möglichst großen Nutzen aus dem Material zu ziehen. Im Ergebnis einer überaus sorgfältigen Prüfung und nach Kostenvergleich habe sich der Abfallzweckverband letztlich für das Verfahren der Trockenvergärung als zusätzliche Anlage entschieden.


Die Geschäftsleitung sei beauftragt, mit der Gewerbeaufsicht die Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. Da es sich um enorme zu behandelnde Müllmengen handele und jeder Stillstand mit weiteren Kosten verbunden sei, habe sich der Zweckverband dafür entschieden, das weitere Verfahren so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. Am Freitag werde man den Gremien empfehlen, den Vollzug des nächsten Schrittes vorzunehmen und die Ausschreibung der Trockenvergärungsanlage zu beschließen. Weiteres Warten koste deutlich mehr Geld.


Eine Finanzierung der Anlagen über Zuwendungen aus Steuermitteln wäre im Übrigen nicht in Betracht gekommen. Bereits vor Jahren sei entschieden worden, die finanziellen Dinge über den Gebührenhaushalt zu regeln; die Kalkulationen seien entsprechend angepasst worden. Auch die nächsten Investitionen flössen naturgemäß in die Gebührenrechnung ein. Die Beschlusslage sei in Kenntnis der Sachlage alternativlos.


Kreistagsabgeordneter Chmielewski bestätigte, zur Entscheidung zugunsten der Trockenvergärung gebe es keine Alternative. Auf den Konkurs der seinerzeit beauftragten Firma zu verweisen, sei müßig; die entstehende Kostenbelastung müsse über den Gebührenhaushalt abgewickelt werden. Man habe großes Vertrauen in die Arbeit des Zweckverbandes und seiner Mitglieder. Eine Trockenvergärungsanlage könne den Standort Friesland stützen.


Die öffentliche Diskussion müsse in die richtigen Bahnen gelenkt werden. Heute müsse zwingend eine Entscheidung über die Gebührensatzung erfolgen. Ob evtl. in Zukunft weitere Anhebungen erforderlich seien, ergebe sich aus dem Marktgeschehen. Die derzeitige Kalkulation sei sehr vorsichtig angegangen worden. Möglicherweise entspanne sich die finanzielle Situation, wenn zukünftig umliegende Regionen ihre Abfälle aufgrund der neuen Technik in Friesland entsorgten.


Kreistagsabgeordneter Burgenger unterstrich und erläuterte namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls die Unausweichlichkeit einer Gebührenanhebung. Ein Verzicht auf höhere Gebühreneinnahmen führe dazu, im nächsten Jahr eine noch höhere Anhebung vollziehen zu müssen. Einsparungsmöglichkeiten seien nicht in Sicht, im Gegenteil stehe zu befürchten, dass weitere Kosten entstünden.


Kreistagsabgeordneter Husemann erklärte, heute stelle sich die grundsätzliche Frage, ob man den Bürgern die zur Beschlussfassung anstehende Gebührenanhebung zumuten könne. Die FDP habe sich im Verlaufe der Woche dahin gehend geäußert,


- dass die Kostenexplosion durch nichts zu begründen sei,

- dass sie bezweifle, dass die neue Anlage aus technischer Sicht tatsächlich in die

Zukunft führe und

- dass es preiswertere Alternativen gebe.


Wenn dem so sei, so dürfe man die Gebühren heute nicht erhöhen. Es sei möglich, dass die FDP über spezielle Erkenntnisse verfüge; eine Gebührensatzung könne somit erst dann beschlossen werden, wenn auf Grundlage dieser Erkenntnisse die Kalkulation erfolgt sei. In der Gesellschafterversammlung am Freitag sollte dargelegt werden, welche neuen Bedenken der FDP vorlägen.


Kreistagsabgeordneter Wolfgang Janßen führte aus, in der freien Wirtschaft sei es gängig, Personal auszutauschen. Zur Geschäftsführung des Zweckverbandes bestehe volles Vertrauen. Ein Neuanfang am Deponiestandort Wiefels müsse dann evtl. zu gegebener Zeit ebenfalls mit neuen Personalien einher gehen, um die alten Pfade zu verlassen. Eine grundsätzliche Umorientierung müsse geprüft werden, um nicht in den kommenden Jahren immer wieder Gelder zuschießen und die Schulden weiter steigen lassen zu müssen.


Kreistagsabgeordneter Osterloh erklärte, die heutige Zustimmung zur geänderten Gebührensatzung sei für den Bürger nach der Sachlage die günstigste Lösung.


Landrat Ambrosy bat darum, die Beschlussfassung zur Gebührensatzung nicht aufzuschieben; die Kosten liefen beim Zweckverband auf. Der Verband eröffne dem Landkreis gegenüber seine Rechnung, die von hier zu bezahlen sei. Die Verwaltung bedaure die vorgeschlagene Gebührenerhöhung um 11,7 %; dieser Prozentsatz sei jedoch die Minimallösung.


Ohne Abwicklung über Gebührensatzung und Gebührenhaushalt seien die auflaufenden Kosten über den allgemeinen Kreishaushalt zu begleichen, was nicht zu verantworten sei.


Alle entscheidenden Fakten seien bekannt; es seien definitiv keine neuen Erkenntnisse hinzu gekommen. Die bislang geschilderten Sachverhalte seien nach wie vor gültig. Auch die Einschätzung des Zweckverbandes und der Kreisverwaltung bezüglich der Bewertung der Sach- und Rechtslage habe sich nicht geändert. Die FDP bewerte die Dinge zwar in einigen Punkten möglicherweise anders; dies ändere an der Beschlussreife in der Sache aber nichts. Dies werde auch am Freitag in der Verbandsversammlung deutlich werden.


Natürlich werde man sich darum bemühen, die Schulden abzubauen, denn man saniere den Haushalt, wo immer es möglich sei. Vom Zweckverband habe man einen Tilgungsplan erbeten, der der letzten Verbandsversammlung vorgelegt worden sei. Über die Hälfte der Schulden seien demnach bis Anfang der 2020er-Jahre getilgt.


Da weitere Wortmeldungen nicht vorlagen, ließ Kreistagsvorsitzender Funke sodann abstimmen:


Abstimmungsergebnis:

mehrheitliche Zustimmung bei 28 Ja- und 17 Gegenstimmen / keine Enthaltungen