Beschluss: zur Kenntnis genommen

Aus den letzten Haushaltsberatungen resultiere der Wunsch der Kreisgremien nach intensiverer Erörterung der Finanzbeziehungen mit den Städten und Gemeinden; ihre Einbindung solle sich ausdrücklich nicht nur auf den Punkt „Kreisumlage“ beschränken. Diesem Anliegen komme die Kreisverwaltung nach.


Heute habe eine Erörterung mit den Kommunen stattgefunden, in der es vor allem um den gegenseitigen Zahlenaustausch gegangen sei. Man habe sich der Vergleichbarkeit wegen zunächst auf gemeinsame Datenbasen verständigt, um eine Bewertung der unterschiedlichen finanziellen Situation überhaupt vornehmen zu können.


Zwei Arbeitskreise seien im Ergebnis gebildet worden:


  • Ein AK werde sich mit der Stärkung der vertikalen kommunalen Zusammenarbeit

befassen, um Fragen zu klären wie:

Gibt es Dinge, die wir als Landkreis gemeinsam für die Gemeinden übernehmen

können? Gibt es Angelegenheiten, die eine Gemeinde für andere Gemeinden

oder den Landkreis mit übernehmen könnte?

Es gebe Ideen, die man auf Realisierbarkeit hin überprüfe.


- Der zweite AK werde sich mit Zuständigkeiten auseinander setzen. Es sei schwie-

rig, diese Finanzbeziehungen zu entflechten und darzustellen. Mit diesem Punkt

werde man sich über die Haushaltsberatungen hinaus befassen.