Die Ausführungen zu der o.a. Anfrage werden zur Kenntnis genommen.


Die Anfrage der Partei „Die Linke“, Kreisverband Friesland, vom 02.11.2009 zur Situation der Tagespflegepersonen im Landkreis Friesland liegt als Anlage 1 an. Zu der Anfrage wird seitens der Verwaltung nachfolgend Stellung genommen.



1. Wie viele Tagespflegepersonen sind derzeit im Landkreis Friesland tätig?


Im Landkreis Friesland sind derzeit 66 Tagespflegepersonen mit Erlaubnis tätig. Darüber hinaus gibt es 29 Tagespflegepersonen, die im erlaubnisfreien Rahmen betreuen und deren Eignung formal festgestellt worden ist. 24 Neubewerber haben einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gestellt und befinden sich derzeit im Prozess der Eignungsüberprüfung.


Die o.g. Tagespflegepersonen verteilen sich mit Stand Dezember 2009 wie folgt auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden:


Stadt/Gemeinde

TPP mit Erlaubnis

TPP im erlaubnisfreien Rahmen

Neubewerber

Wangerooge

0

0

0

Wangerland

8

3

2

Jever

7

4

5

Schortens

8

6

4

Sande

8

2

3

Zetel

7

3

2

Bockhorn

5

3

4

Varel

23

8

4

Gesamt

66

29

24



2. Wie viele Kinder werden derzeit durch sie betreut?


Derzeit findet eine aktuelle Abfrage über die Anzahl der betreuten Kinder zum Stand 31.12.2009 statt. Die Ergebnisse werden zeitnah zur Verfügung gestellt.



3. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Betreuung durch Tagespflegepersonen bei 0-3-jährigen Kindern?


Der prozentuale Anteil der Betreuung durch Tagespflegepersonen bei den 0-3-jährigen Kinder wird ebenfalls nach Beendigung der Abfrage zeitnah bekannt gegeben.



4. Gibt es Kommunen, die ihre Bedarfe an Betreuungsplätzen für 0-3-jährige Kinder ausschließlich über Tagespflegepersonen decken?


Nein, alle Kommunen verfügen über ein Angebot an Betreuungsplätzen für 0-3-jährige Kinder in Form von Krippen oder altersübergreifenden Gruppen.



5. Wie schätzt der Landkreis Friesland die künftige Entwicklung im Bereich der Kindertagespflege ein, insbesondere vor dem Hintergrund des ab 2013 zu gewährleistenden uneingeschränkten Rechtsanspruchs der 1-3-jährigen Kinder auf eine Tagesbetreuung?


Der Landkreis Friesland ist weiterhin in Kooperation mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden bemüht, den Rechtsanspruch ab 2013 zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung sowie den ländlichen Strukturen im Landkreis Friesland ist zu beachten, dass das Angebot schrittweise bedarfsgerecht ausgestaltet werden muss, um nicht später Leerstände zu haben, die zur Schließung von Einrichtungen führen könnten. Gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird der Landkreis Friesland dieser Aufgabe gerecht.



6. In welchem Umfang wird im Landkreis ergänzende Tagespflege vorgehalten?


Der Landkreis Friesland hat neben der klassischen Tagespflege verschiedene Tagespflegeprojekte entwickelt, um insbesondere den Übergang zur Gewährleistung des Rechtsanspruches ressourcenorientiert zu gestalten und auch um Randzeiten für Kinder im Alter von 0 Jahren (Krippe) bis hin für Kinder im Alter von 14 Jahren (Hort) abzudecken. Im Rahmen der Bildungs-, Betreuungs- und Präventionsoffensive „HAnd in HaND im Landkreis Friesland“ ist zudem das präventive Tagespflegeangebot „Betreuung und Prävention“ entwickelt worden. Durch die qualifizierte Kinderbetreuung im Rahmen des Projekts sollen Kinder in ihrer Entwicklung Anregungen erfahren. Im Umgang mit verschiedenen Materialien wie Alltagsgegenständen, Spielzeug, Büchern und Musik soll das Erfahrungsspektrum der Kinder erweitert werden. In der Interaktion mit anderen Kindern soll die soziale und emotionale Entwicklung gefördert werden. Neben der Kinderbetreuung erfolgt eine bedarfsorientierte Elternarbeit durch die pädagogischen Fachkräfte des Familien- und Kinderservicebüros.


Ein weiteres präventives Angebot im Rahmen der Kindertagespflege ist „FamKi hilft!“. Durch eine Unterstützung des Familiensystems sollen die Kompetenzen im lebenspraktischen Bereich erweitert werden. Die Erziehungskompetenz der Eltern soll gesteigert werden und ihre persönliche Kontrolle hinsichtlich ihres Erziehungsverhaltens erhöht werden. Zudem sollen sie für altersspezifische Bedürfnisse ihrer Kinder sensibilisiert und ihnen neue Möglichkeiten zur Förderung ihrer Kinder aufgezeigt werden. Mit Hilfe der Vermittlung von geeigneten erzieherischen Methoden werden die Eltern in die Lage versetzt, in angemessener Weise auf ihre Kinder zu reagieren und den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Im Idealfall steht die Motivation, dass innerhalb eines Netzwerkes mit anderen Eltern ein Selbsthilfesysteme entwickelt wird. Auf diese Weise wird eine nachhaltige Wirkung mit Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte des Familien- und Kinderservicebüros bezüglich der erzieherischen Kompetenz der Eltern erzielt, die eine Vermeidung der Inanspruchnahme von Jugendhilfe unterstützt.


Auch für die präventive Ferienbetreuung wird die Kindertagespflege genutzt. „FrieKi unterwegs“ richtet sich an alle Kinder, deren angemessene Betreuung, Erziehung und Bildung während der Schulferien durch die Sorgeberechtigten nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Kinder mit schwierigen familiären Hintergründen sollen durch die Ferienfreizeit die Möglichkeit erhalten, sich in diesem Rahmen von ihrem Lebensalltag zu erholen, neue positive Erfahrungen zu machen und ein positives Lebensgefühl vermittelt zu bekommen.


In Kürze wird das Angebot der präventiven Unterstützungsangebote durch eine 24-Stunden-Betreuung ergänzt. In Kooperation mit dem Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch, einem der größten Arbeitgeber der Region, wurde das Angebot einer Über-Nacht-Betreuung mit 24 Stunden Service entwickelt. Damit soll zum einen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert, sowie ein weiteres präventives Angebot des Landkreises Friesland geschaffen werden. Das Angebot richtet sich dabei an Bedienstete des Krankenhauses, aber auch an Familien aus dem Bereich Sande.



7. Welche Möglichkeiten sieht der Landkreis trotz der Aufgabenübertragung an die Kommunen, eine einheitliche Vergütung für Tagespflegepersonen zu gewährleisten?


Die Aufgabe der Tagespflege ist -anders als die Zuständigkeit für die Tageseinrichtungen für Kinder- nicht auf die Städte und Gemeinden übertragen worden, sondern wird durch den Landkreis Friesland wahrgenommen.


Eine einheitliche finanzielle Förderung der Kindertagespflege entsprechend der Satzung des Landkreises Friesland über die Gewährung einer laufenden Geldleistung sowie die Erhebung eines Kostenbeitrages im Rahmen der Kindertagespflege ist somit für das gesamte Kreisgebiet gegeben.


Die Höhe der finanziellen Förderung der Tagespflege in Form einer laufenden Geldleistung besteht gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII aus einem Anerkennungsbeitrag für die Förderleistung der Tagespflegeperson, einem Anteil an den von der Tagespflegeperson aufgewandten angemessenen Sachkosten, einer Erstattung der nachgewiesenen Beiträge der Tagespflegeperson zur Unfallversicherung sowie der hälftigen Erstattung der nachgewiesenen Beiträge der Tagespflegeperson zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.


Der Begriff „Vergütung“ wird nicht verwendet, da die Tagespflegepersonen selbständig tätig sind; es besteht kein Angestelltenverhältnis zwischen Tagespflegeperson und dem Landkreis Friesland.



8. Welche Möglichkeiten sieht der Landkreis, eine nach Qualität gestaffelte Vergütung zu gewährleisten?


Auch hier muss von dem Begriff „Vergütung“ Abstand genommen werden, da kein Angestelltenverhältnis zwischen Tagespflegeperson und dem Landkreis Friesland vorliegt.


Eine Differenzierung der Qualität der Tagespflege erfolgt durch die Ausgestaltung des Anerkennungsbeitrages für die Förderleistung.


Der Anerkennungsbeitrag für die Förderleistung der Tagespflegeperson beträgt im Rahmen der klassischen Tagespflege 2,50 € pro Stunde und Kind.


Im Rahmen der Betreuungsprojekte des Landkreises Friesland beträgt der Anerkennungsbeitrag 2,50 € pro Stunde und Kind für Tagespflegepersonen ohne pädagogische Ausbildung. Für Tagespflegepersonen mit pädagogischer Ausbildung beträgt die Höhe des Anerkennungsbeitrages 3,50 € pro Stunde und Kind.


Auf Grund des erhöhten Betreuungsaufwandes und der pädagogischen Herausforderungen beträgt der Anerkennungsbeitrag für die Förderleistung der Tagespflegeperson im Rahmen der präventiven Betreuungsprojekte des Landkreises Friesland 3,50 € pro Stunde und Kind für Tagespflegepersonen ohne pädagogische Ausbildung. Für Tagespflegepersonen mit pädagogischer Ausbildung beträgt die Höhe des Anerkennungsbeitrages 4,50 € pro Stunde und Kind.



9. Wie wird derzeit die Qualität der Tagespflege im Landkreis Friesland festgestellt und gesichert?


Der Landkreis Friesland hat Qualitätsstandards entwickelt, um den bisherigen Standard in der Kindertagespflege zu erhalten und noch weiter auszubauen.


Die Qualifizierungsmaßnahme für Tagespflegepersonen über 160 Stunden (DJI-Curriculum) führt der Landkreis Friesland in Eigenregie durch; der Landkreis Friesland ist als Maßnahmeträger vom Bundesverband für Kindertagespflege e.V. anerkannt. Durch den engen Kontakt zu den potentiellen Tagespflegepersonen erhalten die pädagogischen Fachkräfte des Familien- und Kinderservicebüros einen intensiven Einblick in die pädagogischen Fähigkeiten und die Motivation. Die Qualifizierung ist somit ein Teil der Eignungsüberprüfung, die anschließend durch einen Hausbesuch abgeschlossen wird.


Der Erhalt des Gütesiegels für Maßnahmeträger vom Land Niedersachsen wird angestrebt.


Auch im Rahmen des Hausbesuches wird die Eignung der Räumlichkeiten anhand der Qualitätsstandards des Landkreises Friesland festgestellt. Im Rahmen der Tagespflege in anderen geeigneten Räumlichkeiten werden die räumlichen Voraussetzungen des KiTaG vorausgesetzt.


Die Tagespflege-Skala (TAS) wird ebenfalls für die Qualitätssicherung einbezogen bzw. die Inhalte sind in die Qualitätsstandards des Landkreises Friesland aufgenommen worden.



10. Wer überprüft die Qualität einschließlich der Absolvierung des 160-Stundenprogrammes?


Wie bereits dargestellt, bildet der Landkreis Friesland die Tagespflegepersonen in Eigenregie aus. Insofern wird die Qualität der Qualifizierung an Hand der Qualitätsstandards des Landkreises Friesland bemessen. Des Weiteren ist der Landkreis Friesland bestrebt, das Gütesiegel für Maßnahmeträger zu erhalten, welches von den Landesjugendämtern vergeben wird.


Durch die Qualifizierung der potentiellen Tagespflegepersonen durch die pädagogischen Fachkräfte des Familien- und Kinderservicebüros erfolgt eine intensive Eignungsüberprüfung. Diese wird durch einen Hausbesuch abgeschlossen. Die pädagogischen Fachkräfte des Familien- und Kinderservicebüros begleiten die Tagespflegepersonen im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme ca. 1 Jahr, so dass ein guter Einblick in die pädagogischen Fähigkeiten und die Motivation möglich ist. Dies ist ein klarer Vorteil des Landkreises Friesland gegenüber den öffentlichen Jugendhilfeträgern, die die Qualifizierungsmaßnahme an freie Träger vergeben haben und die Eignung lediglich im Rahmen eines einzigen Hausbesuches (ca. 1 Stunde) feststellen müssen.


Des Weiteren werden regelmäßig weiterführende Curricula zu speziellen Themen (z.B. Gewalt, Betreuung von Kindern mit körperlichen und geistigen Behinderungen, Gesundheitsförderung) angeboten.


Ferner erfolgt im Landkreis Friesland eine passgenaue pädagogische Vermittlung von Tagespflegepersonen, so dass auf die besonderen Bedürfnisse der Eltern -anders als bei einer Betreuungsbörse im Internet- individuell eingegangen werden kann.


Die pädagogische Vermittlung ist ein Teil der Präventionsoffensive. Hier wurde schon im Vorfeld das mittlerweile veröffentlichte Nds. Kinderschutzgesetz mehr als berücksichtigt.


Die formale Qualitätssicherung (regelmäßige Wiedervorlage von Führungszeugnissen etc.) erfolgt durch die Verwaltungskräfte des Familien- und Kinderservicebüros.



11. Wird im Landkreis Friesland nach der TAS (Tagespflege-Skala), einem Messinstrument für pädagogische Qualität, verfahren?


Die Inhalte der Tagespflege-Skala (TAS) sind mit Hilfe der Qualitätsstandards des Landkreises Friesland zur Kindertagespflege umgesetzt worden.


Es wird angestrebt, eine Einschätzung der Tagespflegestellen anhand der TAS vorzunehmen und den Tagespflegepersonen eine direkte Rückmeldung über die Qualität ihres Angebotes zu geben.


Darüber hinaus ist die Tagespflege als Angebot in das Gesamtkonzept HAnd in HaND im Landkreis Friesland eingebunden worden.


Das bedeutet:

Eine Sicherung der entsprechenden Qualität der Betreuungsform sowie die Optimierung ihrer Potentiale im Bereich Prävention.

Der Landkreis Friesland ist hier Vorreiter und hat auf Bitten des Deutschen Jugendinstituts sein Konzept in einer Expertenrunde in München vorgestellt.