Ausgangslage

Nach dem Ausscheiden der Kreisjugendpflegerin sollte man sich bei der Neuaufstellung der Kreisjugendpflege den neuen Anforderungen an ein modernes Jugendamt stellen und die Aspekte der Effizienz und Effektivität von Leistungen in der Jugendpflege/ Jugendschutz stärker befolgen. Unter der Berücksichtigung der in der Vergangenheit geleisteten Arbeit und unter Berücksichtigung der gesetzlichen und öffentlichen Anforderungen möchte der Fachbereich 22 einer anderen Leistungsanforderung gerecht werden, entsprechend der Definition der Jugendämter, dargestellt und bearbeitet auf der großen Arbeitstagung der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter des Landes Niedersachsen AGJÄ in Hildesheim. Zur Umsetzung unterschiedlicher Möglichkeiten und den damit verbundenen Leistungsstandards möchte der Fachbereich 22 folgenden Vorschlag machen:



Konzeptionelle Umsetzung

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ist eine Querschnittsaufgabe und so wollen wir sachgebietsübergreifend das fachliche Know - How der unterschiedlichen Fachakteure im gesamten Jugendamt nutzen. In allen Feldern der Jugendhilfe (Kindertagesbetreuung, Jugendarbeit, Familienbildung, Hilfen zur Erziehung) gehört es zum sozialpädagogischen Selbstverständnis der Fachkräfte mit Kindern, Jugendlichen, Müttern und Vätern konkrete Risiko- und Gefährdungssituationen zu thematisieren, sie zu informieren, aufzuklären und die Auseinandersetzung mit den Ursachen zu fördern. Dort, wo spezialisierte Jugendschutzfachkräfte tätig sind oder Fachkräfte (auch) mit dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz beauftragt sind, besteht deren Aufgabe darin, mit den Fachkräften der unterschiedlichen Träger der Jugendhilfe, pädagogischen und therapeutischen Einrichtungen und mit den Schulen zusammen zu arbeiten, sie für Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zu sensibilisieren und zu qualifizieren (Fort- und Weiterbildung).


Wie im SGB VIII bekräftigt auch das AGKJHG die präventive Funktion des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Für diesen Teilbereich des Kinder- und Jugendschutzes hat der öffentliche Träger der Jugendhilfe die Planungsverantwortung und die Gewährleistungsverpflichtung. Ziele, zu fördernde Maßnahmen und Fördervolumen sind dementsprechend für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz im Rahmen der Kinder- und Jugendförderpläne auszuweisen. Zu welchen Themenstellungen, mit welchen Adressaten gearbeitet wird, sollte den jährlichen Planungen vorbehalten bleiben. Gerade im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz gilt es auf aktuelle Risiko- und Gefährdungssituationen zu reagieren.


Die inhaltliche Neuausrichtung des Jugendamtes gilt nicht nur für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz sondern auch für die Jugendpflege.



Um diesen vielfältigen Aufgaben gerecht zu werden, wird vorgeschlagen, die Jugendpflege/ den Jugendschutz als Baustein der Bildungs,- Betreuungs,- und Präventionsoffensive HAnd in HaND im Landkreis Friesland zu implementieren (sh. Anlage 1) und in Form eines Projektes für zwei Jahre wie folgt zu gestalten.



Die fachspezifischen Aufgaben könnten auf mehrere Fachleute ohne eine nicht unmittelbare Bestellung einer Jugendpflegerin /eines Jugendpflegers übertragen werden. Das hätte zur Folge, dass durch Synergieeffekte eine qualitative sowie quantitative Leistungssteigerung erreicht werden könnte. Die damit verbundenen Aufgaben könnten von der Regiestelle des Konzeptes HAnd in HaND im Landkreis Friesland koordiniert werden. Die Vernetzung mit allen beteiligten fachlichen Akteuren sollte durch die Konzeptleitung und dem pädagogischen Leiter, als designiertes Mitglied im Jugendhilfeausschuss erfolgen.


Beschlussvorschlag:


Dem beigefügten Vorschlag der Verwaltung zur Neukonzeption der Jugendpflege wird zugestimmt.



Herr Tischer bat um Aussetzung des Beschlusses zu dieser Vorlage, er wolle sich aufgrund neuer Informationen in der Fraktion beraten. Eine Diskussion beim TOP 8.2.1 im nicht öffentlichen Teil würde er begrüßen. Herr Osterloh stellte klar, dass es sich um eine öffentliche Vorlage handele, die nicht im nicht öffentlichen Teil beraten werden könne. Es folgte eine Aussprache über diese Vorlage.


Herr Wehnemann erläuterte die Vorlage zur Neukonzeption der Jugendpflege. Die Jugendarbeit sei heute sehr stark geprägt durch ortsnahe Arbeit. Die Jugendzentren in den Gemeinden und Städten würden dabei sehr gute Arbeit leisten. Dem Landkreis komme indes eine neue Rolle und Funktion zu. Als zuständiger Jugendhilfeträger sei er mehr Initiator, Förderer, Begleiter und Koordinator. Der jetzige Ansatz des Landkreises berücksichtige dies. Er gewährleiste eine qualitative und quantitative Verbesserung.


Frau Papen stellte eine Power-Point-Präsentation (sh. Anlage 2) vor. Sie erläuterte, die Regiestelle wäre die erste Kontaktstelle, um einen Ansprechpartner zu haben. Später würden die jeweiligen Ansprechpartner für die verschiedenen Aufgaben bekannt sein. Es habe eine Absprache mit dem Landesjugendamt gegeben, die ebenfalls an der Evaluation dieser Neukonzeption der Jugendpflege interessiert seien. Der Landkreis Friesland könne bei einer derartigen Vernetzung der Jugendpflege innerhalb des Jugendamtes ein Vorreiter sein.


Herr Osterloh empfahl, über die Neukonzeption positiv abzustimmen, um für die Mitarbeiter im Fachbereich Handlungssicherheit zu bekommen.


Herr Zielke legte dar, er fände es gut, dass man sich etwas Neues traue. Früher habe die Stelle eines Kreisjugendpflegers allerdings eine volle Stelle beinhaltet. Er würde gerne noch offene Fragen im nicht öffentlichen Teil der Sitzung klären.


Herr Waldemar Janssen begrüßte, in dieser Sitzung gebe es eine Vorlage mit vielen Detailinformationen. Er wäre die Vorlage mit den Mitgliedern des Kreisjugendringes durchgegangen und hätte diese somit vor Ort abgestimmt. Er wäre für eine Diskussion offen, wenn keine Abstimmung über die Vorlage möglich wäre, so bat er um eine möglichst kurzfristige nächste Sitzung. Es wäre wichtig zeitnah arbeitsfähig zu werden, da die Position bereits länger auch durch die vorherigen Erkrankungen vakant sei. Die Idee der Splittung der Aufgaben auf mehrere Personen sehe er durchaus positiv, wobei für ihn fraglich wäre, wie diese Personen die zusätzliche Arbeit zum ursprünglichen Arbeitsplatz auffangen sollen. Hierzu erläuterte Herr Mammen, es gebe Synergieeffekte, die Arbeit wäre nicht nur zusätzlich.


Landrat Ambrosy machte den Vorschlag zur Geschäftsordnung, dass die Vorlage „beratend zur Kenntnis genommen werde“ durch den Jugendhilfeausschuss, dann könne der Kreisausschuss trotzdem schon beteiligt werden. Der Kreisausschuss könne auch an den Jugendhilfeausschuss zurückverweisen. Die Fraktionen könnten vor dem Kreisausschuss noch einmal beraten. Landrat Ambrosy wies auch auf die derzeit noch laufende Organisationsuntersuchung im Fachbereich 22 hin. Eine vorliegende Entscheidung zur Organisation der Kreisjugendpflege könne derzeit noch in die Organisationsuntersuchung einfließen.


Herr Tischer griff die Aussage von Herrn Waldemar Janssen auf und erläuterte, es liege eine gute Vorlage zur Neukonzeption der Jugendpflege vor. Der Vorschlag des Landrates würde ihm allerdings nicht behagen. Aus seiner Sicht wäre bei einer Beratung im Kreisausschuss der Jugendhilfeausschuss ausgehebelt. Er frage sich, warum eine Entscheidung unbedingt jetzt erforderlich wäre.


Landrat Ambrosy stellte klar, keinesfalls wäre eine Entscheidung jetzt erforderlich. Eine Entscheidung wäre lediglich für die noch laufende Organisationsuntersuchung von Vorteil.


Herr Nack hält die Vorlage für verständlich, nur die Namen der Personen der Jugendpflege wären nicht bekannt. Es wäre fraglich, ob Jugendliche später wirklich zu mehreren Personen, die Aufgaben der Jugendpflege übernähmen, gehen würden. Herr Mammen erläutere hierzu, dass zunächst eine Person, die Regiestelle, Ansprechpartner wäre. Die Namen der einzelnen Mitarbeiter wären in der Anlage für den nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt 8.2.1 enthalten.


Herr Waldemar Janssen verdeutlichte, die Entscheidung dürfe nicht aus der Hand des Jugendhilfeausschusses gegeben werden. Aus der Sicht des Kreisjugendringes gebe es noch Klärungsbedarf, da nach § 8 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Niedersachsen eine Stelle eines Kreisjugendpflegers gefordert wäre. Er erläuterte, der Kreisjugendring habe sich diesbezüglich an das Ministerium gewandt. Ebenso bitte er den Landkreis hierzu um Auskunft. Auch die konkrete Schnittstelle zwischen den Jugendzentren und dem Landkreis wäre wichtig.


Herr Wehnemann erwähnte, die Neukonzeption der Jugendpflege würde seitens der Verwaltung zunächst als Übergangsphase gesehen werden. Wenn eine namentliche Bestellung eines Kreisjugendpflegers erfolgen solle, so könne dies im nicht öffentlichen Teil der Sitzung besprochen werden.


Landrat Ambrosy verdeutlichte, im Rahmen der Organisationshoheit habe der Landkreis Friesland die Möglichkeit die Ausgestaltung der Jugendpflege variabel zu gestalten.


Frau Lorentzen warf ein, dass einige Kreistagsmitglieder scheinbar andere Informationen haben, so könne sie über die Neukonzeption der Jugendpflege nicht entscheiden.


Herr Wehnemann sagte, es waren alle aufgefordert Vorschläge zu machen. Für ihn wäre nicht ersichtlich, warum der Landkreis bei dieser Entscheidung nicht mutig sein solle. Die einfachste Lösung wäre die Schaffung einer neuen Stelle gewesen, doch diesen Weg hätte die Verwaltung unter der Berücksichtigung des Konzepetes des Jugendamtes HAnd in HaND im Landkreis Friesland und der angespannten Finanzlage des Landkreises Friesland nicht gewählt.


Herr Osterloh stellte fest, dass die abschließende Beschlussfassung zur Neukonzeption der Jugendpflege in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.03.2010 erfolgen solle. Diese Entscheidung fand die Zustimmung des Ausschusses. Der Beschluss wurde somit ausgesetzt.