Beschluss: zur Kenntnis genommen

Begründung:


Durch das Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitssuchende - (SGB II) wurden zum 1. Januar 2005 bekanntermaßen Arbeitslosenhilfe (SGB III) und Sozialhilfe (BSHG) zu einem neuen einheitlichen Sozialleistungssystem zusammengeführt. Voraus­gegangen war ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren, das in erster Linie geprägt war von den unterschied­lichen Auffassungen zur Zuständigkeit der neuen Leistungen: Kommu­nale Trägerschaft oder Trägerschaft der Agenturen für Arbeit. Herausgekommen ist schließlich im Vermittlungsver­fahren ein Kompromiss in Form des jetzigen SGB II


Die Kommunen sind in erster Linie zuständige Träger für die Kosten der Unterkunft (KdU).

Außerdem sind sie zuständige Träger für die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, die Schuldnerberatung, die Sucht­beratung, die psychosoziale Betreuung (die sogenannten “flankierenden Sozialleis­tungen” nach § 16 a SGB II) und einigewenige einmalige Leistungen (Beihilfen) wie Erstausstat­tung für die Wohnung, Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie mehr­tägige Klassenfahrten im Rahmen der schul­rechtlichen Bestim­mungen.


Die Agenturen für Arbeit sind zuständige Träger für die sonstigen Geldleistungen (Leis­tungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Form von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld) und die Eingliederungsleistungen (Vermittlung in Arbeit; Qualifizierung usw.)


Das Leistungssystem (Geldleistungen) entspricht weitestgehend dem der bis zum 31. De­zember 2004 geltenden Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt).


Der laufende Lebensunterhalt wird in Regelsätzen, heute Regelleistungen, bemessen.


Die KdU werden übernommen, soweit sie angemessen sind.


Im LK Friesland werden die Aufgaben nach dem SGB II seit dem 1.1.2005 durch die Arbeitsge­meinschaft (ARGE) “Job-Center Friesland” wahrgenommen. Vertragspartner des LK in der ARGE ist die Agentur für Arbeit (AfA) Wilhelmshaven.

Weitere derzeit praktizierte Formen der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II stellen einer­seits die sogenannte Option (= eigenverantwortliche Aufgabenwahr­nehmung nur durch eine Kommune) und andererseits die “Getrennte Aufgabenwahr­nehmung” (GAW) dar.



Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hatte Ende 2009 Entwürfe zur Neuorganisation des SGB II sowie einen Mustervertrag für eine freiwillige Kooperation von Bundesagentur und Kommunen vorgelegt. Die Arbeitspapiere sahen zwei Gesetzentwürfe für die getrennte Aufgabenwahr­nehmung sowie die Entfristung der Option vor. Beide Entwürfe orientierten sich an dem (über­arbeiteten) Eckpunktepapier des BMAS und sahen auch keine Ausweitung der Option vor. Somit war für den Bereich des Landkreises Friesland von einer Umsetzung des SGB II in der Zukunft von dem Modell der getrennten Trägerschaft auszugehen.


Da bis spätestens Juli/August 2010 eine endgültige geeignete Lösung geschaffen werden musste, hatte der Landrat die Verwaltung bereits Ende 2009 dahingehend angewiesen, fachbe­reichsübergreifend die verschiedenen Möglichkeiten durch zu planen.

Erste Besprechungen hatten be­reits stattgefunden. Auch eine Arbeitsgruppe mit Mitarbeitern der Agentur für Arbeit WHV und der Geschäftsführung der ARGE wurde bereits gebildet, um die Ko­operationsmöglichkeiten vor Ort zu erarbeiten.


Inzwischen hatten im Rahmen einer Umfrage des Deutschen Landkreistages bundesweit 171 Kommunen, welche bislang in einer ARGE mitwirken, erklärt, bei einer Ausweitung des Options­modells diese alleinige Aufgabewahrnehmung zu wählen. In den teilweise heftigen politischen Diskussionen hinsichtlich der Neuorganisation im Bereich des SGB II bezog sich ein Teil davon auch auf eine doch noch zu regelnde Ausweitung des Optionsmodells. Allein in Niedersachsen haben 14 Landkreise zusätzlich zu den bestehenden 13 Options­landkreisen den Wunsch ge­äußert, die Betreuung der Langzeitarbeitslosen in eigener Regie zu übernehmen.


Seit dem 8. Februar 2010 ist nunmehr jedoch von einer Grundgesetzänderung mit dem Ziel einer rechtliche Absicherung der ARGEn und gegebenenfalls auch einer Ausweitung der kommunalen Option auszugehen. Damit ist das Modell der getrennten Trägerschaft für den Landkreis hinfällig geworden.

Nach wie vor (Stand 12.02.2010) ist aber völlig offen, zu welchen Konditionen die Erweiterung der Option vorgesehen ist. Insbesondere ist für die Kommunen derzeit nicht ersichtlich, welche Änderungen hinsichtlich der Finanzierung und der Fachaufsicht durch den Bund zu erwarten sind.


Es gilt nunmehr auszuloten, inwieweit der Landkreis seinen Beschluss vom Dez. 2008 hinsicht­lich der Möglichkeit der alleinigen Aufgabenträgerschaft (Option) umsetzen sollte. Dazu müssen die Auswirkungen bei der Umsetzung beider wahrscheinlich möglichen Modelle betrachtet werden.

Von Nachteil hierbei ist, dass derzeit noch nicht erkennbar ist, wie das Fortbestehen der ARGE gesetzlich abgesichert werden soll. Andererseits gilt dies auch für den Fall einer Ausweitung des Optionsmodells.


Generell ist anzumerken, dass die Argumente für und wider das eine oder andere Modell bereits hinlänglich oft genannt worden sind. Die Argumente, welche zu dem Beschluss vom Dezember 2008 geführt haben sind weiterhin für die Sichtweise des Landkreises zutreffend.


Hier sollen nunmehr jedoch Punkte benannt werden, welche sich bei der konkreten Umsetzung des jeweiligen Modells auf der Ebene der Verwaltung auswirken oder ergeben können:




Option

ARGE“

Personal

Der Landkreis müsste Personal neu bzw. zusätzlich einstellen, da das bisherige Personal zum Teil nicht den Arbeitgeber wechseln wird (von der BA zum Landkreis).


Das Personal ist bereits aufgrund der bisherigen ARGE vorhanden. Es bleibt aller Voraussicht nach bei den bisherigen Arbeitgebern und wird wahrscheinlich weiter zur ARGE abgeordnet.


Gebäude

Der Landkreis muss für ein zusätzliches Gebäude in Varel sorgen, da im bisherigen Gebäude (Filmer) die BA Mieter ist.


Hinsichtlich der Gebäudenutzung bleibt zunächst alles wie es ist. Das Gebäude in Jever könnte weiter für das künftige Job-Center vermietet werden, in Varel würde sich die BA um die weitere Gebäudenutzung kümmern.


Ausstattung

Mobiliar und sonstige Sachausstattung muss neu vom Landkreis angeschafft werden.

Mobiliar und sonstige Sachausstattung ist bereits vorhanden, wurde von der BA beschafft.


Technik

Hard- und Software muss neu vom Landkreis angeschafft werden. Hinsichtlich der Software – sowohl für die Auszahlung der Leistung, wie auch für die Arbeitsvermittlung – sind die Programme der meisten Anbieter nach den Erfahrungsberichten der bisherigen Optionskommunen gut nutzbar und flexibel anpassbar.


Hard- und Software sind bereits vorhanden, wurde von der BA beschafft.

Hinsichtlich der Programme ist für den Bereich der Leistungssoftware zu bemerken, das die Software A2LL bei ihrer Einführung auf ganzer Linie versagt hat. Bis heute sind viele Millionen Euro in die Nachbesserung gesteckt worden (Stichwort “Umgehungslösungen“).

Ein Nachfolger, ALLEGRO, befindet sich in der Planung und soll bis 2013 fertig gestellt sein. Die Software für die Arbeitsvermittlung wird von Fachleuten als wenig praxisgerecht für den SGB II-Bereich betrachtet.



Finanzen

Die Aufwendungen können zum Teil aus der Bundeszuweisung für die Durchführung der Aufgabe „SGB II“ finanziert werden. Kontrolle des Landkreises durch den Bundesrechnungshof.

Finanzierung z.T. aus Bundesmitteln, dabei Mitteleinsatz und -verantwortung durch die BA.




Der Ausschuss wird von der Verwaltung über die weitere Entwicklung zeitnah informiert werden.



Herr Wehnemann leitet seinen Vortrag mit dem Hinweis auf die derzeit vorhandene schwierige Situation ein. Kaum ein Thema habe in den letzten Jahren so viele Diskussionen hervorgerufen wie die Organisationsform im SGB II. In diesem Zusammenhang weist Herr Wehnemann auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 20. Dezember 2007 hin, wonach die ARGE in Gestalt der derzeitigen Mischverwaltung zwischen Kommunen und Agenturen für Arbeit über den 31.Dezember 2010 hinaus so nicht weitergeführt werden darf.


Herr Wehnemann verweist auf die enge Zeitspanne, welche bis zum Ende des Jahres für die Politik verbleibt. Nunmehr ist doch geplant, durch eine Grundgesetzänderung ein Weiterbestehen der bisherigen ARGEN zu ermöglichen und die bisherigen Optionskommunen, welche bislang im Rahmen eines Modellversuchs tätig waren, in eine unbefristete Trägerschaft zu überführen.

Dabei steht auch zur Diskussion, die bislang auf 69 Kommunen begrenzte Möglichkeit der Option ggf. zu erweitern. Nach neuesten Informationen soll nunmehr bis Ende Februar ein tragfähiger Beschlussentwurf vorgelegt werden.


Herr Wehnemann betont die Bedeutung der Entscheidung, welches Modell der Trägerschaft der Landkreis Friesland ggf. wählen wird. Er betont dabei, das im Falle der Option die Eigenverantwortlichkeit für die Betreuung der Arbeitslosengeld II-Empfänger dann alleinige Sache des Landkreis Friesland wäre. Dagegen wäre bei der bisherigen Mischverwaltung immer eine Abstimmung zwischen zwei Trägern erforderlich. Bei den bisherigen vorgelegten Gesetzesentwürfen wäre eine ausreichende Einflussnahme des Landkreises Friesland auf die Arbeitsmarktpolitik vor Ort nach seiner Auffassung nicht gegeben. Man würde sich daher in einem solchen Modell wie bisher nicht so einbringen können, wie es der Landkreis gerne möchte.

Er verweist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Kreistages des Landkreises Friesland vom Dezember 2008, betont jedoch, dass man sich auf alle drei Möglichkeiten einer Trägerschaft einstellen werde.


Herr Wehnemann geht dann auf die möglichen Organisationsformen ein.


Hinsichtlich des Modells des getrennten Trägerschaft betont Herr Wehnemann, dass dies das Modell sei, was eigentlich keiner der Akteure vor Ort wollen könne. Er beschreibt in diesem Zusammenhang, dass der Bürger welcher Arbeitslosengeld II beantragen wolle, zwei Anträge stellen müsse, zwei unterschiedliche Bescheide würde und sich im Falle eines Widerspruchs oder Rechtsstreits in zwei Verfahren mit Behörden streiten müsse. Herr Wehnemann berichtet von Erfahrungen, die der Landkreis Wesermarsch im Rahmen der getrennten Trägerschaft gemacht habe. Dort würde die Zusammenarbeit und Kooperation der beiden Behörden Arbeitsagentur und Landkreis vor Ort zwar untereinander gut laufen, trotzdem sei die Doppelarbeit, welche für den Bürger erledigt werden müsse, abzulehnen. In diesem Zusammenhang betont Herr Wehnemann besonders, dass Mehrkosten in Höhe von 400.000,00 € den Landkreis Wesermarsch durch diese Doppelstruktur belasten würde. Eine getrennte Trägerschaft sei daher eindeutig abzulehnen. Die Doppelstruktur der getrennten Trägerschaft ist auch für den Bürger belastend und insgesamt viel zu teuer.


Grundsätzlich geht Herr Wehnemann aber davon aus, dass das Modell der getrennten Trägerschaft auf Grund der Richtungsänderung in der Politik aber nunmehr vom Tisch sein dürfte.


Als weitere Möglichkeit einer Aufgabenträgerschaft nach einer Grundgesetzänderung geht Herr Wehnemann sodann auf das dann mögliche Weiterbestehen der bisherigen sogen. Mischverwaltung in Form der derzeitigen ARGE, ein. Er weist daraufhin, dass dies wahrscheinlich die einfachste Möglichkeit wäre, die Umsetzung des SGB II fortzuführen. Die bislang praktizierte gute Zusammenarbeit vor Ort zwischen dem Landkreis Friesland und der Agentur für Arbeit Wilhelmshaven habe sich besonders durch das Engagement vor Ort gezeigt. Wie aus der Vorlage ersichtlich sei, seien sowohl das Personal als auch die Infrastruktur bereits vorhanden, so dass eine nahtlose Fortsetzung der Arbeit möglich sei. Allerdings wisse man zur Zeit auch nicht, welche Bedingungen gegebenenfalls die Bundesagentur an eine Zusammenarbeit knüpfe.


Zu einer möglichen Wahl des Optionsmodells, der alleinigen Trägerschaft des SGB II durch den Landkreis, betont Herr Wehnemann, auch hier wäre man in jedem Fall auf eine gute Zusammenarbeit mit der Bundesagentur vor Ort, der Agentur für Arbeit Wilhelmshaven, angewiesen.


Herr Wehnemann erläutert, dass die vom Bund ins Auge gefasste Erweiterung der Fachaufsicht auf die Optionslandkreise wohl auch als eine Art Drohung des Bundesarbeitsministeriums angesehen werden muss. Man wolle damit wahrscheinlich weitere Kommunen von der Wahl des Optionsmodells abhalten.

Gegen eine normale Fachaufsicht, wie sie ohnehin in anderen Bereichen des übertragenen Wirkungskreises durch Bund und Land durchgeführt werde, sei natürlich keinesfalls etwas einzuwenden.


Herr Wehnemann verweist auf den Inhalt der Vorlage, in welcher insbesondere auch die Probleme, welche durch die Wahl der Option auf den Landkreis zu kommen würden, dargelegt sind.

Bei aller Problematik geht Herr Wehnemann davon aus, dass der Landkreis Friesland in der Lage wäre, eine Umsetzung in eigener Verantwortung zum 1. Januar 2011 hinzubekommen.

Er verweist darauf, dass für die Umsetzung der Optionen zusätzliches Personal erforderlich wäre, es würde Räumlichkeiten benötigt, welche bislang noch von der ARGE genutzt werden, außerdem würde die technische Ausstattung neu gekauft werden müssen. Herr Wehnemann erläutert, dass zu der Thematik im Hause bereits mehrere Arbeitskreise gebildet wurden. Letztendlich könne man aber von einer Kostenneutralität ausgehen. Gegenüber der ARGE entstünden bei der Option für den Landkreis keine Mehrkosten.

Auch weist Herr Wehnemann daraufhin, dass bereits Kontakt mit der Stadt Wilhelmshaven und die Landkreise Wesermarsch und Wittmund aufgenommen wurde. Der Landrat hat den Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven und die Landräte der Landkreise Wesermarsch und Wittmund angeschrieben und um eine Äußerung gebeten, inwieweit man dort bei einer Möglichkeit einer Erweiterung der Option zu reagieren beabsichtige und ob man dort Kooperationsmöglichkeiten miteinander sehen würde.

Der Landkreis Wittmund habe im Übrigen einen ähnlichen Kreistagsbeschluss, die Option wählen zu wollen, wie der Landkreis Friesland auch.


Letztlich sei nunmehr der Gesetzgeber gefragt, endlich eine Lösung herbeizuführen. Herr Wehnemann kritisiert in diesem Zusammenhang erneuert, dass die Politik sich zwei Jahre Zeit gelassen habe und nunmehr erst im letzten Jahr vor dem Ende der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist konkret tätig werde. Herr Wehnemann bedauert in diesem Zusammenhang, dass man wahrscheinlich frühestens Mitte des Jahres überhaupt etwas Konkretes vorliegen haben werde. Er weist nochmals daraufhin, das eine Umsetzung, egal welches Modell gewählt werde, keinesfalls durch die Hast, welche die Politik jetzt den Behörden zumute, zu Lasten der Bürger, welche Arbeitslosengeld II-Leistungen beziehen, gehen dürfe.



Zu den Ausführungen von Herrn Wehnemann stellt zunächst Herr Busch die Frage, welcher Zeitplan hinsichtlich der Umsetzung der Neuorganisation bestehen würde. Nach den gemachten Ausführungen und der Vorlage müsse dazu eine Klarheit zur Mitte des Jahres bestehen, wenn man eine eigene Planung vornehmen wolle. Der Zeitplan der Politik sei ihm dazu aber nicht klar.

Herr Wehnemann betont noch einmal, dass die Planung der Bundespolitik so aus sehe, dass jetzt Ende Februar ein Beschluss gefasst werden solle, wie es konkret weitergehen soll. In der weiteren Folge soll bis Ende Juni, so die Planung der Politik, eine endgültige Entscheidung mit Gesetzeskraft da sein.

Weiterhin gäbe es neue Informationen, welche jedoch bislang noch nicht hinlänglich belegt ist, dass man gegebenfalls eine Grundgesetzänderung vornehmen werde, welche zunächst nur das Weiterbestehen der ARGE ermöglichen würde. Hinsichtlich einer erweiterten Wahlmöglichkeit des Optionmodells soll wiederum ein längerer Zeitraum vorgesehen werden, in dem optionswillige Kommunen sich entscheiden könnten, ob sie dann die alleinige Aufgabenträgerschaft übernehmen wollen. Dieser Zeitraum würde somit über den 1. Januar 2011 hinausgehen. Dies wäre natürlich sehr sinnvoll, besonders auch für den Landkreis Friesland, da dann auch ausreichend Zeit für die eigenen Planungen gegeben wäre.


Herr Zielke führt aus, dass die Option nach seiner Auffassung das Beste sei, was einer Kommune passieren könne. Nach seiner Auffassung könne es nichts Wichtigeres geben, als selbst sachlich und örtlich Anpassungsmöglichkeiten auf die Entwicklung am Arbeitsmarkt vor Ort nutzen zu können. Dies sei auf Grund der zentralistischen Struktur der Bundesagentur so kaum möglich, was bedeutet natürlich keine Kritik an den Mitarbeitern der Arbeitsagentur Wilhelmshaven hier vor Ort darstelle . Herr Zielke führt weiter aus, dass nach seiner Auffassung zwar die Arbeitsagentur hier die Entwicklung vor Ort in Bezug auf den Jade-Weser-Port sehr ernst nehme und auch natürlich aufgegriffen habe. In anderen Bereichen würde er aber keine spezielle Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes sehen.


Frau Giss entgegnet, dass sie zunächst gerade rücken müsse, dass die Arbeitsmarktpolitik insgesamt nur in Nürnberg gemacht werde. Sie verweist auf die Mitarbeiter, welche hier vor Ort tätig seien. Diese würden von hier kommen und die örtlichen Arbeitgeber kennen und auch ansprechen. Sie betont, dass die Arbeitsmarktpolitik vor Ort hier auch selbst gemacht werde. Die Vermittlung würde durch die Mitarbeitern vor Ort regional und überregional erfolgen. Sie könne den Vorwurf nicht verstehen, wonach das Jobcenter nur nach zentralen Vorgaben arbeitet würde. Natürlich würde das „Controlling“ größtenteils zentral über die Regionaldirektion gesteuert. Dies sei für die Mitarbeiter vor Ort aber auch sehr hilfreich. Der Grund hierfür sei natürlich insbesondere, dass der Bund über 80 % der finanziellen Leistungen der ARGEN tragen würde.


Frau Giss verweist auf die von der Innenrevision der Bundesagentur festgestellte geringe Fehlerquote von lediglich 3 % der geprüften Bescheide. Dies sei der Spitzenwert im gesamten Norden Deutschlands. Weiterhin verweist sie auf den geringen Prozentsatz an Widersprüchen, diese liege bei lediglich 0,4 %.


Wenn man selbst als Landkreis die Aufgabenträgerschaft übernehmen wolle, könne man dies natürlich tun. Sie verweist jedoch auf das sehr geringe Zeitfenster. Ein Auflösen der ARGEN und Auseinander dividieren der Behördenstrukturen zum Aufbau einer eigenen Arbeitsverwaltung des Landkreises sehe sie persönlich als bedenklich an. Sie würde ein Weiterbestehen der bisherigen ARGE begrüßen.


Herr Heußen weist daraufhin, dass es nach seiner Auffassung zwei Punkte gibt, die unbedingt beachtet werden müssen.

Zum einen müsse es eine Lösung für die Menschen geben, welche auf Leistung angewiesen seien, die deren Situation erträglich bleiben lässt. Es dürfe nichts passieren, was die Situation dieser Leute schlimmer mache, als sie bisher schon ist.

Zum Anderen könne ein Beschluss von vor über einem Jahr natürlich noch Bestand haben. Man müsse aber auch überlegen, ob die diesem Beschluss damals zugrunde gelegene Situation heute noch so vorhanden sei. Man müsse ganz ruhig analysieren, ob heute nicht eine andere Situation und Sachlage dagewesen sei, welche heute eventuell zu einer Abkehr vom damaligen Beschluss führen müsse.


Herr Zielke führt aus, dass bei einer Umsetzung in eigener Regie auch beachtet werden müsse, dass insgesamt eine bessere Arbeitsplatzsituation für die Bürger im Landkreis geschaffen werde. Herr Busch äußert dazu, dass dies jedoch mit der Organisationsform nichts zu tun habe.


Herr Gramberger merkt an, dass die Entscheidung über die Organisationsform der ARGE oder des Optionsmodells in jedem Falle von Vernunft geprägt sein sollte. Er stellt in diesem Zusammenhang die Frage, ob wir als Landkreis für eine Umsetzung der Option überhaupt das Geld haben würden. Wenn man es denn komplett selbst bezahlen müssen, gäbe es aus seiner Sicht als einzige Möglichkeit nur die Wahl der ARGE als Organisationsform.


Herr Wehnemann stellt daraufhin klar, dass im Falle einer Option das Geld, welches bisher seitens des Bundes für die ARGE aufgewendet wird, dann dem optierenden Landkreis als Budget als Bundesanteil zur Verfügung gestellt werde.

Dies bezieht sich auf Personal- und Sachkosten, die finanziellen Leistungen, welche der Bund an die Bürger erbringen müsse und auf die Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik vor Ort.

Der Landkreis würde im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit wie bisher für die Kosten der Unterkunft, die sogenannten flankierenden Leistungen sowie den Verwaltungskostenanteil für Personal und Sachausstattungen hierfür umfassen.


Es würde also hinsichtlich der Finanzierungsregelung für eine kommunale Arbeitsvermittlungs- und Leistungsstelle dieselbe wie die bisherige für die ARGE geben. Lediglich bei einer getrennten Trägerschaft wäre von Mehrkosten für den Landkreis Friesland auszugehen.

Bei der Entscheidung über die Trägerschaft sollte die kommunalpolitische Fachausrichtung für den Landkreis Friesland maßgeblich sein. Dies könne sich nur auf die alleinige Aufgabenträgerschaft, also das Optionsmodell, beziehen.


Herr Wehnemann betont abschließend noch einmal, dass hinsichtlich der Fachaufsicht des Bundes, welche er vorhin schon angesprochen hatte, nicht vergessen werde dürfe, das der Landkreis Friesland bereits ¾ seiner Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis, also Aufgaben des Bundes und des Landes, erbringen würde.

Hier ist bislang auch nicht von Bund oder Land in Zweifel gezogen worden, dass ein Landkreis dies nicht könne. Ansonsten würde es diese Übertragung von Aufgaben gar nicht geben. Letztlich seien im übertragenden Wirkungskreis von den durchführenden Mitarbeitern des Landkreises genauso Gesetze zu befolgen, welche über die kommunale Aufsicht oder die Bundesaufsicht geprüft werden, wie im eigenen Wirkungskreis.

In diesem Zusammenhang führt Herr Wehnemann weiter aus, dass an die Umsetzung von Arbeitslosenleistungen sowohl aktiv als auch passiv, nicht unbedingt ein anderer Maßstab angelegt werden dürfe, als beim Durchführen von Wohngeld- und BAföG-Aufgaben. In jedem Falle müsse man die gesetzlichen Vorgaben einhalten, dies sei unzweifelhaft. Dafür seien die Verwaltungsmitarbeiter ausgebildet.


Herr Zielke betont abschließend noch einmal, das nach seiner Auffassung Mitarbeiter des Landkreises im Rahmen des Optionsmodells Maßnahmen für Arbeitslose besser machen könnten und würden, um Leute in Arbeit zu bekommen. Mit den Trägern und Akteuren vor Ort könne eine bessere Struktur von Angeboten geschaffen werden, als das bislang der Fall sei.


Hierauf entgegnet Frau Giss, dass sie das so nicht sehen würde. Schließlich würde das Job-Center auch Maßnahmen ausschreiben, dies müsste ein Optionslandkreis ebenso. Bei den Ausschreibungen kämmen natürlich Maßnahmeträger aus dem örtlichen Bereich zum Zuge.


Nachdem keine Wortmeldungen mehr folgen, betont die Ausschussvorsitzende, Frau Ralle, dass dieses Thema alle wohl noch in der nächsten Zeit begleiten würde. Zu gegebener Zeit werde man hier in diesem Ausschuss weiter über das Thema beraten.